Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.7
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 09.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:39
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0276/40/2021 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Michelmann Dezernent 3
Hecht Amtsleiterin Bildung
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) beantragt bezogen auf die Gemeinschaftsschule Johannes Gutenberg in Wolmirstedt die Änderung der Regelzügigkeit für die Sekundarstufe 1 auf 3. Er beantragt außerdem die namentliche Abstimmung.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) weist nochmals eindringlich auf die Auswirkungen auf die Schullandschaft in Wolmirstedt bei der Änderung der Regelzügigkeit hin. Damit würde beispielsweise der Bestand der Leibniz-Schule gefährdet werden. Außerdem müsste ein neues Raumprogramm erstellt werden. Auch bei einer 5-Zügigkeit bleibt abzuwarten, wie viele Schülerinnen und Schüler am Ende die gymnasiale Oberstufe besuchen werden.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass Änderungsanträge in diesem Umfang vorab schriftlich eingereicht werden sollten, damit sich die Mitglieder des Kreisausschusses darauf vorbereiten können. Der Verwaltung muss außerdem die Möglichkeit gegeben werden, die genauen Auswirkungen nachvollziehbar darzustellen.

 

Herr Kühne (CDU) stimmt dem Vorsitzenden zu und erklärt, dass über so einen weitgehenden Antrag zu diesem Zeitpunkt nicht abgestimmt werden kann.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) hält an seinen beiden Anträgen fest und bittet um Abstimmung darüber.

 

Herr Mewes (UWG) schlägt vor, dass über den Änderungsantrag erst auf dem Kreistag abgestimmt wird, sodass die Kreistagsmitglieder sowie die Verwaltung sich darauf vorbereiten können.

 

Herr Stichnoth stimmt dem Vorschlag von Herrn Mewes zu und bittet Herrn Zeymer, den Änderungsantrag schriftlich einzureichen.

 

Da Herr Zeymer auf die Abstimmung über seinen Änderungsantrag besteht, lässt der Vorsitzende zunächst über die Zulässigkeit des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 1

Ablehnungen:  11

Enthaltungen:  2

 

Der Kreisausschuss beschloss die Unzulässigkeit des Änderungsantrages. Somit wird über diesen nicht abgestimmt.

 

Herr Kebernik (CDU) merkt an, dass im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales nicht über die Zügigkeit, sondern über ein anderes Problem diskutiert wurde. Er erklärt, dass es laut § 41 des Schulgesetzes möglich ist, Schuleinzugsbereiche festzulegen. Ist dies nicht der Fall, kann man Kapazitätsgrenzen festlegen. Beides in Kombination ist allerdings nicht möglich. Aus seiner Sicht wurde in der Satzung für die Gutenbergschule und für die Leibniz-Schule beides ohne rechtmäßige Begründung festgelegt. Daher könne der § 2a der Absatz 4 der Satzung komplett wegfallen. Er bittet um Prüfung bis zum Kreistag am 16.06.2021.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) erklärt, dass Kapazitäten festgelegt werden müssen, um die Mindestschülerzahl von 75 zu erreichen. Die Festlegung von Schuleinzugsbereichen und Kapazitätsgrenzen wurde von der Landesbehörde rechtlich bestätigt.


Der Vorsitzende lässt nun über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 7

Ablehnungen:  1

Enthaltungen:  6

 

Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0276/40/2021 zu fassen.