Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
1. Der
Kreistag lehnte die von der Landesregierung geplanten Kürzungen im kommunalen
Finanzausgleich sowie eine kommunale Beteiligung an den Aufwendungen des Landes
für die überörtliche Sozialhilfe strikt ab. Die damit einhergehenden
Einnahmekürzungen und Ausgabesteigerungen können durch den Landkreis Ohrekreis
ab 2007 nicht ausgeglichen werden, zumal gleichzeitig die Kosten für Unterkunft
und Heizung nach SGB II erheblich steigen und Mehrbelastungen aus der Umsetzung
der Kreisgebietsreform entstehen. 2. Der
Kreistag hat daher erhebliche Zweifel an der verfassungsgemäßen
Finanzausstattung des Landkreises Ohrekreis nach Art. 88 Abs.1 der
Landesverfassung und beauftragt die Verwaltung, in enger Abstimmung mit dem
Landkreistag Sachsen-Anhalt die Erfolgsaussichten einer möglichen
Verfassungsbeschwerde des Landkreises Ohrekreis gegen das
Haushaltsstrukturgesetz 2007 zu prüfen. 3. Im
Falle einer positiven Bewertung der Erfolgsaussichten einer
Verfassungsbeschwerde wird der Landrat berechtigt, für den Landkreis Ohrekreis
im Einvernehmen mit dem Landkreistag Sachsen-Anhalt e.V. und anderen hierzu
bereiten Landkreisen gegen das Haushaltsstrukturgesetz 2007 in Gänze oder in
Teilen Verfassungsbeschwerde zu erheben. Der Landrat wurde verpflichtet, den
Kreisausschuss und den Kreistag hierüber zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig, Ablehnung: keine, Enthaltung: keine. Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: 0DI/197/2006 erhoben. |
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