Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Herr Fritzenkötter stellte nachfolgende Fragen, die er
zunächst begründete: 1.
Was wird der Kreistag tun, um seinen Beschluss vom 1.
März 2006 gegen den Tagebau in Rottmersleben und Schackensleben in die Tat
umzusetzen? 2.
Ist der Kreistag bereit, seinen Bürgerinnen und Bürgern
sowie den betroffenen Gemeinden für die langwierige gerichtliche
Auseinandersetzung beizustehen und die erforderlichen finanziellen
admininstrativen Hilfen zu geben, sollte es zu einer Befürwortung des Tagebaues
in der raumordnerischen Entscheidung kommen? 3.
Wie steht der Kreistag zu der Frage, dass durch Ausschluss
der durch den Tagebau betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Kreisverwaltung
rechtswidrig handelt in dem sie gegen die unmittelbar anwendbare EG-Richtlinie
2003 / 35 / EG vom 26. Mai 2003 unter anderem gerichtet auf die
Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten im Hinblick auf die
Ausarbeitung umweltbezogener Pläne und Programme verstößt, wenn sie das
Raumordnungsverfahren als sogenanntes behördeninternes Verfahren betreibt? Herr Bredthauer erklärte,
die Beantwortung der Fragen bedürfe wegen der Komplexität einer umfassenden
Prüfung. Er bat darum, mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden zu
sein. -
Herr Fuhrmann, Bürgermeister der Gemeinde
Schackensleben, bat das Raumordnungsverfahren mit integrierter
Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Landesplanungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt für die geplante Maßnahme Hartgesteinsabbau Schackensleben als
“unzulässig” abzulehnen. Die Begründung
liegt im Büro Kreistag zur Einsichtnahme vor. -
Frau Fritzenkötter stellte folgende Fragen:
Herr Bredthauer meinte hierzu, in dem Verfahren würden die vorgebrachten Einwendungen und Bedenken ausgewertet und in der landesplanerischen Beurteilung berücksichtigt, soweit sie substanziell für das Verfahren von Bedeutung seien. Die Kreisverwaltung sei verpflichtet, sämtliche Einwendungen zu prüfen. Die befürchtete Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bürger sei ein wesentlicher Prüfungspunkt. Der Kreistag und seine Ausschüsse würden regelmäßig mündlich über den jeweiligen Verfahrensstand unterrichtet. Nach Fertigstellung des Entwurfs der landesplanerischen Beurteilung und Abstimmung mit der zuständigen oberen Landesplanungsbehörde werde dieser dem Kreistag zur Kenntnis gegeben. Dies veranlasste Herrn Fritzenkötter
weitere Fragen zu stellen. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde dem
durch den Kreistag stattgegeben. Nachträgliche Fragen von Herrn
Fritzenkötter (von Emotionen getragen): 1.
Ist es tatsächlich notwendig, dass ein umfangreiches
gerichtliches Verfahren, auch gerichtet gegen den Landkreis, durchgeführt
werden muss, besonders vor dem Hintergrund, dass die Bürger nicht einbezogen
wurden? 2.
Kann der Kreistag dieser Meinung zustimmen? Herr Bredthauer wies darauf hin, dass das Raumordnungsverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen geführt werde. Diese seien für die Kreisverwaltung verbindlich. Eine Verwerfungskompetenz komme der Kreisverwaltung nicht zu. Er wies weiter darauf hin, dass die landesplanerische Beurteilung selbst keine Außenwirkung habe, so dass nicht ersichtlich sei, dass sie gerichtlich angreifbar sein könnte. Den von Herrn Fritzenkötter vorgebrachten Vorwurf, die Kreisverwaltung handele eindeutig rechtswidrig, wies er als nach derzeitigem Kenntnisstand unbegründet zurück. -
Herr Spelsberg hatte Fragen zum Trägerwechsel des
Ohrekreis-Klinikums 1.
Wieweit ist der Kreistag mit der Kreisvorbereitung,
sollte es nicht zu einem Trägerwechsel kommen? 2.
Was ist, wenn die Verhandlungen negativ ausfallen und
die Bürgerinitiative erfolgreich ist? 3.
Wie ist man vorbereitet, um diese Pflichtaufgabe
weiterhin zu erfüllen? Frau Herzig beantwortete diese Fragen
so, dass der Landkreis im Moment Träger des Ohrekreis-Klinikums sei und die ihm
zugewiesenen Aufgaben erfülle. Sollte der Kreistag keine Entscheidung zum
Trägerwechsel tragen, so müsse die Aufgabe auch weiter erfüllt werden. Mit
welchen Auswirkungen, sei jedoch dahingestellt. |
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