Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Schülerbeförderung  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.5
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 22.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:04
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0387/40/2022 Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Schülerbeförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 2
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy

Herr Mewes (UWG) bezieht sich auf den § 7 der Satzung des Landkreises Börde über die Schülerbeförderung und auf die darin enthaltene Ausschlussfrist des 30. September. Dabei kritisiert er, dass die Satzung, im Gegensatz zu Magdeburg oder Halberstadt, keine Härtefallklausel enthält. Laut Gesetz wäre solch eine Klausel möglich, somit könnte die Frist in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden. Er bittet die übrigen Fraktionen um Meinungsbildung bis zur Kreistagssitzung am 29.06.2022.

 

Außerdem merkt Herr Mewes an, dass viele Fahrkarten auf dem elektronischen Wege erworben werden. Zur Erstattung der Fahrkosten müssen jedoch alle Fahrkarten ausgedruckt und in Papierform bei der Verwaltung des Landkreises Börde vorgelegt werden. Diese werden nach Prüfung wieder vernichtet. Im Rahmen der Digitalisierung sollte das Verfahren vereinfacht und eine elektronische Einreichung der Fahrkarten ermöglicht werden. Herr Mewes bittet um einen aktuellen Sachstand zu diesem Thema.

 

Herr Michelmann (Dezernent 2) erklärt, dass beispielsweise dieses Schuljahr am 12.07.2022 endet, eine Rückerstattung der Fahrkosten kann bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres beantragt werden. Dieser Zeitraum ist als angemessen anzusehen. Die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung wird nicht gesehen.  

 

Weiterhin weist Herr Michelmann darauf hin, dass eine elektronische Einreichung der Fahrkarten erst dann möglich sein wird, wenn die E-Akte vollständig eingeführt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Nachweise schriftlich in Papierform eingereicht werden.

 

Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 9

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  2

 

Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0387/40/2022 zu fassen.