Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mittelfristige Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2027/28 bis 2031/32  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.8
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:37
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0322/40/2021 Mittelfristige Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2027/28 bis 2031/32
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Michelmann Dezernent 2
Hecht Amtsleiterin Bildung
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Mewes (UWG) fragt nach, wie der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales in seiner Sitzung über die Vorlage entschieden hat.

 

Frau Hecht (Amtsleiterin Amt für Bildung) erklärt, dass der Schulentwicklungsplan im Fachausschuss weiterempfohlen wurde.

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Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) empfindet die Schulentwicklungsplanung als sehr übersichtlich, ordentlich und aussagekräftig.

 

An einigen Stellen sei diese jedoch auch irreführend; Herr Zeymer bezieht sich dabei auf die Gemeinschaftsschule Gutenberg in Wolmirstedt. Dabei macht er deutlich, dass die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt aus seiner Sicht einige Fehler enthält und daher auch die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde dahingehend geändert werden müsse.

 

Schaut man sich die Zahlen der Leibniz- und der Gutenbergschule in Wolmirstedt in der sechsten und siebten Bevölkerungsprognose an, lässt sich feststellen, dass sich der Landkreis Börde zwei nah aneinander liegende Schulen leistet, welche nur schwer bestandskräftig sind. Die Schulen unterscheiden sich jedoch in der Kapazitätsgrenze. Die Gutenbergschule ist in der Sekundarstufe zweizügig aufgebaut, eine echte Kapazitätsgrenze kann es daher gar nicht geben, da die Schuljahrgänge immer voll besetzt sind (immer 56 Schülerinnen und Schüler, also 2 mal 28 Schülerinnen und Schüler). Bei der Leibnizschule hingegen lässt sich feststellen, dass die durch die Schulentwicklungsplanung festgelegte Anfangszahl von 40 Schülerinnen und Schülern in den letzten Jahren gar nicht erreicht wird.

 

Durch die Schulentwicklungplanung wird ermöglicht, dass die Leibnizschule mit einigen kleinen „Tricks“ die Schüleranzahl auffüllen kann. Sie kann beispielsweise das „Produktive Lernen“ durchführen und Schülerinnen und Schüler aus Magdeburg Rothensee aufnehmen. 

 

Dabei müssen auch die Unterrichtsräume der beiden Schulen betrachtet werden. Die Gemeinschaftsschule Gutenberg hat gerade so viele Räume, wie Klassen (abgesehen von den Fachräumen und der Aula). Die Leibnizschule hingegen hat 12 Klassen und 19 allgemeine Unterrichtsräume zuzüglich der Fachräume. Hätte man die Gutenbergschule und die Leibnizschule fusioniert, wäre ein Schulneubau nicht erforderlich gewesen. Beide Schulleiter hatten sich gegen eine Fusionierung ausgesprochen, einen ordentlichen Beschluss der Gesamtkonferenzen hat es jedoch nie gegeben.

 

An der Gutenbergschule wurden Unterrichtsräume auf 56 m² verkleinert, pro Schüler stehen also 2 m² zur Verfügung. Ob dies zulässig ist, sei fraglich, so Herr Zeymer.

 

Herr Zeymer erklärt außerdem, dass in der Schulentwicklungsplanung eine Zusammenarbeit der Gutenbergschule mit der IGS Magdeburg vorgesehen ist. Dies sei falsch und unmöglich, da zwei Schulen mit einer gymnasialen Oberstufe nicht miteinander kooperieren können. Dies lässt sowohl die Umwandlungsverordnung als auch die Schulentwicklungsplanung nicht zu.

 

Außerdem ist in der Schulentwicklungsplanung festgehalten, dass ein Antrag gestellt wird, die gymnasiale Oberstufe in der Gutenbergschule entfallen zu lassen. Herr Zeymer fragt, wer diesen Antrag stellen wird. Die Schule selbst kann diesen Antrag wohl nicht stellen. Als einzige Möglichkeit sieht Herr Zeymer die Herauslösung der Gutenbergschule aus der Schulentwicklungsplanung, um einige Herangehensweisen zu überdenken. Herr Zeymer bittet um Stellungnahme der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen und Anmerkungen.

 

Frau Hecht (Amtsleiterin Amt für Bildung) bittet Herrn Zeymer um schriftliche Übersendung seiner aufgeworfenen Fragen, um diese vollumfänglich beantworten zu können.

 

Frau Hecht erklärt, dass die Schulentwicklungsplanung grundsätzlich in Zusammenarbeit mit dem Landesschulamt erstellt wird. Die Hinweise des Herrn Zeymer wurden aufgenommen und entsprechend dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, mit der Bitte um Stellungnahme, übermittelt. Zwischenzeitlich erreichten den Landkreis Rückfragen des Ministeriums für Bildung, welche beantwortet wurden. Eine abschließende Stellungnahme des Ministeriums steht noch aus, dennoch wird diese nicht darauf hinauslaufen, dass der Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde völlig ad absurdum geführt wird.

 

Frau Hecht erläutert weiter, dass sich die Kapazitätsgrenze an der Gemeinschaftsschule Gutenberg in Wolmirstedt aus der Kapazität der vorhandenen Räume ergibt. Es gibt nur eine bestimmte Anzahl an zur Verfügung stehenden Unterrichtsräumen, eine Erhöhung der Schüler- bzw. Klassenanzahl ist daher nicht möglich. Mit der Stadt Wolmirstedt ist daher vertraglich vereinbart, dass es sich um eine zweizügige Gemeinschaftsschule handelt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Festlegung einer Kapazitätsgrenze durch den Landkreis Börde.

 

Weiterhin gehört die Oberstufe zur Gemeinschaftsschulform. Die Gutenbergschule ist keine Schule, welche sich in zwei Schulformen aufgliedert. Sind die Schülerzahlen also zu gering, egal in welcher Klassenstufe, ist immer die gesamte Schulform und nicht nur die gymnasiale Oberstufe bedroht. Der Landkreis Börde hat dazu ein Gespräch mit Frau Walbrach (Landesschulamt) geführt, bei welchem nochmals die Brisanz verdeutlich wurde, da die Schule die Mindestschülerzahlen perspektivisch nicht erreichen wird. Nicht einmal 50 Schülerinnen und Schüler werden erreicht, eine Ausnahmeregelung dazu gibt es nicht mehr, denn dies ist bereits die Ausnahme. Die Mindestschülerzahl beträgt 75, genauso wie für andere Schulen mit einer gymnasialen Oberstufe. Der Schulleiter Herr Jordan wurde ebenso beauftragt, dieses Thema in seinem Kollegium zu platzieren und zu beraten, inwieweit die Umwandlung in eine andere Schulform in Betracht gezogen werden könnte. Aufgrund der geringen Schülerzahlen in der Gemeinschaftsschule Gutenberg (momentan befinden sich in der 12. Klasse 26 Schülerinnen und Schüler), kann die Schule auch nur ein sehr geringes Kurswahlangebot vorhalten. Daher ist auch das Land zum Handeln gezwungen.

 

Bezogen auf die Fusionierung der beiden Schulen erläutert Frau Hecht, dass die beiden Schulleiter dazu befragt wurden und ein Veto gegen eine Fusionierung, in Absprache mit dem Lehrerkollegium, den Eltern- und Schülervertretern, eingelegt haben. Aufgrund der verschiedenen Konzepte der Schulen wurde sich daher seitens der Schulleiter gegen eine Fusionierung ausgesprochen.

 

Abschließend macht Frau Hecht nochmals deutlich, dass der Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde grundsätzlich von der Genehmigungsbehörde so bestätigt wurde.

 

Frau Döring (SB Schulentwicklungsplanung/Schulorganisation) fügt ergänzend hinzu, dass die Umwandlung der Gemeinschaftsschule Gutenberg in eine andere Schulform nicht unbedingt von Vorteil wäre. Die Schule könnte sich nur in eine Sekundarschule umwandeln; dazu Bedarf es allerdings noch mehr Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 5 bis 10. Die Möglichkeit der Gemeinschaftsschule wäre dennoch die Umwandlung in eine andere Organisationsform, momentan ist es eine Gemeinschaftsschule mit einer Oberstufe als Organisationsform, sie könnte sich jedoch in eine Gemeinschaftsschule bis zur Klasse 10 umwandeln. Dies ermöglicht die Umwandlungsverordnung.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erwidert und sagt, dass die Zweizügigkeit der Gemeinschaftsschule Gutenberg durch Beschlüsse des Kreistages herbeigeführt wurde.

 

Bezogen auf die zu Verfügung stehenden Räume der Gutenbergschule macht Herr Zeymer deutlich, dass die Räume erst dann genutzt werden können, wenn die Harnischschule umgebaut wurde. Allerdings wurden die Räume nur für eine Zweizügigkeit geplant.

 

Laut Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung soll die Mindestschülerzahl von 75 auf 50 gesenkt werden, dann wären eventuell weitere Ausnahmen möglich, so Herr Zeymer.

 

Herr Zeymer vertritt weiterhin die Meinung, dass die Schulentwicklungsplanung in einigen Punkten geändert werden muss.

 

Die offenen Anfragen des Herrn Zeymer werden schriftlich beantwortet.

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Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 10

Ablehnungen:  1

Enthaltungen:  1

 

Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0322/40/2021 zu fassen.