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Sitzungsdienst
Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Tagesordnung wurde im Einvernehmen zwischen Herrn Landrat und der Frau Vorsitzenden des Kreistages festgelegt. (§ 40 LKO LSA)
Bedarf, die Tagesordnung zu ändern, gab es nicht. Somit wurde danach verfahren.