Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) spricht die Verfahren an, welche er vom Landesverwaltungsamt prüfen lassen hat. Dabei ging es unter anderem um die Einsetzung des neuen Kreistagsmitgliedes Herrn Thomas Josef Schlenker aus der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie um die Beantwortung von verschiedenen Anfragen (INTEL, Schulentwicklungsplanungsverordnung). Herr Zeymer habe positive Antworten des Landesverwaltungsamtes erhalten und bittet den Landkreis um schriftliche Beantwortung seiner offenen Anfragen. Außerdem bittet er um einen ebenso schriftlichen aktuellen Stand zu den Verfahren nunmehr zwischen dem Landesverwaltungsamt und dem Landkreis Börde. Herr Zeymer macht deutlich, dass die Fraktion nicht klagen möchte und an einem außergerichtlichen Kompromiss interessiert ist.
Herr Müller (CDU) verlässt um 17:43 Uhr die Sitzung. Somit sind 44 Kreistagsmitglieder anwesend.
Herr Baier (Dezernent 4) erklärt, dass das Landesverwaltungsamt und der Landkreis Börde unterschiedliche Rechtsauffassungen zu der Beantwortung von Anfragen haben.
Der Landkreis stützt sich dabei auf Urteile des Verwaltungsgerichtes Magdeburg, welche besagen, dass der Hauptverwaltungsbeamte alle Angelegenheiten im übertragenen Wirkungskreis in eigener Zuständigkeit vollzieht, so wie es im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert ist. Dabei darf der Landrat in seinen Kompetenzen nicht eingeschränkt werden.
Das Landesverwaltungsamt stützt sich bei seinen Erklärungen dazu auf veraltete Rechtsquellen und überholte rechtliche Entscheidungen, dies kann die Kommunalaufsicht des Landkreises Börde nicht vertreten und hat dies dem Landesverwaltungsamt so mitgeteilt. Diese sehen von einer kommunalaufsichtlichen Anordnung über die Beantwortung der betreffenden Anfragen aufgrund von Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ab. Der Landkreis schlug dem Landesverwaltungsamt dennoch vor, eine o. g. Anordnung zu erlassen, denn sollte die Fraktion gegen den Landkreis klagen, muss dieser die Verfahrenskosten tragen. Sollte eine Anordnung erlassen werden, könnte der Landkreis gegen das Landesverwaltungsamt klagen und das Landesverwaltungsamt würde die Verfahrenskosten tragen, wenn sie verlieren sollten.
Eine Beantwortung des Landesverwaltungsamtes dazu ist noch ausstehend. Daher kann auch noch kein aktueller Sachstand gegeben werden.
Die Urteile sowie Erklärungen des Rechtsamtes dazu wurden den Mitgliedern des Kreistages per E-Mail zur Verfügung gestellt und sind ebenso in der Informations-Cloud hinterlegt.
Herr Schindler (SPD) sagt, dass niemand die Kompetenzen des Landrates im übertragenen Wirkungskreis einschränkt, wenn es sich lediglich um Auskünfte und um die Beantwortung von Anfragen handelt.
Herr Baier (Dezernent 4) entgegnet, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg laut der Urteile dort eine Einschränkung sieht. Der Landkreis teilt diese Auffassung. Der Landkreis würde eine Anordnung des Landesverwaltungsamtes mit der derzeitigen Begründung nicht akzeptieren, wiederholt Herr Baier.
Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) macht deutlich, dass er nicht das einzige Kreistagsmitglied, welches mit der derzeitigen Beantwortung von Anfragen durch den Landkreis nicht zufrieden ist, sei. Er bezieht sich dabei auf seine weiteren Anfragen z. B. zur Jagdhütte Belsdorf oder zur Milchviehanlage in Hödingen, bei welchen er die Begründung zur Nichtbeantwortung dieser Anfragen durch den Landkreis aufgrund des übertragenen Wirkungskreis akzeptiert.
Bei seiner Anfrage zum Thema INTEL liegt aus seiner Sicht jedoch nicht der übertragene Wirkungskreis vor, daher sieht er eine Beantwortung als notwendig an. Herr Zeymer macht außerdem deutlich, dass Offenheit und Vertrauen zum Thema INTEL an oberster Stelle stehen sollten, da der Landkreis aufgrund dessen vor große Herausforderungen gestellt wird. __________________________________________________________________________
Herr Schlenker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bedankt sich zunächst für die Anfragen des Herrn Schindler vom 24.11.2022 zum Thema „Erziehungsunterbringung im Ausland“ und für die ausführliche und transparente Beantwortung der Verwaltung.
In Bezug auf diese Anfragen spricht Herr Schlenker das teilweise noch nicht als gesellschaftliches Problem anerkannte Thema der „Systemsprenger“ an, für das es in vielen Fällen noch keine Lösungen gibt.
Er berichtet von einem Fall aus Magdeburg, dort hat ein Systemsprenger und dessen Betreuung zu heftigen öffentlichen Diskussionen in der Bürgerschaft geführt. Auch Magdeburg wählte damals den Weg, einen Systemsprenger in einem anderen Bundesland in Betreuungsobhut zu geben. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen haben dann den zu betreuenden „Systemsprenger“ wieder zurück nach Magdeburg gegeben.
In Zukunft wird man im Zusammenhang mit „Systemsprengern“ nicht mehr nur von Einzelfällen sprechen können, so Herr Schlenker. In Sachsen-Anhalt gibt es bisher keine Einrichtung, welche auf so eine intensive Betreuung ausgerichtet und mit entsprechendem Fachpersonal ausgestattet ist. Das Landesjugendamt sieht die Jugendämter der Landkreise für solche Fälle als zuständig, es erfolgen keine Hilfestellung oder Lösungsansätze.
Magdeburg ist nun auf dem Weg eine eigene Einrichtung für „Systemsprenger“ aufzubauen. Angesichts der bisher geringen Fallzahlen vertritt Herr Schlenker die Ansicht, dass nicht jede Kommune eine solche Einrichtung vorhalten muss. Er setzt dabei auf die interkommunale Zusammenarbeit.
Als positives Beispiel für die interkommunale Zusammenarbeit berichtet Herr Schlenker von der Förderschule für körperlich-behinderte Menschen in Olvenstedt, an dessen sich der Landkreis Börde bei der Erstellung der Konzepte und bei der Finanzierung beteiligt hat. Auch Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis werden dort betreut.
Die Verwaltung des Landkreises Börde sollte daher beauftragt werden, Gespräche mit der Landeshauptstadt Magdeburg und mit weiteren Landkreisen zu führen, um nach gemeinsamen Wegen der Betreuung zu suchen und über den Aufbau einer gemeinsamen Betreuungseinrichtung zu beraten.
Des Weiteren sollte das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses stehen und eine Stellungnahme der Verwaltung mit enthaltenen Fallzahlen vorliegen.
Herr Michelmann (Dezernent 2) weist darauf hin, dass das Thema der „Erziehungsunterbringung im Ausland“ auf der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses behandelt wird. Dabei werden jedoch keine Einzelfälle, sondern die allgemeinen Verfahrensabläufe besprochen.
Sollte die Stadt Magdeburg eine derartige Einrichtung für „Systemsprenger“ mit beispielsweise zwei Plätzen vorhalten und ein Platz wäre frei, könnte der Landkreis diesen bei Bedarf belegen.
Herr Michelmann verstand die Ausführungen des Herrn Schlenker jedoch so, dass die Stadt Magdeburg beispielsweise zwei Plätze vorhält und einer dieser Plätze dauerhaft für den Landkreis freigehalten wird, ob Bedarf besteht oder eben nicht. Die Vorhaltung dieses Platzes müsste auch bei fehlendem Bedarf durch den Landkreis finanziert werden, die Systematik der Jugendhilfe wird somit jedoch ausgehebelt. Herr Michelmann versteht die Intention des Herrn Schlenker, zweifelt jedoch, ob die Aufforderungen des Herrn Schlenker praktisch umsetzbar wären. Die Finanzierung einer vorbehaltlichen Bedarfslage durch den Landkreis ist kritisch zu betrachten.
Die Vorgehensweise des Landkreises ist immer die Folgende: Sollte es ein bestimmtes Betreuungsangebot geben und der Landkreis hat einen Bedarf, fragt dieser bei der zuständigen Einrichtung an, ob der Landkreis einen Platz besetzen kann.
Nach Kenntnissen des Herrn Michelmann, ist die Einrichtung, welche in Magdeburg für sogenannte Systemsprenger aufgebaut werden soll, nur mit einem verfügbaren Platz ausgestattet. __________________________________________________________________________
Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.
Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her. |
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