Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis
TOP: Ö 7
Gremium: 4. WP Kreistag Ohrekreis
Datum: Mi, 11.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:55

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-          Herr Fritzenkötter stellte nachfolgende Fragen, die er zunächst begründete:

 

1.      Was wird der Kreistag tun, um seinen Beschluss vom 1. März 2006 gegen den Tagebau in Rottmersleben und Schackensleben in die Tat umzusetzen?

2.      Ist der Kreistag bereit, seinen Bürgerinnen und Bürgern sowie den betroffenen Gemeinden für die langwierige gerichtliche Auseinandersetzung beizustehen und die erforderlichen finanziellen admininstrativen Hilfen zu geben, sollte es zu einer Befürwortung des Tagebaues in der raumordnerischen Entscheidung kommen?

3.      Wie steht der Kreistag zu der Frage, dass durch Ausschluss der durch den Tagebau betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Kreisverwaltung rechtswidrig handelt in dem sie gegen die unmittelbar anwendbare EG-Richtlinie 2003 / 35 / EG vom 26. Mai 2003 unter anderem gerichtet auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten im Hinblick auf die Ausarbeitung umweltbezogener Pläne und Programme verstößt, wenn sie das Raumordnungsverfahren als sogenanntes behördeninternes Verfahren betreibt?

 

Herr Bredthauer erklärte, die Beantwortung der Fragen bedürfe wegen der Komplexität einer umfassenden Prüfung. Er bat darum, mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden zu sein.

 

-          Herr Fuhrmann, Bürgermeister der Gemeinde Schackensleben, bat das Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die geplante Maßnahme Hartgesteinsabbau Schackensleben als “unzulässig” abzulehnen.

Die Begründung liegt im Büro Kreistag zur Einsichtnahme vor.

 

 

-          Frau Fritzenkötter stellte folgende Fragen:

 

  1. Was beabsichtigt der Kreistag zu tun, um seinen Beschluss vom 1. März 2006 mit Leben zu erfüllen?
  2. Hat er die Kreisverwaltung dazu aufgefordert, ihm die Informationen betreffend des o.g. Gesteinstagebaus punktuell und laufend zuleiten zu lassen, beabsichtigt er sicherzustellen, dass der Entwurf des Raumordnungsbeschlusses ihm vorab von der Kreisverwaltung zugeleitet wird, damit er im Sinne des Kreistagsbeschlusses vom 1. März 2006 auf die Kreisverwaltung einwirken kann?
  3. Oder sieht der Kreistag keinerlei Notwendigkeiten darin, sich für die Rechte seiner Einwohner stark zu machen und somit seine Stellung eines demokratischen und freien Organs aufgrund politischer Einflussnahme aufzugeben und seine Einwohner im Stich zu lassen.

 

Herr Bredthauer meinte hierzu, in dem Verfahren würden die vorgebrachten Einwendungen und Bedenken ausgewertet und in der landesplanerischen Beurteilung berücksichtigt, soweit sie substanziell für das Verfahren von Bedeutung seien. Die Kreisverwaltung sei verpflichtet, sämtliche Einwendungen zu prüfen. Die befürchtete Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bürger sei ein wesentlicher Prüfungspunkt. Der Kreistag und seine Ausschüsse würden regelmäßig mündlich über den jeweiligen Verfahrensstand unterrichtet. Nach Fertigstellung des Entwurfs der landesplanerischen Beurteilung und Abstimmung mit der zuständigen oberen Landesplanungsbehörde werde dieser dem Kreistag zur Kenntnis gegeben.

 

Dies veranlasste Herrn Fritzenkötter weitere Fragen zu stellen.

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde dem durch den Kreistag stattgegeben.

 

Nachträgliche Fragen von Herrn Fritzenkötter (von Emotionen getragen):

 

1.      Ist es tatsächlich notwendig, dass ein umfangreiches gerichtliches Verfahren, auch gerichtet gegen den Landkreis, durchgeführt werden muss, besonders vor dem Hintergrund, dass die Bürger nicht einbezogen wurden?

2.      Kann der Kreistag dieser Meinung zustimmen?

 

Herr Bredthauer wies darauf hin, dass das Raumordnungsverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen geführt werde. Diese seien für die Kreisverwaltung verbindlich. Eine Verwerfungskompetenz komme der Kreisverwaltung nicht zu. Er wies weiter darauf hin, dass die landesplanerische Beurteilung selbst keine Außenwirkung habe, so dass nicht ersichtlich sei, dass sie gerichtlich angreifbar sein könnte. Den von Herrn Fritzenkötter vorgebrachten Vorwurf, die Kreisverwaltung handele eindeutig rechtswidrig, wies er als nach derzeitigem Kenntnisstand unbegründet zurück.

 

 

-          Herr Spelsberg hatte Fragen zum Trägerwechsel des Ohrekreis-Klinikums

 

1.      Wieweit ist der Kreistag mit der Kreisvorbereitung, sollte es nicht zu einem Trägerwechsel kommen?

2.      Was ist, wenn die Verhandlungen negativ ausfallen und die Bürgerinitiative erfolgreich ist?

3.      Wie ist man vorbereitet, um diese Pflichtaufgabe weiterhin zu erfüllen?

 

Frau Herzig beantwortete diese Fragen so, dass der Landkreis im Moment Träger des Ohrekreis-Klinikums sei und die ihm zugewiesenen Aufgaben erfülle. Sollte der Kreistag keine Entscheidung zum Trägerwechsel tragen, so müsse die Aufgabe auch weiter erfüllt werden. Mit welchen Auswirkungen, sei jedoch dahingestellt.