Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Albrecht (Haldensleben) fragt nach, wie die Kommunen in absehbarer Zeit in die Pflicht genommen werden, die zweite Änderung der achten Eindämmungsverordnung umzusetzen. Er bezieht sich dabei explizit auf die Schülerbeförderung, bei welche die Maßnahmen nicht eingehalten werden.
Frau Herzig (Dezernentin 2) erklärt, dass die Kontrolle eine nachrangige Maßnahme ist, der Appell steht im Vordergund. Es ist zu klären, wer für die Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen verantwortlich ist. Zunächst ist jeder Schüler dafür selbst verantwortlich, jedoch liegt die Erziehungsverantwortung bei den Eltern, welche Einfluss nehmen sollten. In den Schulen wurden die Schulleiter sensibilisiert und Möglichkeiten gesucht, um die hygienschen Maßnahmen optimal umzusetzen. Der Landkreis Börde steht außerdem in Kontakt mit der Polizei, mit den verantwortlichen Kontrollkräften sowie mit den Gemeinden, um die Bushaltestellen und den allgemeinen öffentlichen Raum zu kontrollieren.
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Herr Weitz (SPD) kommt um 16:06 Uhr zur Sitzung hinzu. Somit sind 15 Kreisausschussmitglieder anwesend.
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Herr Albrecht (Haldensleben) möchte außerdem wissen, warum die COVID-19 Statistiken (über die Meldedaten) des Ministeriums für Arbeit und Soziales nicht mit denen der Verwaltung des Landkreises Börde übereinstimmen.
Folgendes Beispiel erklärt er dabei:
Bei dem Vergleich der Statistiken am 24.11.2020, zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr, stellte Herr Albrecht fest, dass die des Landkreises Börde nicht mit denen des Ministeriums für Arbeit und Soziales übereingestimmt haben.
Der Landkreis Börde teilte am 24.11.2020 um 13:00 Uhr mit:
Das Ministerium teilte am 24.11.2020 um 15:56 Uhr mit:
Die Frage wird schriftlich beantwortet.
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Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.
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