Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Engelbrecht bat im Namen der CDU
Fraktion um eine Bewertung durch die Verwaltung. Herr Bredthauer nahm zu den einzelnen
Punkten Stellung: 1.
Die Unterlagen waren zwar der Tagesordnung nicht beigefügt,
aber mehrfach wurde vorher darauf hingewiesen, dass sich die
Vertragsverhandlungen bis zum 15. des Monats hinziehen würden. 2.
Ein Notfall nach § 40 Abs. 4 Satz 5 LKO LSA bezieht sich
nicht auf die Beifügung der Unterlagen, sondern auf die ordnungsgemäße Ladung
(diese wurde jedoch eingangs festgestellt). 3.
Der Hintergrund für die “Schaffung vollendeter
Tatsachen” mit einem notariell beurkundeten Vertrag lag darin, dass der
Vertragspartner nicht mehr abweichen kann, aber auch unter dem Vorbehalt der Zustimmung
des Kreistages. Hierauf wurde ebenfalls bereits in der
Informationsveranstaltung am 21. November 2006 hingewiesen. 4.
Die Frage nach dem Vertragspartner RM 2695
Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in München sei berechtigt. Dies sind
Geschäftsgebaren, bei denen vorher nur von einer Erwerbs- bzw. Zweck-GmbH die
Rede ist. 5.
Zur Frage nach dem Personalvertretungsgesetz wolle er
sich im nichtöffentlichen Teil äußern. Herr Dettmer (stellvertretender
Fraktionsvorsitzender SPD), Herr Dr. Zander (Fraktionsvorsitzender FUWG/Grüne)
und Herr Keindorff (Fraktionsvorsitzender FDP) vertraten den Standpunkt, dass
heute über die Vorlagen abgestimmt werden solle, da ihrer Meinung nach mit der
notwendigen Tranzparenz seit nunmehr eineinhalb Jahren darauf hingewirkt wurde,
die Bedingung einer Nachnutzung in Wolmirstedt erfüllt ist und bei heutiger
Beschlussfassung Investitionen sofort begonnen werden könnten. Auf Antrag wurde der TOP 4 Anträge,
Anfragen im nichtöffentlichen Teil eingefügt. Zur unter Punkt 5 genannten
Problematik wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Herr Bredthauer erläuterte, dass der
Personalrat des Ohrekreis-Klinikums am 18.12. 2006 einen Antrag an das
Verwaltungsgericht Magdeburg, Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen,
eingereicht hat, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im
personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren. Es sollte festgestellt
werden, dass der Antragsgegener, in diesem Fall der Landrat, verpflichtet ist,
gemäß § 51 Abs. 3 Satz 1 Landkreisordnung einen Beschluss des Kreistages zur
Privatisierung und Veräußerung des Ohrekreis-Klinikums zu widersprechen,
solange das mit dem Antragsteller zu führende Unterrichtungs- und
Konsultationsverfahren nach EU-Recht sowie das Mitbestimmungsverfahren nach den
§§ 61 ff 69 Abs. 8 Personalvertretungsgesetz nicht abgeschlossen worden ist
bzw. der Antragsteller seine Zustimmung erklärt hat oder dieser durch die
Einigungsstelle ersetzt wurde. Hilfsweise beantragte der Personalrat
festzustellen, die Beschlussfassung des Kreistages Ohrekreis über die
Privatisierung und Veräußerung des Ohrekreis-Klinikums in dessen Sitzung am
20.12.2006 verletze die Unterrichtungs-, Konsultations- und
Mitbestimmungsrechte des Antragstellers und sei daher rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht hat heute
(20.12.2006) entschieden, der Antrag wird abgelehnt, Gerichtskosten werden
nicht erhoben. Eine Entscheidung kann durch
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erwirkt werden. Nach kurzen weiteren Erläuterungen
wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt. Herr Weisheit beantragte im Namen der
Fraktion Die Linkspartei.PDS die Vertagung der nichtöffentlichen Punkte 3.1 und
3.2 zum Trägerwechselverfahren “Ohrekreis-Klinikum”. Die Begründung liegt zur Einsichtnahme
im Büro Kreistag/Wahlen und Statistik vor. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8, Ablehnung: mehrheitlich, Enthaltung: 2. Damit ist der Antrag der Fraktion Die
Linkspartei.PDS abgelehnt. |
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