Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Entscheidung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "NEIN zur allgemeinen Impfpflicht! Unterversorgung verhindern - NEIN zur Impfpflicht im Gesundheitswesen!" vom 2. März 2022 vertreten durch Herrn Zietmann, Frau Zietmann und Herrn Knispel  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.5 Beschluss:0366/BLR/2022
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:46
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0366/BLR/2022 Entscheidung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "NEIN zur allgemeinen Impfpflicht! Unterversorgung verhindern - NEIN zur Impfpflicht im Gesundheitswesen!" vom 2. März 2022
vertreten durch Herrn Zietmann, Frau Zietmann und Herrn Knispel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Baier Amtsleiter Rechtsamt
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne

Herr Knispel (AfD) führt zur Vorlage aus und bewertet dabei die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus in den vergangenen zwei Jahren. Dabei bezieht er sich konkret auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegepersonal und auf den Impfstoff, welcher aus seiner Sicht nicht als solcher angesehen werden kann. Herr Knispel berichtet weiter, dass seit kurzem sogar die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender über Impfschäden berichten und zitiert dabei einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks vom 03.05.2022.

 

Er appelliert an die Empathie sowie die Menschlichkeit jedes Einzelnen, sich gegen die Impflicht zu stellen und hofft, dass auch der Kreistag den Einwohneranträgen zustimmt. Ungeimpftes Pflegepersonal sollte nicht weiter unter Druck gesetzt werden.

 

Laut Vorlage scheitern die Einwohneranträge zur Impflicht, da die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Auch das Rechtsamt könnte wohlmöglich einen formellen Fehler begangen haben, indem die Initiatoren der Einwohneranträge nicht mit in die Entscheidung eingebunden wurden, so Herr Knispel.

 

Sollte sich der Kreistag gegen die Einwohneranträge stellen und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, wird die AfD-Fraktionen einen Antrag zu diesem Thema in die kommenden Beratungsfolge einbringen.

 

Herr Hebecker (UWG) erklärt, dass sein folgender Redebeitrag seine eigene Meinung, unabhängig von der Fraktion, wiederspiegelt und distanziert sich im Voraus von den Vorwürfen der AfD-Fraktion.

 

Er zitiert den § 25 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und spricht seinen Unmut darüber aus, dass die Einwohneranträge aufgrund von formellen Fehlern zurückgewiesen werden sollen. Der § 25 des KVG LSA solle dazu dienen, die Politikverdrossenheit zu minimieren und die Einwohner zu Wort kommen lassen, so Herr Hebecker.

 

Herr Hebecker macht weiterhin deutlich, dass auch das Pflegepersonal das demokratische Grundrecht besitzt, selbst entscheiden zu dürfen, ob sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten oder sich dagegen entscheiden. Zu Beginn der Pandemie waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege dazu bereit, in Vollschutz die Corona-Patienten zu pflegen und dabei ihre eigene Gesundheit zu gefährden. Dies sollte gewürdigt werden und nicht mit einer Impfpflicht bestraft werden.

 

Herr Hebecker stellt sich klar gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Herr Zietmann (AfD) bezieht sich auf die formellen Voraussetzungen, welche die Einwohneranträge aufgrund von fehlenden Unterschriften nicht erfüllt haben. Die einzelnen Einwohneranträge haben zwar keine 2.000 Unterschriften erreicht, jedoch waren insgesamt 2.300 Einwohner des Landkreises bereit, ihre Unterschrift unter Angabe ihrer persönlichen Daten zu leisten. Er appelliert an alle Kreistagsmitglieder, dass dies honoriert werden sollte, der Kreistag sollte sich trotz der formellen Fehler mit dem Thema befassen.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) macht deutlich, dass das Pflegepersonal gegenüber den Patienten Empathie zeigen und sich impfen lassen sollte, um diese Personengruppen zu schützen.

 

Weiterhin stellt Frau Tiedge klar, dass sich der Kreistag an die Vorgaben des KVG LSA halten muss. Daher ist der § 25 KVG LSA zu beachten und diesem zu folgen.

 

Herr Schroeder (AfD) weist auf den Inhalt der beiden Einwohneranträge hin und erklärt, dass unter anderem eine Resolution gestartet werden soll. Dazu wäre der Kreistag ermächtigt.

 

Er zitiert einen Satz aus den Einwohneranträgen: „Der Landrat soll die Durchsetzung der Tätigkeits- bzw. Aufenthaltsverbote solange aussetzen, bis klar ist, dass eine Unterversorgung in alle Bereichen des Gesundheitsweisens im Landkreis Börde ausgeschlossen werden kann.“. Aus Sicht von Herrn Schroeder sollte dies selbstverständlich sein und keinen Einwohnerantrag benötigen, da bereits einige Bereiche des Gesundheitswesens unterversorgt sind. Dabei verweist Herr Schroeder auf den § 31 des Infektionsschutzgesetzes, welcher eine Kann- und keine Muss-Vorschrift darstellt. Es liegt also im Ermessen des Landrates.

 

Herr Ackermann (FDP) weist darauf hin, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Bundestag beschlossen wurde. Daher sieht er den Kreistag nicht als zuständiges Gremium für die geführte Diskussion, dennoch muss sich an das Gesetz gehalten werden. Der Großteil des Pflegepersonals hat sich aufgrund dessen impfen lassen, die übrigen Pflegekräften müssen mit den Konsequenzen umgehen können.  

 

Er verweist auf die erste Corona-Welle, als noch kein Impfstoff verfügbar war und berichtet von Patienten mit beispielsweise einer Immunsuppression, Dialysepatienten oder Krebspatienten, welche per Krankentransport zu ihren jeweiligen Therapien gebracht wurden. Die Fahrer der Krankentransporte verfügten aufgrund des fehlenden Impfstoffes über keinen Schutz vor dem Coronavirus, die geschwächten Patienten hatten große Sorge, sich mit dem Virus anzustecken und dies nicht zu überleben.

 

Jeder trägt die Verantwortung für sich selbst, im Gesundheitswesen trägt man jedoch besonders auch die Verantwortung für andere und der Schutz des Allgemeinwohls sollte im Vordergrund stehen.

 

Herr Ackermann plädiert dafür, dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung zu folgen.

 

Der Landrat kann das Ansinnen, welches durch die Einwohneranträge verfolgt wird, verstehen, jedoch muss sich die Landkreisverwaltung an die erlassenen Gesetze des Bundes halten.

 

Im Gesundheitsamt des Landkreises Börde sind vier promovierte Ärzte beschäftigt, welche mit ihrer Erfahrung und in Abstimmung mit weiteren Ärzten die erlassenen Gesetze mit Maß und Mitte anwenden. Oberste Priorität ist dabei eine gesicherte Gesundheitsversorgung im Landkreis Börde.

 

Herr Stichnoth macht auch deutlich, dass die formellen Voraussetzungen des § 25 des KVG LSA nicht ausgesetzt werden können und dass für einen Einwohnerantrag 2.000 Unterschriften zwingend erforderlich sind. Da beide Einwohneranträge dies nicht erfüllen, muss die Verwaltung die Beschlussvorschläge so einbringen und eine wirksame Abstimmung über den Inhalt der Anträge ist nicht möglich. 1.700 Unterschriften wurden für gültig erklärt, bei einer Einwohneranzahl von ca. 170.000 im Landkreis sind dies 1 % der Bürgerinnen und Bürger. Es weist nochmals darauf hin, dass es bei den folgenden Abstimmungen nur um die Zulässigkeit der Anträge und nicht um den Inhalt geht.

 

Selbstverständlich setzt sich die Verwaltung mit diesem Thema auseinander und steht ebenso im engen Austausch mit den übrigen Landkreisen.

 

Herr Knispel (AfD) bezieht sich auf die genannten Zahlen des Landkreises und erklärt, dass der Landkreis ca. 172.000 Einwohner hat. Er gibt zu bedenken, dass einige gewählte Kreistagsmitglieder weniger als 1.000 Stimmen bei der Wahl erhalten haben, obwohl jeder der Wahlberechtigten im Landkreis Börde drei Stimmen abgeben konnte. Damit möchte er die Wertigkeit darstellen.

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Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss, den Einwohnerantrag „NEIN zur allgemeinen Impfpflicht! Unterversorgung verhindern – NEIN zur Impfpflicht im Gesundheitswesen!“ vom 2. März 2022 für unzulässig zu erklären und zurückzuweisen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 33

Ablehnungen:  9

Enthaltungen:  3

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0366/BLR/2022 erhoben.