Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:27
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Michelmann (Dezernent 2) führt wie folgt aus. „Sicher haben Sie wahrgenommen, dass es gegen das Jugendamt medial als auch in der direkten Kommunikation mit Ihnen oder mit Mitgliedern des Kreistages Vorwürfe gegen die Arbeit des Jugendamtes gab und gibt. Abgesehen davon, dass ich mit dem Verweis auf den Sozialdatenschutz die jeweiligen Einzelfälle nicht näher erläutern darf, nicht umsonst sind Verhandlungen vor dem Familiengericht nichtöffentlich, möchte ich sie bitten, die Klärung solcher Fälle über den zuständigen Verfahrens- und Rechtsweg zu behandeln. Fragen des Umgangs- und Sorgerechts werden bei keiner gütigen Einigung der Parteien durch Familiengerichte entschieden. Leider müssen solche Entscheidungen mangelnder gütiger Einigungen oft und vielfach getroffen werden. Der örtliche Träger der Jugendhilfe trifft seine Stellungnahmen nach Anhörung aller Betroffenen und hat selbst aber kein Entscheidungsrecht. Das Familiengericht entscheidet selbstverständlich unabhängig und ggf. unter Heranziehung von Gutachtern und Verfahrensbeiständen. Fühlt sich ein Beteiligter oder eine Beteiligte in seinen Rechten verletzt, dann hat er/sie, die Möglichkeit des Einlegens von Rechtsmitteln. Im Ergebnis dessen lassen sich Aussagen über die Richtigkeit des Verwaltungshandelns treffen. Das ist das Prinzip des Rechtsstaates. Der Landrat hat auch wegen der sehr starken öffentlichen Präsens von zwei Fällen, das Handeln des Jugendamtes durch das Rechtsamt prüfen lassen. Rechtsverstöße konnten nicht festgestellt werden. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, dass das Rechtsstaatlichkeitsprinzip bei der Bewertung aller Vorgänge zu berücksichtigen ist. Im Volkstimme Artikel vom 08.09.2022 zum Beispiel flossen bekannte Vorwürfe ein, die bis heute keine gerichtliche, belegbare Begründung finden. Mehr noch, die Anzeige gegen den Amtsleiter dient als Aufmacher. Dabei kann jeder jeden anzeigen. Die Frage ist nur, welche Substanz eine solche Anzeige hat. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft, hatte diese Anzeige in dem konkreten Fall des Amtsleiters keine Substanz. Warum geh ich ungefragt auf diese Themen ein? Weil ich, weil wir dafür eintreten müssen, dass bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung weiter ausschließlich fachlich und rechtlich begründete Entscheidungen Maßstab des Handelns sein müssen. Das ist Norm des Verwaltungshandelns, welche es immer gilt zu verteidigen, egal wie intensiv der Druck Betroffener ausfällt. Mitarbeitende des sozialen Dienst im Jugendamt stehen unter einer besonderen Belastung. Zum einen die Frage nach zu viel oder zu wenig Intervention beim Bestimmen des Hilfebedarfes, Vorwurf wegschauen oder zu stark intervenieren. Das geht oft einher mit der Rechtfertigung der Jugendhilfekosten, das wird uns im Haushalt auch noch beschäftigen. Zum anderen geht es um objektive Einschätzung des Kinderwohls bei Fragen des Umgangs und Sorgerechts. Hier gibt es oft eine Verfahrenspartei, die mit der Entscheidung des Familiengerichts nicht einverstanden ist. Daher auch dieser Spannungsbogen. Diese Belastung der Mitarbeitenden sollten wir sehen und dem professionellen Handeln der Mitarbeiter vertrauen, und in keinem Fall Vorverurteilungen vornehmen. Soweit zu diesen Themen ich habe versucht das so fall neutral wie möglich darzustellen. Ich möchte auch noch ergänzen und versuche nicht emotional zu sein. Ich erlebe gerade eine Mitarbeiterschaft, die zu tiefst verunsichert ist und wo wir uns alle bemühen müssen, dass sie ihre Fachlichkeit nach vorne stellen und sie sich nicht von äußeren Einflüssen beeinflussen lassen. Und ich erlebe auch, und das ist eine neue Qualität, betrifft diese zwei Fälle nicht, dass man sich nicht davor scheut in den üblichen sozialen Medien Fotomontagen zu veröffentlichen, wo Mitarbeitende des Jugendamtes als Partner dargestellt werden. Das sind Qualitäten, die man vor einiger Zeit nicht hätte erwarten dürfen, die jetzt aber da sind.“

 

Des Weiteren informiert Herr Michelmann (Dezernent 2) über die Thematik der minderjährigen Ausländer. Nach längerer Zeit der Stagnation und des Rückgangs dieser Personengruppe, ist nun wieder ein Zuwachs zu verzeichnen. Aktuell ist der Landkreis Börde verpflichtet 32 junge Menschen zu betreuen. Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind täglich damit beschäftigt, Angebote zu organisieren. Herr Michelmann appelliert an alle Träger mehr Angebote zu schaffen, falls dies möglich ist. Als letztes informiert Herr Michelmann über den Nachtragshaushalt. Dieser wird aktuell zusammengeschrieben und kommt ab Januar in die Ausschüsse. Die Beschlussfassung soll im März erfolgen.