Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt (Frau Sina Dickner, Leiterin Geschäftsbereich Pflege) - Rolle des MD im Gesundheitswesen - Qualitätsprüfungen - Pflegebegutachtung   

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde
TOP: Ö 4
Gremium: Kreisseniorenrat Börde (ab 01.01.2020)
Datum: Do, 30.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:40
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben


-Frau Sina Dickner, Leiterin Geschäftsbereich Pflege und Frau Ina Schulze, Leiterin Fachservice Pflege

-aktuell ca. 160 Pflegefachkräfte für den MDS tätig

-im Zuge der Reform 2020 ist der ehemalige MDK, noch unabhängiger geworden

-ist eine Anstalt öffentlichen Rechts > aktuell „MDS“ > Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt (früher MDK > Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

-Durchführung von Pflegebegutachtungen, Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Durchführung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen, Begutachtung von Pflegebehandlungsfehlern, ab 2023 wird die außerklinische Intensivpflege 1x jährlich begutachtet (z. B. ob die Entwöhnung der Beatmung möglich ist)

-Rahmenbedingungen des MDS sind selten bekannt, z. B. Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, 5x Richtlinien für die Qualitätsprüfungen

-Ablehnungsquote bei Pflegebegutachtungen sehr gering

-MDS versucht die knappen Ressourcen im Gesundheitswesen gerecht einzusetzen

-Begutachtungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit

-MDS arbeitet ausschließlich im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen, ohne Auftrag wird MDS nicht aktiv

-MDS unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

-Voraussetzungen für die berufliche Tätigkeit als Gutachter/in > examinierte Pflegefachkraft (mind. 5 Jahre Berufserfahrung)

-seit 1995 gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung

-Prüfungen vom MDK werden seit 1998/1999 durchgeführt

-seit 2010 werden die Prüfungen 1x jährlich durchgeführt

-ab 2024 gilt, dass Einrichtungen alle 2 Jahre geprüft werden können (dafür müssen sie ein hohes Qualitätsniveau nachweisen > festgelegte Kriterien)

-bis 31.12.2016 gab es die Pflegestufen (1-3), ab 01.01.2017 Pflegegrade (1-5) > die Pflegebedürftigkeit steht im Vordergrund > mehr Bezug auf die Selbstständigkeit > Neues Begutachtungsinstrument wurde eingeführt (z. B. bei ehemaligen Pflegestufen > der Bereich der geistigen Fähigkeiten war ausgelagert, war auf Körperpflege abgezielt, Mobilität und die Behandlungspflege), mit neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff steht der kognitive und physische Zustand im Vordergrund

 

-Kontakt: 

 

Email: fachservice.pflege@md-san.de

 

Tele.: 0391 5661-3100

 

Postanschrift:

Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt

Pflegebegutachtung

Postfach 3646

39011 Magdeburg

 

Broschüre (im Anhang)

https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/SPV/Begutachtungsgrundlagen/19-05-20_NBI_Pflegebeduerftigkeit_Fach-Info_22_12_16.pdf