- ab sofort sind Voranmeldungen für "Novavax-Impfstoff" für bisher ungeimpfte Beschäftigte der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfassten Bereiche möglich / Link: www.landkreis-boerde.de/corona
- Interessierte können sich auch über die landesweite Terminvergabe-Hotline 0391-24369971 registrieren lassen
- sobald der Impfstoff verfügbar ist, erfolgt eine Benachrichtigung über die angegebene E-Mail-Adresse
Der Unterschied / zusammengefasst:
Im Gegensatz zu mRNA-Impfstoffen, die den Körper dazu anregen, selbst ungefährliche Kopien des Spike-Proteins herzustellen, wird beim Novavax-Impfstoff direkt mit im Labor hergestellten Bestandteilen der Hülle des Virusproteins (sogenannte Spike-Proteine) geimpft.
Anlage zur Sitzung:
Mehr Informationen findet man in der gleichnamigen Pressemeldung des Landes Sachsen-Anhalt (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung) Nr. 055/22 vom 17. Februar 2022.
2 | Tim Krümmling als hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Flechtingen am 20.02.2022 gewählt |
- Tim Krümmling als hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Flechtingen am 20.02.2022 gewählt
- er ist zurzeit Sachgebietsleiter der Feuerwehrtechnischen Zentrale im ABKR
Termine weiterer Wahlen hauptamtlicher Bürgermeister 2022:
Stadt Haldensleben / 13.03.2022 (03.04.2022)
Stadt Oschersleben / 20.03.2022 (03.04.2022)
3 | „Ylenia“ und „Zeynep“ / Sturmbilanz und Dank an Einsatzkräfte und Helfer |
- Sturmtieflagen „Ylenia“ und „Zeynep“ haben Einsatzkräfte und Helfer in den letzten Tagen in Atem gehalten
- 370 Einsätze über die für die Lage „verstärkte“ Leitstelle koordiniert
- rund 250 Einsätze in eigener Zuständigkeit von Feuerwehren der Gemeinden, die sturmbedingt eigene „Örtliche Einsatzleitungen“ gebildet hatten
- 70 Sachverhalte / Abgabe an Bereitschaftsdienste (u. a. Polizei / Landesstraßenbaubehörde / Städte und Gemeinden / Versorgungsträger)
- Dank an alle Einsatzkräfte der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, der Hilfsdienste und des Rettungsdienstes, an die Städte und Gemeinden sowie an alle Menschen, die in der Not „Nachbarschaftshilfe“ geleistet haben
4 | "Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung - AES)" |
- auf der Sitzung des Verwaltungsrates der AöR am 23.09.2021 wurde die "Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung - AES)" beschlossen
- der Kreistag wurde auf der Sitzung am 01.12.21 mit der Vorlage 0323/80/2021 darüber informiert
- infolge von Hinweisen des Landesverwaltungsamtes sind geringfügige Änderungen erforderlich
- die Änderungssatzung wird dem Verwaltungsrat der KsB AöR am 24.02.2022 zur Beschlussfassung zugleitet
- gemäß § 5 Abs. 3 Satz 4 des Anstaltsgesetzes in Verbindung mit § 8 Abs. 4 der Unternehmenssatzung der KsB AöR unterliegt der Verwaltungsrat bei Entscheidungen hinsichtlich des Erlasses von Satzungen den Weisungen des Kreistages
- somit wird die Änderungssatzung dem Kreistag am 02.03.2022 zur Kenntnis gegeben