Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2021  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 25.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:41
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0186/20/2020 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Lasner Justitiar
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) stellt eine Präsentation zur „Ersten Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2021“ vor.

 

Die Präsentation wird an die Sitzung im ALLRIS angefügt.

 

Herr Mewes (UWG) weist darauf hin, dass die Haushaltssituationen der Kommunen des Landkreises Börde überwiegend positiv, außer bei der Gemeinde Niedere Börde, dargestellt wurden. Vergleicht man damit die Protokolle und den dazugehörigen Schriftverkehr, ergibt sich ein gegenteiliges Bild (die Hälfte der Gemeinden haben keinen ausgeglichenen Haushalt).

 

Er bezog sich daraufhin konkret auf das Beispiel Wolmirstedt, dort steht im Ergebnis ein Plus von 300.000 €. Tatsächlich gibt es jedoch ein Minus von 900.000€. Er bittet darum, diese Unstimmigkeiten bis zum nächsten Kreistag aufzuklären.

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Herr Mewes (UWG) bezieht sich auf den positiven Trend in der Stellenentwicklung und merkt an, dass dies nicht vollumfänglich im Stellenplan dargestellt sei. Die Stellenzahlen in den Jahren 2020 und 2021 scheinen nahezu identisch zu sein, seiner Meinung nach ist dies fehlerhaft. Er bittet darum, Erläuterungen zur Vollständigkeit hinzuzufügen.

 

 

Die Fragen werden schriftlich beantwortet.

 

 

Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 16

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0186/20/2020 zu fassen.