Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Adolf hatte folgendes Anliegen,
in Breitenrode wollten Bürger nach dem Fest Weihnachtsbäume verbrennen. Im
angrenzenden Altmarkkreis Salzwedel war den Bürgern das Verbrennen von
Weihnachtsbäumen gestattet wurden. Herr Bredthauer führte aus, dass das
Kreislaufwirtschafts- und abfallgesetz die Grundlage bildet, weiterhin findet
in Sachsen-Anhalt die Gartenbrennabfallverordnung hier ihre Anwendung, in der
Verordnung ist festgeschrieben, dass das Verbrennen von Gartenabfällen (auch
Weihachts-bäume) nur an bestimmten Terminen möglich ist, außerhalb der Termine
ist es verboten Gartenabfälle (auch Weihnachtsbäume) zu verbrennen. Der Dettmer fragte nach, ob der
Verwaltung die Kosten bekannt sind, die der Sturm “Kyrill” an landkreiseigenen
Objekten verursacht hat und Kosten von Einsatzkräften. Herr Bredthauer führte
aus, dass es nach seiner Erkenntnis keine Kostenangabe über Sturmschäden an
kreiseigenen Objekten und Kosten von Einsatzkräften geben wird. |
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