Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Informationen des Vorstandes  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendkreistages des Landkreises Börde (online)
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendkreistag des Landkreises Börde
Datum: Di, 08.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

4.1) Entwurf Jugendfonds-Konzept des Jugendkreistags 

Maria Petermann berichtet, dass das vom Jugendkreistag als Entwurf eingereichte Konzept im Landratsamt geprüft wird und die Prüfung noch nicht ganz fertig ist. Aus der Prüfung hat sich vorläufig ergeben:

Aktuell dürfen die Gelder aus dem Jugendfonds noch nicht weitergeleitet werden, da der Landkreis dies für 2022 nicht beantragt hat. Gegebenenfalls kann dies mit einem Änderungsantrag noch nachgeholt werden, möglicherweise kann dies aber auch erst für 2023 mit dem neuen Antrag erreicht werden.

Ein weiteres Thema ist, dass laut Vorgaben des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ nur „juristische Personen“ Gelder bekommen (also gefördert werden) können. Dies sind zum Beispiel Vereine, Verbände und Gesellschaften. Diese müssen außerdem gemeinnützig und fachlich geeignet sein. Das heißt, es können keine Einzelpersonen/Gruppen (= “natürliche Personen“) Geld bekommen, um Projekte umzusetzen.  

Es wird daher insgesamt nach Lösungen gesucht, wie Projekte von einzelnen Jugendlichen/-gruppen überhaupt wegen der Bundesvorgaben gefördert werden können und wie man dabei Jugendlichen vor rechtlichen Konsequenzen weitgehend schützen kann, da diese nur beschränkt geschäftsfähig sind. Es findet eine rege Diskussion über den Entwurf, Möglichkeiten und Notwendigkeiten statt. Beispielsweise zur Frage, wie und in welchem Umfang eine Abrechnung bzw. ein Verwendungsnachweis für die durch Jugendliche durchgeführten Projekte stattfinden muss – einerseits mit dem Ziel, Jugendliche nicht zu verschrecken und zu überfordern und andererseits um die

Jugendkreistagsmitglieder sowie die Jugendlichen rechtlich gesehen zu schützen. Maria Petermann verweist in diesem Zuge darauf, dass auch hier die vom Bund vorgegebenen Standards zur Verwendungsnachweisführung einzuhalten sind. Maria Petermann bringt aber auch ins Spiel, dass Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt die Rolle des Projektträgers übernehmen könnte, da Arbeit und Leben

Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und fachlichen

Eignung erfüllt und sich mit den Verwendungsnachweisen auskennt. Dann würde Arbeit und Leben die zu verteilenden Projektgelder erhalten. Arbeit und Leben könnte so gemeinsam mit dem Jugendkreistag für und mit den Jugendlichen zusammenwirken, deren Vorhaben durch den Jugendkreistag gefördert werden sollen, Arbeit und Leben wäre in der Lage die Projektgelder für geförderte Jugendliche selbst einzusetzen sowie mit Blick auf den Schutz und die Entlastung der Jugendlichen für alle Projekte zusammen einen einzigen Verwendungsnacheis zu führen.

 

4.2) Instagram-Account des Jugendkreistags

Simon Reidenbach berichtet, dass das Thema weiterhin aktuell ist und der Jugendkreistag mit dem Landratsamt dazu im Austausch steht. 

Es soll sehr bald ein Treffen mit Frau Müller und Frau Petermann zum Thema geben, bei welchem insbesondere die Anfrage des Jugendkreistages beim Büro Landrat (Herr Baumgart) zum Instagram-Account Gegenstand sein wird. 

 

4.3) Aktuelle Austritte aus Jugendkreistag

Der Vorstand informiert, dass zum 10.02.2022 die Jugendkreistagsmitglieder Alexander Gessner und Jonas Herzing ausgetreten sind.