Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Nichtöffentlicher Teil: Umsetzung des Besserstellungsverbotes in der Persoanlkostenförderung 2006  

 
 
13. ordentliche Sitzung Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: 4. WP Jugendhilfeausschuss LK Ohrekreis
Datum: Mo, 21.08.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung

Auf der Grundlage einer Überprüfung des Landesjugendamtes durch den Landesrechnungshof wurde die Förderpraxis des Landesjugendamtes und der örtlichen Träger beanstandet.

Mit den Schreiben des Landesjugendamtes werden aus der Lohnkostenförderung

-          2002 – 2004

-          2005 und absehbar

-          2006 keine eingesetzten Lohnkosten als förderfähig anerkannt,  die vergleichbare Eingruppierung nach BAT-o – Land überschreiten.

 

Die Eingruppierung nach BAT-O-Land liegt im Grundbetrag deutlich unter dem der BAT-O-Gemeinde. Trotz der seit 2002 jährlichen Meldung der Vergütungen, Eingruppierungen hat das Landesjugendamt nie auf den Sachverhalt verwiesen. Andererseits sah sich der örtliche Träger nie in der Lage nach BAT-O-Land zu beraten. Eine Abstimmung bzgl. der Fragen Arbeitsplatzmerkmale, Zuschläge, Grundbetrag erfolgte wegen der spezifischen Probleme des Einzelfalles stets mit dem Personalamt des LK.

 

In einer ersten und groben Vergleichrechnung liegen bisher die Lohnzahlungen der Insel in Barleben, Diakonie Oebisfelde, Kids Co Haldensleben, CVJM deutlich über dem Landestarif.

Die Verwaltung wird umgehend JC Wolmirstedt und Jugendmühle Haldensleben sind noch offen.

Die zwischenzeitlich vom Landesamt beanstandeten und teilweise in Frage gestellten Eingruppierungen werden in Übereinstimmung mit der FÖ.-Rl. LSA und dem Zuwendungsbescheid inzwischen als örtliche Angelegenheit akzeptiert.

Die Verwaltung wird umgehend Kontakt mit den Trägern herstellen und auf Grundlage des vorliegnden Bescheides eine Änderung und Anpassung noch im September herstellen, um für 2007 Rückzahlungen aus 2006 zu vermeiden. Eingesparte Mittel werden damit auch noch der Projektförderung zugänglich.

Für den Zeitraum 2002-2004 und 2005 erscheint eine gerichtliche Klärung ohne Alternative. Im Falle der Niederlage droht ein Rückzahlungsbetrag mit Zinsen in fünfstelliger Höhe.