Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten, Eilentscheidungen und Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5
Gremium: Kreistag Landkreis Börde
Datum: Do, 11.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:33
Raum: Ohrelandhalle Haldensleben
Ort: Magdeburger Straße 57, 39340 Haldensleben

Der Bericht über die beschließenden Ausschüsse ist als Anlage zur Sitzung angefügt.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Landrat.

 

1

Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2018 und 2019,

Urteilsgründe und weiteres Vorgehen

 

  • am 18.02.2021 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg (VG MD) in den o. g. Klageverfahren entschieden und die Kreisumlagebescheide des Landkreises Börde aufgehoben

 

  • das VG MD führt aus, dass der Landkreis den verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht genügt und seine finanziellen Interessen einseitig und rücksichtslos durchgesetzt hätte

 

  • allerdings hatte bereits das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA) in dem Verfahren zur Kreisumlage 2017 das VG MD in sieben Punkten aufgehoben, da nicht auf dem Gesetz fußende Verfahrensanforderungen aufgestellt worden waren

 

  • im Übrigen hat das OVG LSA das Verfahren des Landkreises für ordnungsgemäß befunden

 

  • da nach einer ersten Einschätzung des Rechtsamts – die Urteile liegen erst seit dem 08. bzw. 09.03.2021 vor – davon auszugehen ist, dass auch dieses Mal überhöhte Verfahrensanforderungen gestellt wurden, wird die Beantragung der Berufungszulassung empfohlen

 

  • ein Beschluss des Kreistages ist erforderlich, dazu wird ein Sonderkreistag am 31.03.2021 vorgeschlagen

 

  • die beiden Urteile sind Anlage zur Sitzung des Kreistages am 31.03.2021

 

 

2

Der Tagungsort / die Ohrelandhalle / energetische und allgemeine Sanierung so gut wie abgeschlossen

 

  • rund 3,3 Millionen Euro werden in die energetische und allgemeine Sanierung der Ohrelandhalle (in Betrieb genommen am 24.10.1997) investiert

 

  • Zuschuss EFRE-Programm 1.273.259,10 Euro

 

  • bis auf Restmaßnahmen ist die Sanierung abgeschlossen / die Halle soll voraussichtlich ab April für Schul- und Vereinssport wieder vollumfänglich nutzbar sein, Verzögerungen sind möglich

 

 

3

Geflügelpest / Positivbefund „Wildgans“ Bahnhof Dreileben/Drackenstedt / weiterer Positivfund „Silberreiher“ bei Eilsleben / Aufstallungsgebot wird auf Kreis ausgedehnt

 

  • das Friedrich-Löffler-Institut hat am 5. März 2021 amtlich bestätigt, dass die tot aufgefundene Wildgans am Bahnhof Dreileben/Drackenstedt mit dem Geflügelpestvirus „Influenza A - H5N8 / hochpathogen“ infiziert war

 

  • in dieser Woche wurde ein weiteres infiziertes Tier aufgefunden, ein Silberreiher bei Eilsleben

 

  • nach erneuter Risikoeinschätzung wird deshalb das Aufstallungsgebot für Geflügel (bisher nur in Risikogebieten) auf den gesamten Landkreis Börde ausgedehnt

 

  • eine entsprechende Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung / weitere Informationen unter www.landkreis-boerde.de

 

  • das Aufstallungsgebot bleibt bis auf Weiteres (vorerst bis zum Ende des Vogelzuges) bestehen

 

Herr Webel (CDU) kommt um 16:13 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit sind 43 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

4

Personalie Kreisverwaltung / Leiter des Amtes für Gebäudemanagement / Herr Mike Uhlemann

 

 

  • nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem folgenden Stellenbesetzungsverfahren steht fest, Herr Mike Uhlemann übernimmt ab 1. Juni 2021 die Leitung des Amtes für Gebäudemanagement beim Landkreis Börde

 

  • das Einvernehmen zur Einstellung wurde mit dem Kreisausschuss am 24. Februar 2021 hergestellt, der Personalrat hat seine Zustimmung gegeben

 

 

5

Mitgliedschaft des Landkreises Börde in der kommunalen „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommune Sachsen-Anhalt (AGFK LSA)“

 

  • gemäß Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde vom 2. Dezember 2020 wurde der Antrag auf Mitgliedschaft des Landkreises Börde in der „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommune Sachsen-Anhalt“ gestellt / der Beschluss der Mitgliederversammlung ist für Ende des Monats März 2021 avisiert

 

  • die Arbeitsgemeinschaft hat sich im Rahmen der 13. Fahrradkommunalkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt am 11.11.2019 in der Lutherstadt Wittenberg konstituiert / bisher sind knapp 40 Kommunen Mitglied

 

  • Ziel: das Netzwerk im kommunalen Bereich und die Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern weiterentwickeln, um den Radverkehr zu fördern (Federführung Amt für Wirtschaft)

 

  • mehr unter www.agfk-sachsen-anhalt.de

 

 

6

Örtliches Teilhabemanagement / Land Sachsen-Anhalt genehmigt Projektverlängerung bis 30. Juni 2022

 

Seit 2017 begleitet ein Projektteam den Landkreis Börde auf dem Weg zu einem inklusiveren Sozialraum und der Schaffung von Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Benachteiligungen. Der zunächst auf 3 Jahre ausgelegte Projektzeitraum wurde in diesen Tagen durch das Land Sachsen-Anhalt bis 30. Juni 2022 verlängert.

 

  • unter anderem hat der Kreistag am 11.12.2019 den Aktionsplan „Unsere Vision für Inklusion“ verabschiedet, der Plan wir nun im folgenden Projektzeitraum fortgeschrieben

 

 

Frau Jung-Beckermann (CDU) kommt um 16:17 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit sind 44 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

7

Geplanter Kreisausschuss am 24.03.2021 fällt aus 

 

  • der geplante Kreisausschuss am 24.03.2021 fällt aufgrund nicht vorhandener Beschlussvorlagen aus

 

  • der nächste Kreisausschuss findet dann bereits am 14.04.2021 statt

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Das Wort wird nun für eine Präsentation an Herrn Dr. Waselewski (Dezernent 1) übergeben. Die Präsentation ist Anlage der Sitzung des Kreistages vom 11.03.2021 im ALLRIS.

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Im Anschluss daran wird das Wort an Herrn Michelmann (Dezernent 3) übergeben, um einige Ausführungen zur Gutenbergschule in Wolmirstedt zu machen.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) berichtet von einem Antwortschreiben des Landesverwaltungsamtes zum Thema Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen des Mietmodells. Kernaussage des Schreibens ist, dass die Wirtschaftlichkeit des angedachten Mietmodells sich nur bei einer Mindestlaufzeit von 20 Jahren ergeben würde. Sonderkündigungsrechte würden dies noch weiter in Frage stellen.

 

Das Landesverwaltungsamt schlägt daher Alternativen vor. Der Landkreis Börde könnte seine eigene Imobilie ausschließlich für den Zweck nutzen und dabei auf die Größe des Grundtsückes verweisen, welche ebenso mehrere Optionen bieten würde. Man würde also bei der Nutzung der beiden Gebäude bleiben, auf der einen Seite Nutzung des Gebäudes der Gutenbergschule und auf der anderen Seite Nutzung des Gebäudes der Harnischschule mit entsprechender baulicher Herrichtung für die Schülerinnen und Schüler der Gutenberg-Gemeinschaftsschule.

 

Die Nutzung der beiden Gebäude ist jedoch auch erst jetzt möglich, denn § 4 Absatz 1 der neuen Schulentwicklungsplanungsverordnung beschreibt ausdrücklich, dass eine Schule aus mehreren Gebäuden bestehen kann, solange sich diese in einer Gemeindegrenze befinden. Dies war zur damaligen Beschlusslage im Mai 2020 noch nicht der Fall. Nach Rechtsauffassung des Landkreises Börde, welche ebenso mit Herrn Stübig vom Ministerium abgestimmt wurde, kann diese Option hier in Betracht gezogen werden. Dazu gab es auch ein Schreiben des Ministeriums, welches diese Rechtsaufassung nochmals bestätigt hat, es kann also eine Schule mit zwei Gebäuden ohne Ausnahmegenehmigung und ohne zeitliche Befristung betrieben werden.

 

Herr Michelmann bezieht sich ebenfalls auf die Rahmenvereinbarung und erklärt, dass die im September 2019 beschlossene Vereinbarung des Landkreises Börde und die der Stadt Wolmirstedt soweit voneinander abweichen, dass weder der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Börde noch die Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Wolmirstedt diese unterzeichnen durften. Einen Beschluss, welcher besagt, dass automatisch eine Rahmenvereinbarung anzuwenden ist, wenn das Mietmodell nicht funktioniert, gibt es nicht.

 

Herr Kühne (CDU) erklärt, dass die Variante mit der Nutzung der zwei Schulgebäude in Betracht gezogen werden sollte. Daraus ergeben sich nun drei Aufgaben, welche sich im Wesentlichen an die Schule selbst richten. Die Schule sollte zunächst erarbeiten, wie sie ihr Schulkonzept in den beiden Gebäuden nach der Herrichtung der Harnischschule umsetzen möchte. Des Weiteren muss die Schule bestandskräftig werden, vorallem in der gymnasialen Oberstufe. Eine Mindestschülerzahl von 50 muss erreicht werden. Die Ausgestaltung einer Kooperationsvereinbarung wird ebenso eine Aufgabe der Schule sein, dies ist auch in der neuen Schulentwicklungsplanungsverordnung so vorgesehen und ist notwendig, wenn ein Jahrgang die Mindestschülerzahl nicht erreicht. Somit könnten diese Schülerinnen und Schüler ihren gymnasialen Abschluss an der anderen Schule absolvieren.

 

Im Gespräch mit Herrn Stübig vom Ministerium wurde ebenfalls deutlich, dass Ausnahmegenehmigungen bei Nichterreichung der vorgegebenen Mindestschülerzahlen nicht ewig verlängert werden. Es wurde sich massiv dafür eingesetzt, dass die jetzige 11. Klasse, welche aus nur 30 Schülerinnen und Schülern besteht, in die 12. Klasse wechseln darf. Schülerinnen und Schüler, welche momentan in der Einführungsphase beschult werden, sollen die Möglichkeit bekommen, auch die gymnasiale Oberstufe bestreiten zu dürfen.

 

Herr Kühne fragt daher nach, ob der Landkreis Börde dazu schon eine positive Antwort erhalten hat.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) beantwortet die Frage von Herrn Kühne und übermittelt somit auch eine wichtige Botschaft an die Elternvertreter der Gutenberschule. Wie in den Gesprächen mit Herrn Stübig diskutiert hat das Ministerium bestätigt, dass die jetzige 11. Klasse in die 12. Klasse und die jetzige 12. Klasse in die 13. Klasse wechseln darf. Auch im Hinblick auf die jetzige 10. Klasse kann positiv in die Zukunft geblickt werden, voraussichtlich wird dort die Mindestschülerzahl erreicht und einem Wechsel in die 11. Klasse steht nichts entgegen.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) ist mit den vorhergehenden Aussagen nicht zufrieden und macht deutlich, dass die Zeit drängt. Die Gutenbergschule ist eine Schulpreisschule und daher sollte dringend an diesem Problem gearbeitet werden. Seiner Meinung nach muss laut Beschlusslage an der Rahmenvereinbarung gearbeitet werden, da das Mietmodell nicht greift.

 

Er beantragt umfassende mündliche und schriftliche Information durch den Landkreis Börde und die Stadt Wolmirstedt zum aktuellen Stand, die Einberufung der AG Gutenbergschule sowie die Einberufung eines Sonderkreistages.

 

In Bezug auf die Schulentwicklungsplanungsverordnung erklärt Herr Zeymer, dass eine Umwandlungsverordnung ebenso dazu gehört. In vielen Punkten widersprechen sich diese beiden eigentlich zusammhängenden Verordnungen. Die Rechtsauffassung des Landkreises Börde dazu sollte also nochmals überdacht werden. Im gleichen Zuge sollte auch die Schulentwicklungsplanungsverordnung auf Landkreisebene überarbeitet werden, denn diese verwehrt manchen Wolmirstedtern den Zugang zur Gutenbergschule.

 

Herr Zeymer schlägt als mögliche Variante ebenso die Fusionierung der Gutenbergschule mit der Leibniz-Schule vor. Somit können Investitionen gespart werden. Dies sollte geprüft werden.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) macht deutlich, dass man auf das bisher Erreichte, nämlich den Fortbestand der gymnasialen Oberstufe, blicken sollte. Dies ist auch ein wichtiges Signal an die Eltern der Schülerinnen und Schüler.

 

Bezogen auf die Fusionierung der von Herrn Zeymer genannten Schulen erklärt Herr Michelmann, dass dies bereits im vergangenen Jahr den Schulleitungen vorgeschlagen wurde, welche sich dazu ablehnend positionierten. Außerdem sollte keine Schule im Landkreis Börde ohne Not geschlossen werden. Ebenso zu beachten ist, dass sich die Anforderungsprofile der Gutenbergschule und der Leibniz-Schule unterscheiden und nicht jede Schülerin oder jeder Schüler zum Abitur geführt werden möchte.

 

Er weist auch daraufhin, dass die Kreistagsmitglieder aus seiner Sicht ausreichende Informationen, besonders auf den Sitzungen der AG Gutenbergschule, erhalten haben.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) verweist erneut auf die aktuelle Beschlusslage, an die sich gehalten werden muss.

 

Des Weiteren bittet er nochmals um umgehende Einberufung der AG Gutenbergschule, damit alle offenen Fragen geklärt werden. Herrn Zeymer fehlt vordergründig die schriftliche Information zu diesem Thema.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) schließt sich Herrn Zeymer an und erklärt, dass es einen bestehenden Beschluss gibt, an den sich gehalten werden muss. Sollten nun andere Alternativen möglich sein, muss ein neuer Beschluss gefasst werden. Dafür anbieten würde sich der geplante Sonderkreistag am 31.03.2021, damit keine weitere Zeit verloren geht. Die Schreiben des Landesverwaltungsamtes sollten den Kreistagsmitgliedern ebenso zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Stichnoth weist darauf hin, dass hier keine fehlende Umsetzung eines Kreistagsbeschlusses vorliegt. Es sollte nun positiv in die Zukunft geblickt werden, um eine Lösung für die Problematik zu finden.

 

Auf Grundlage des Schreibens des Landesverwaltungsamtes wird nun eine Beschlussvorlage für den Sonderkreistag am 31.03.2021 vorbereitet. Solang es keine Verpflichtungen gibt, wird der Landkreis Börde auch von einer Fusionierung der beiden Schulen abesehen.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass die Fusionierung nur eine mögliche und nicht primäre Option wäre, welche dennoch zu prüfen ist. Auch ein dreiklassiger Unterbau würde genügen, um die gymnasiale Oberstufe zu stabilisieren. Diese genannten Möglichkeiten sollten auch Thema auf der Sitzung der AG Gutenbergschule sein.

 

Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung muss eine Schulklasse, welche die vorgeschriebene Mindestschülerzahl nicht erreicht, die Schule verlassen und die gymnasiale Oberstufe an einer anderen Schule absolvieren, so Herr Zeymer.

 

Der Vorsitzende Herr Schmette und der Landrat Herr Stichnoth haben sich darauf verständigt, dass das Thema Gutenbergschule auf der Tagesordnung des Sonderkreistages am 31.03.2021 stehen wird. Der Sonderkreistag wird als Präsenzsitzung in der Ohrelandhalle in Haldensleben stattfinden.

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