Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 23.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:19
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

1

Ein Beratungswegweiser / „Frühe-Hilfen“ / „Kinderschutz“ veröffentlicht

 

  • zusammengefasst sind viele „Frühen Hilfen“ für werdende Eltern und junge Familien und dazugehörige Kontakte und Ansprechpartner
  • hinter dem Team „Frühe Hilfen“ im Jugendamt verbergen sich Netzwerkkoordinatorin Stefanie Kunz und die Familienhebamme Dominique Kallweit
  • wenn Fragen sind, bitte sprechen Sie unsere Kolleginnen und Amtsleiter Matthias Wendt direkt an (jugend@landkreis-boerde.de / 03904 7240-1410 bzw. -4401)

 

2

Die „Special Olympics World Games Berlin 2023 / Zuschlag als Host-Town ist erteilt

 

  • Bewerbung der Gastgeberregion „Landkreis Börde und Helmstedt sowie Kreisstädte Haldensleben und Helmstedt“ hat den Zuschlag als Host-Town erhalten
  • vor dem Event in Berlin (vom 12. bis 15. Juni 2023) macht nicht nur eine Athletendelegation Station bei uns Halt, auch das Olympische Feuer
  • alles läuft unter dem Motto „Inklusion wird zur Inspiration“
  • welche Delegation zu uns kommt, wissen wir noch nicht
  • mögliche Fragen beantwortet Katja Klommhaus / Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte beim Landkreis Börde

 

3

Der Zukunftstag / für 15 Mädchen und 15 Jungen am 28. April 2022 beim Landkreis Börde / noch freie Plätze

 

  • am 28. April 2022 öffnet der Landkreis Börde für 15 Mädchen und 15 Jungen am Girls`Day-Mädchen-Zukunftstag / Boys`Day-Jungen-Zukunftstag seine Türen / zum Aktionstag erhalten die Teilnehmer unter dem Motto „Klischeefreie Berufsorientierung“ einen kleinen Einblick in die Abläufe einer Kreisverwaltung
  • von den 30 Plätzen ist erst die Hälfte gebucht
  • eine Anmeldung ist im Internet unter den Seiten des Zukunftstages „Radar“ und unkompliziert per Anruf oder Mail bei unserer Gleichstellungsbeauftragten Katja Klommhaus (03904 7240-1301) möglich

 

4

Informationen aus der Arbeit der Arbeitsgruppe Hohes Holz / Umsetzung von Maßnahmen (Stand 9. März 2022)

 

  • Vorortbegehung zur Festlegung von Wanderrouten für Schulklassen/Kitas
  • Erarbeitung Flyer
  • Stand der Erarbeitung des pädagogischen Konzepts (Hierzu: Vortrag Herr Heinzel, Haus des Waldes Hundisburg)
  • Stand Fördermittelakquise
  • nächste Sitzung der Arbeitsgruppe Mai/Juni 2022

 

5

Der Ukraine-Krieg / einschlägige Internetseite www.landkreis-boerde.de/ukraine

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 2) übergibt das Wort an Herrn Michelmann, Dezernent 2.

 

Aufnahme/Ankunft:

  • seit dreieinhalb Wochen hat der Landkreis Börde einen stetigen Zulauf von Flüchtlingen
  • Stand 22.03.2022: 735 Flüchtlinge im Landkreis Börde
  • davon 108 Kinder im Kindergartenalter, 212 Kinder im schulpflichtigem Alter
  • nach dem Königsteiner Schlüssel ist der Landkreis Börde bereits im „Soll“
  • Relation zwischen privaten Initiativen und offiziellen Zuweisungen: von den über 700 Flüchtlingen kamen 200 Flüchtlinge per offizieller Zuweisung, 500 kamen über private Initiativen, selbst organisiert oder selbst hergekommen

 

Ablauf:

  • der Landkreis hat auf seiner Homepage einen Anmeldebogen zur Registrierung der Flüchtlinge veröffentlicht
  • von dem Erfassungsbogen ausgehend werden die Termine für die ausländerrechtliche Erfassung vergeben
  • jeder Flüchtling muss erkennungsdienstlich an den sogenannten PIK-Stationen erfasst werden
  • im Landkreis gibt es nur ein Gerät, welches dazu erforderlich ist, dieses wurde von der Bundesdruckerei zugewiesen, auf die Anzahl hat der Landkreis keinen Einfluss
  • eine Erfassung dauert 20 Minuten pro Person (Daten erfassen, Fingerabdrücke, etc.)
  • Unterstützung dabei durch die Polizei in Haldensleben und Oschersleben, somit gibt es drei Standorte (OC, HDL, HDL Verwaltung)
  • danach bestehen dann die weiteren Ansprüche für die Flüchtlinge wie Leistungsrecht, Schulbesuch, Kindergartenbesuch, etc.
  • in dieser Reihenfolge kann es praktisch wahrscheinlich nicht umgesetzt werden, da diese Erfassung zu lange dauert

 

Unterbringung:

  • es werden drei Bereiche der Unterbringung voneinander unterschieden:
  1. Notunterbringung:

-     erste Ankunft der Flüchtlinge

-     Grundschule in Bregenstedt seit dem 19.03.2022 (100 Plätze)

-     Pfefferbach in Oschersleben

-     Heidecamp in Colbitz (momentan voll belegt)

-     Schloss Groß Bartensleben

-     Jugendherberge in Haldensleben (momentan voll belegt)

-     anfangs wurden die Flüchtlinge für ein Wochenende auch im Motorpark Oschersleben aufgenommen, dies ist jedoch nicht mehr in Benutzung

-     es liegt ein Angebot der NH-Hotelgruppe in Ebendorf vor, wo notfalls Flüchtlinge untergebracht werden können

 

  1. Zwischenunterbringung:

-     dies ist der Bereich zwischen der Notunterbringung und der finalen Unterbringung in einer Wohnung

 

  1. Unterbringung in einer Wohnung

-     die zur Verfügung stehenden Wohnungen müssen eingerichtet werden

-     es gibt bereits viele Wohnungen in der Vorhaltung, der Landkreis Börde wird dann Mieter dieser Wohnungen sein

-     dazu müssen noch einige Fragen geklärt werden (Mietkautionen etc.)

-     der Landkreis finanziert zunächst die Ersteinrichtung der Wohnungen

-     es wurden bereits größere Bestände an Waschmaschinen und Elektroherden geordert

-     Betten, Schränke, Tische und Stühle werden ebenso besorgt

-     dabei geht es immer nach Angebot und Nachfrage, es soll keine Sammelstellen geben, an denen sämtliche Einrichtungsgegenstände abgegeben werden

-     es gibt daher eine Bedarfs- und eine Angebotsliste, welche miteinander abgeglichen werden

-     der Landkreis allein schafft es nicht, alle Wohnungen vollständig einzurichten, daher erfolgt eine Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden

-     bei der Anmietung und Einrichtung der Wohnungen muss ebenso darauf geachtet werden, dass der preisliche Rahmen eingehalten wird, es gilt der Maßstab für Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II

 

Kommunikation:

  • am 18.03.2022 fand die Bürgermeisterdienstberatung stand, die einzelnen Bürgermeister wurden darum gebeten, bis zum 23.03.2022 Ansprechpartner in ihrer jeweiligen Gemeindeverwaltung zu benennen
  • diese Koordinatoren sollen besonders bei der Wohnungseinrichtung als Ansprechpartner für den Landkreis dienen
  • der Landkreis hat ebenso Ansprechpartner benannt, welche den Gemeinden zur Verfügung stehen

 

Schulbetreuung:

  • am 24.03.2022 gibt es dazu eine Videokonferenz mit dem Bildungsministerium
  • in einem Schulleiterschreiben wurde zunächst mitgeteilt, dass die Kinder im schulpflichtigen Alter in den Regelschulbetrieb aufgenommen werden sollen, wenn sie erstens untersucht wurden und zweitens ausländerrechtlich erfasst worden sind
  • die Untersuchungen (Impfstatus etc.) müssen durch niedergelassene Ärzte erfolgen
  • dies wurde bereits durch die Kassenärztliche Vereinigung an die Ärzteschaft herangetragen
  • die Schuleingangsuntersuchung wird durch das Gesundheitsamt erfolgen
  • es werden momentan die Jahrgänge 2015 und 2016 gefiltert, um die Schuleingangsuntersuchungen organisieren zu können
  • das Land plant weiterhin, sogenannte Anfangsklassen zu bilden, diese wären in der Regel an einem Ort des Landkreises, die Umsetzung im Landkreis ist kaum möglich
  • im Landkreis wäre dies die Kreisstadt Haldensleben, in Oschersleben werden jedoch viel mehr Wohnungen für die Flüchtlinge angeboten
  • es sollte daher eine andere Lösung geben, es müsste dezentraler funktionieren
  • diese Klassen sollen vorzugsweise durch ukrainische Pädagogen bzw. durch Pädagogen mit russischen/ukrainischen Sprachkenntnissen unterrichtet werden

 

Kindergartenbetreuung:

  • der Landkreis hat angewiesen, dass die Kindertagesstätten die Kapazitäten bis auf das äußerst mögliche Maß ausdehnen sollen, aber auch dort gibt es Grenzen, die Betreuungsfähigkeit muss gesichert werden
  • denkbar ist auch hier Anfangsgruppen zu bilden, welche durch ukrainische Pädagogen oder durch Pädagogen mit russischen/ukrainischen Sprachkenntnissen betreut werden
  • mit dem DRK soll ein Betreuungsvertrag geschlossen
  • es werden bei regelmäßiger Betreuungsleistung alle Hilfsorganisationen mit einbezogen
  • es soll eine regelmäßige Betreuungsstruktur organisiert und vorgehalten werden