Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellte der Kreistag auf Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum Herrn Frank Senkel. Abstimmungsergebnis: 39 Stimmen für Herrn Frank Senkel
4 Stimmen für Frau Heidrun Koch Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: DII/184/20006 erhoben. |
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