Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Baier (Amtsleiter Rechtsamt) macht einige Ausführungen zur Vorlage.
Herr Müller (CDU) fragt nach, ob die Heilung der Haushaltssatzung 2018 dazu führt, dass alle Kreisumlagebescheide aufgehoben werden müssen und die Kommunen wieder in den Stand versetzt werden, Rechtsmittel gegen die dann zu erstellenden Kreisumlagebescheide einzulegen.
Herr Baier (Amtsleiter Rechtsamt) macht deutlich, dass die übrigen Kreisumlagebescheide bestandskräftig und unanfechtbar bleiben und nicht aufgehoben werden. Es geht ausschließlich um die Kreisumlage der Gemeinde Barleben für das Jahr 2018.
Herr Schmette (CDU) bittet um Benennung der Gründe, welche zu diesem Urteil geführt haben.
Herr Baier (Amtsleiter Rechtsamt) erklärt, dass es den Gerichten immer um die Frage der Abwägungsentscheidung, die der Kreistag zu treffen hat, geht. Der Kreistag entscheidet über die Verteilung der Mittel zwischen Landkreis und kreisangehörigen Städten und Gemeinden im kommunalen Raum. Dabei sind bestimmte Verfahrensanforderungen einzuhalten. Diese Anforderungen sind jedoch nicht festgeschrieben, sondern werden aus Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes abgeleitet. Am 27. September 2021 wurde dies auf der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, betreffend die Kreisumlage der Gemeinde Barleben für das Jahr 2017, erläutert. Es ist daher schwer einzuschätzen, welche Verfahrenspflichten tatsächlich einzuhalten sind. Die Gerichte bemängeln dabei, dass die Landkreise Verfahrenspflichten verletzt haben, in dem sie nur unzureichende Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass der Landkreis seine finanziellen Interessen einseitig und rücksichtslos über die der kreisangehörigen Städte und Gemeinden stellt. Genau darum geht es auch speziell im Verfahren mit der Gemeinde Barleben. Sobald gerichtlich geklärt ist, welche Verfahrensvorschriften tatsächlich durch den Landkreis eingehalten werden müssen, werden diese selbstverständlich künftig umgesetzt.
Herr Baier informiert außerdem darüber, dass der Landkreis Mansfeld-Südharz dem Landkreis Börde ein Gutachten zur Verfügung gestellt hat, in welchem durch „Dombert Rechtsanwälte“ festgehalten wurde, dass der Landkreis Mansfeld-Südharz Verfahrensanforderungen in einem ähnlichen Sachverhalt erfüllt hat. Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 8 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 4
Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0336/20/2021 zu fassen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||