Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.5 Beschluss:0475/40/2022
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:26
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0475/40/2022 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) macht nochmals deutlich, dass er die Schulentwicklungsplanungsverordnung für rechtswidrig hält und eine Prüfung notwendig ist.

 

Herr Schlenker (Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) sagt, dass die Schuleinzugsbezirke ein Element sind, welche den Erhalt einer Schule steuern. Mit der vorliegenden Einstellung der Schulbezirke wird aus seiner Sicht der Johannes Gutenbergschule in Wolmirstedt das Fundament genommen, weiterhin eine gymnasiale Oberstufe führen zu können. Daher wird Herr Schlenker dieser Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Michelmann (Dezernent 2) erklärt, dass eine erneute Anfrage zur Schulentwicklungsplanungsverordnung an das Bildungsministerium gestellt wurde, eine Antwort bleibt abzuwarten.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 21.10.2022) beigefügte Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 34

Ablehnungen:  4

Enthaltungen:  10

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0475/40/2022 erhoben.