Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04
Raum: "digitale Sitzung" - Videokonferenz
Ort:

Herr Wendt (Amtsleiter Jugendamt) informiert über die Pflegeelternthematik im Zusammenhang mit digitalen Zusammenkünften. In Kooperation mit dem Fachzentrum für Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt ein Vorbereitungsseminar für Pflegeeltern zu organisieren. Dieses findet am 03.09.2021 sowie 04.09.2021 stattfinden. Zusätzlich gibt es weitere Fortbildungsangebote die für den September, Oktober und November geplant sind. Diese finden als Präsenssitzung statt, sollte es die pandemische Lage erlauben. Ansonsten werden die Sitzungen als Digitale Sitzungen abgehalten. Des Weiteren weist Herr Wendt auf zwei Fortbildungsreihen des Fachzentrums für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalts hin. Die Kosten werden zu 100 Prozent durch das Jugendamt getragen. Die Fortführung solcher Veranstaltungen ist in Zukunft weiterhin geplant.

 

Herr Schlitte (SL Spezialdienste) informiert über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche.

 

Frau Schünemann (Deutscher Kinderschutzbund) fragt, ob Sie schon Mittel beantragen kann.

 

Herr Schlitte (SL Spezialdienste) antwortet, dass zum heutigen Zeitpunkt noch keine Fördermittelrichtlinie vorliegt.

 

Herr Nase (CDU) hält fest, dass die Verwaltung des Landkreises Börde insofern die Richtlinie vorliegt, diese unverzüglich an die Jugendhilfeausschussmitglieder sendet und auf das Datum hinweist, bis wann die Anträge eingereicht werden müssen.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) informiert die Ausschussmitglieder, dass das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz am 10.06.2021 in Kraft getreten ist. Es gibt eine Reihe von Änderungen mit großer Relevanz. In der nächsten oder übernächsten Sitzung soll eine fachkundige Person eingeladen werden und über die Änderungen sowie deren Konsequenzen vortragen. Des weiteren wird das neue Gesetz im Vorfeld der nächsten Sitzung an alle Jugendhilfeausschussmitglieder gesendet.