Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Landesjugendamtes durch den Landesrechnungshof wurde die Förderpraxis des Landesjugendamtes und der örtlichen Träger beanstandet. Mit den
Schreiben des Landesjugendamtes werden aus der Lohnkostenförderung -
2002
– 2004 -
2005
und absehbar -
2006
keine eingesetzten Lohnkosten als förderfähig anerkannt, die vergleichbare Eingruppierung nach BAT-o –
Land überschreiten. Die
Eingruppierung nach BAT-O-Land liegt im Grundbetrag deutlich unter dem der
BAT-O-Gemeinde. Trotz der seit 2002 jährlichen Meldung der Vergütungen,
Eingruppierungen hat das Landesjugendamt nie auf den Sachverhalt verwiesen.
Andererseits sah sich der örtliche Träger nie in der Lage nach BAT-O-Land zu
beraten. Eine Abstimmung bzgl. der Fragen Arbeitsplatzmerkmale, Zuschläge, Grundbetrag
erfolgte wegen der spezifischen Probleme des Einzelfalles stets mit dem
Personalamt des LK. In einer
ersten und groben Vergleichrechnung liegen bisher die Lohnzahlungen der Insel
in Barleben, Diakonie Oebisfelde, Kids Co Haldensleben, CVJM deutlich über dem
Landestarif. Die
Verwaltung wird umgehend JC Wolmirstedt und Jugendmühle Haldensleben sind noch
offen. Die
zwischenzeitlich vom Landesamt beanstandeten und teilweise in Frage gestellten
Eingruppierungen werden in Übereinstimmung mit der FÖ.-Rl. LSA und dem
Zuwendungsbescheid inzwischen als örtliche Angelegenheit akzeptiert. Die
Verwaltung wird umgehend Kontakt mit den Trägern herstellen und auf Grundlage
des vorliegnden Bescheides eine Änderung und Anpassung noch im September
herstellen, um für 2007 Rückzahlungen aus 2006 zu vermeiden. Eingesparte Mittel
werden damit auch noch der Projektförderung zugänglich. Für den
Zeitraum 2002-2004 und 2005 erscheint eine gerichtliche Klärung ohne
Alternative. Im Falle der Niederlage droht ein Rückzahlungsbetrag mit Zinsen in
fünfstelliger Höhe. |
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