Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Zahn (SPD) stellt einen Änderungsantrag zum § 2 Absatz 3 der Satzung, da aus seiner Sicht auch Fraktionen oder Parteien auf Hubertushöhe tagen dürfen sollten. Laut Satzung seien diese ausgeschlossen.
Frau Lisko (SL Kaufmännisches Gebäudemanagement) erklärt, dass Sitzungen von Parteien oder Fraktionen im § 3 (7) der Satzung gebührenbefreit enthalten sind.
Herr Zahn (SPD) zieht nach den Ausführungen der Frau Lisko seinen Änderungsantrag zurück.
Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht. Beschluss:
Der Kreistag beschloss die „Satzung des Landkreises Börde über die Nutzung und Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Waldpädagogikzentrums “Hubertushöhe” (Benutzungs- und Gebührensatzung Hubertushöhe)“.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 46 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 2
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0481/68/2022 erhoben. |
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