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Auszug - Wirtschaftsplan 2023 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR  

 
 
ordentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentliche Rechts - Kommunalservice Landkreis Börde AöR
TOP: Ö 4 Beschluss:2022/KsB/154
Gremium: Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR" Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:03
Raum: Aula des Kurfürst-Joachim-Friedrich-Gymnasium Wolmirstedt, Schwimmbadstraße 1, 39326 Wolmirstedt
Ort: Aula des Kurfürst-Joachim-Friedrich-Gymnasium Wolmirstedt, Schwimmbadstraße 1, 39326 Wolmirstedt
0154/KsB/2022 Wirtschaftsplan 2023 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage KsB
Einreicher:Herr Dr. Denis Gruber
Herr Matthias Voigt
Federführend:Vorstand KsB Bearbeiter/-in: Schiller, Nadine

Die Vorlage liegt den, Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung vor.

 

Herr Keindorff möchte wissen, ob die 218.062,00 EURO (Abzinsungen Rückstellungen) Negativzinsen sind.

 

Herr Dr. Gruber bestätigt dies.

 

Herr Mewes fragt an, ob die Neueingruppierungen der Stellen so umgesetzt und die Arbeitsverträge dementsprechend angepasst wurden.

 

Des Weiteren schlägt er die Erarbeitung einer Prioritätenliste für Investitionen der nächsten fünf Jahre, beginnend ab 2023 vor. Die Prioritätenliste soll ab 2023 die Grundlage für den Wirtschaftsplan sein.

 

Herr Stichnoth fasst zusammen, dass als Info zur nächsten Verwaltungsratssitzung eine Maßnahmenliste aller Investitionen im Fahrzeugbereich erstellt werden soll, woraus der Vorstand der KsB eine Priorität ableitet.

 

Herr Gruber antwortet, dass in seinem Bereich die Eingruppierungen rückwirkend zum 01.04.2022 umgesetzt wurden.

 

Herr Voigt teilt mit, dass im technischen Bereich alle Stellen bis auf die Herabgruppierungen umgesetzt wurden. Es gab bereits einen Termin zur Lösungsfindung mit dem Personalrat, dieser war allerdings nicht erfolgreich, jedoch sei man weiterhin in Klärung.

 

Herr von Bodenhausen möchte wissen, ob die momentan steigenden Energiekosten bereits im Wirtschaftsplan eingeplant sind und ob man schon sagen kann, wie lange die PPK – Preise so stabil bleiben.

 

Des Weiteren fragt er, weshalb im Stellenplan mit 127 Stellen geplant wird, wenn nur 115 Stellen besetzt sind und auch ausreichen.

 

Herr Gruber antwortet, dass die PPK – Preise im Juli bei 235,23 EURO pro Tonne lagen. Durch die geringen PPK – Preise hat die KsB 2020 nur 700.000,00 EURO PPK – Erlöse erzielt, er rechnet allerdings nicht mit einem schnell fallenden Preis.

 

Zur Energiepauschale möchte er im Nichtöffentlichen Teil Bezug nehmen.

 

Herr Voigt antwortet, dass er vor einem halben Jahr das Thema eingeführt hat, nachzuhalten was an Personalkosten eingespart wird, indem Stellen unbesetzt sind. Diese Stellen werden durch Leiharbeiter aufgefüllt und somit wurden 301.360,45 EURO Personalkosten eingespart.

 

Herr von Bodenhausen merkt an, dass seine Frage zu den unbesetzten Stellen nicht geklärt ist. Er möchte wissen, weshalb im Stellenplan 127 Stellen geplant werden, wenn 115 Stellen reichen.

 

Herr Gruber antwortet, dass die KsB dazu verpflichtet ist, die Stellen, die im Wirtschaftsplan 2022 ausgewiesen und beschlossen wurden auch weiterhin fortzuführen. Da der Stellenplan und auch die Stellenübersicht als Bestandteil des Wirtschaftsplans genehmigt wurde und im Stellenplan 126 Stellen verzeichnet sind, die auch als Kalkulationsbasis Stellenanzahl zum 30. Für die Personalaufwendungen dienen, ist auch das der Ansatz für 2023 mit der Stellenerhöhung, die ebenfalls mit eingerechnet wurde auszugehen, dass es auch dieser Personalaufwand belastet in Höhe der 127 Stellen und aus den Vorlagen die wir zu erstellen haben ist auch die Stellenanzahl zum 30.06. beziehungsweise zu einem Stichtag des laufenden Wirtschaftsjahres zu nennen.

Herr Mewes bittet den technischen Vorstand, dass es nicht Ziel sei die Leiharbeit zu nutzen, um Personalkosten zu sparen. Leiharbeiter sollen nur für den Fall genutzt werden, wenn die Stellen nicht besetzt werden können.

 

Herr Knispel bestätigt die Denkweise von Herrn Mewes und findet es etwas verwunderlich, dass man durch Zeitarbeitsfirmen Geld spart, man soll als KsB AöR schauen, die Stellen mit Fachpersonal aufzufüllen.

 

Herr Stichnoth stellt die Vorlage zur Abstimmung.


Beschluss:

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: neun 

Ablehnungen:  keine

Enthaltungen:  keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2022/KsB/154 erhoben.