Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Bericht der beschließenden Ausschüsse ist als Anlage zur Sitzung angefügt.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Beigeordneten:
Bilder dazu sind auf der Webseite des Landkreises Börde zu finden
Die Partner der Vereinbarung:
Stadt Haldensleben Stadt Oebisfelde-Weferlingen Stadt Oschersleben Stadt Wanzleben-Börde Stadt Wolmirstedt Einheitsgemeinde Niedere Börde Einheitsgemeinde Sülzetal Verbandsgemeinde Elbe-Heide Verbandsgemeinde Obere Aller Verbandsgemeinde Westliche Börde Landkreis Börde
Kreisumlage 2017: Nachdem der Landkreis die Revision beim BVerwG gewonnen hat, ist das Verfahren der Gemeinde Barleben zz. vor dem OVG LSA anhängig (4 L 22/22).
Kreisumlage 2018: Verfahren der Gemeinde Barleben ist zz. vor dem VG Magdeburg anhängig (9 A 21/22 MD). Kreisumlage 2019: Die Berufung des Landkreises Börde in dem Verfahren der Gemeinde Barleben (4 L 98/21) wurde vom OVG LSA zurückgewiesen. Der Landkreis hat die Zulassung der Revision beantragt.
Kreisumlage 2020: Verfahren der Gemeinde Flechtingen ist zz. vor dem OVG LSA anhängig (4 L 93/22.Z; Zulassungsverfahren).
Die Klagen der Gemeinden Bülstringen (9 A 138/20 MD), Niedere Börde (9 A 140/20 MD) und Barleben (9 A 141/20 MD) wurden vom VG Magdeburg abgewiesen. Es wird erwartet, dass auch diese Gemeinden die Zulassung der Berufung beantragen werden.
Kreisumlage 2021: Verfahren der Gemeinden Barleben (9 A 346/21 MD) und Niedere Börde (9 A 377/21 MD) sind vor dem VG Magdeburg anhängig.
Kreisumlage 2022: Die Verfahren der Gemeinden Barleben (9 A 213/22 MD) und Niedere Börde (9 A 208/22 MD) sind vor dem VG Magdeburg anhängig.
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Herr Schmirander (AfD) fragt nach, bei welchen Gemeinden wie viele Jahresabschlüsse fehlen.
Außerdem möchte Herr Schmirander wissen, ob es für die Gemeinden realistisch umsetzbar ist, die im Abwägungsprozess stehende Kreisumlage von 42,85 % zu zahlen und was dies für die Gemeinden bedeutet.
Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) weist in Bezug auf die Jahresabschlüsse der Gemeinden auf die sich als Anlage zur Sitzung im ALLRIS befindliche ausführliche Präsentation hin. Informationen dazu können dort entnommen werden.
Zur zweiten Frage erklärt Herr Dr. Waselewski, dass betrachtet werden muss, welches Defizit der Landkreis ausgleichen muss. Dabei wird natürlich die Gesamtsituation betrachtet und in den Abwägungsprozess eingebunden, die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt seitens des Landkreises nicht einseitig oder rücksichtslos. Auch hier weist Herr Dr. Waselewski auf die sich als Anlage im ALLRIS befindlichen Excel-Tabellen hin, mit welchen die Kreisumlage der jeweiligen Gemeinden berechnet werden können.
Herr Webel (CDU) kommt um 17:13 Uhr zur Sitzung hinzu. Somit sind 46 Kreistagsmitglieder anwesend.
Herr Kühne (CDU) bezieht sich auf die zurückgewiesene Berufung des Landkreises zum Urteil Kreisumlage 2019 zwischen dem Landkreis Börde und der Gemeinde Barleben. Er fragt, ob die rund 6,5 Millionen Euro bereits ausgezahlt werden mussten, ob diese im Haushalt berücksichtigt sind und wie viel Kreisumlage dies ausmacht.
Die Anfragen von Herrn Kühne werden schriftlich beantwortet. __________________________________________________________________________
Der Vorsitzende beglückwünscht Herrn Webel (CDU) zu seinem runden Geburtstag.
Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.
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