Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Kommunalfinanzen; Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes 2007 Überprüfung der verfassungsgemäßen Finanzausstattung der Landkreise nach Art. 88 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt  

 
 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis
TOP: Ö 5.3 Beschluss:0DI/197/2006
Gremium: 4. WP Kreistag Ohrekreis Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:55
0DI/313/2006 Kommunalfinanzen Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes 2007 Überprüfung der verfassungsgemäßen Finanzausstattung der Landkreise nach Art. 88 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Bredthauer, Dietrich

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1.   Der Kreistag lehnte die von der Landesregierung geplanten Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich sowie eine kommunale Beteiligung an den Aufwendungen des Landes für die überörtliche Sozialhilfe strikt ab. Die damit einhergehenden Einnahmekürzungen und Ausgabesteigerungen können durch den Landkreis Ohrekreis ab 2007 nicht ausgeglichen werden, zumal gleichzeitig die Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II erheblich steigen und Mehrbelastungen aus der Umsetzung der Kreisgebietsreform entstehen.

 

2.   Der Kreistag hat daher erhebliche Zweifel an der verfassungsgemäßen Finanzausstattung des Landkreises Ohrekreis nach Art. 88 Abs.1 der Landesverfassung und beauftragt die Verwaltung, in enger Abstimmung mit dem Landkreistag Sachsen-Anhalt die Erfolgsaussichten einer möglichen Verfassungsbeschwerde des Landkreises Ohrekreis gegen das Haushaltsstrukturgesetz 2007 zu prüfen.

 

3.   Im Falle einer positiven Bewertung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde wird der Landrat berechtigt, für den Landkreis Ohrekreis im Einvernehmen mit dem Landkreistag Sachsen-Anhalt e.V. und anderen hierzu bereiten Landkreisen gegen das Haushaltsstrukturgesetz 2007 in Gänze oder in Teilen Verfassungsbeschwerde zu erheben. Der Landrat wurde verpflichtet, den Kreisausschuss und den Kreistag hierüber zu unterrichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig,

Ablehnung:      keine,

Enthaltung:      keine.

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 0DI/197/2006 erhoben.