Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
nen Kinder- und Jugendarbeit – Erläuterung und Diskussion – Fortsetzung vom 06.07.2020
Bezogen auf die Hinweise aus der letzten Sitzung am 06.07.2020 und als Resümee der vergangenen Jahre gibt Herr Rauschenberger weitere Erläuterungen und stellt vier verschiedene durch die Verwaltung erarbeitete Varianten vor. In seinen Ausführungen (siehe Anlage 1) geht er auf den gesetzlichen Rahmen der Jugendhilfeplanung und die sich daraus ergebenen Anforderungen ein und erklärt, dass das erstellte Indikatorenmodell aus zwei Hauptbestandteilen besteht: Schaffung einer sozialpädagogischen Grundversorgung und die Beachtung der räumlichen und sozialen Bedingungen in den Sozialräumen des Landkreises. Die EG Niedere Börde mit ihrer durchschnittlichen Ausdehnung, Fläche, Anzahl an Ortsteilen und der praktischen Arbeit der dortigen Fachkraft wurde zur Bildung eines Referenzwertes für die anderen 12 Einheits- und Verbandsgemeinden herangezogen. In seinen weiteren Ausführungen stellt er die Bedeutung der Raum- und Sozialindikatoren heraus. Da das 6. Kriterium, die Sicherung etablierter und gut nachgefragter Angebote, in der Vergangenheit als vielleicht nicht ganz bedarfsgerecht angesehen wurde, stellt er Möglichkeiten für einen zusätzlichen Indikator vor.
Herr Dill befürwortet das Indikatorenmodell, möchte aber auch, dass das 6. Kriterium, das bisherige En-gagement der Gemeinden, herausgenommen wird. Da für ihn die anderen Indikatoren stimmig sind, stellt er die Frage, ob es einen 6. Indikator geben muss? Herr Schindler ist ebenfalls dafür, es überschaubar zu halten und im Sinne der Bürokratieeinsparung das 6. Kriterium wegzulassen.
Herr Rauschenberger stellt die Variante 1 vor – das Urspungsmodell, mit aktualisierten Daten vom 31.12.2018. Allein daraus ergeben sich bereits Veränderungen. Herrn Schindler erschließt sich aus der Übersicht nicht, was die 15 Punkte oder die – 17 (Kriterium 6 bei Oschersleben) in Geld wert sind. Er fragt nach einer Formel zur Berechnung der Werte. Herr Rauschenberger erklärt, dass es keinen festen Wert gibt, da sich die Gewichtung immer auf die Grundversorgung bezieht. Auch Herr Dill hätte gern die Punktebewertung in realen Zahlen abgebildet gesehen.
In der Variant 2 wurde das 6. Kriterium “Sicherung bestehender Angebote“ durch „Anzahl Kinder mit Übergewicht und Adipositas“ ersetzt. Herr Schindler erinnert, dass in der letzten Sitzung schon formuliert wurde, das Thema Adipositas wegzulassen. Es wird festgestellt, dass eine deutlich andere Gewichtung durch das neue Kriterium entsteht.
Herr Rauschenberger weist darauf hin, dass es in der Variante 3 eine komplett andere Herange-hensweise gibt. Die Grundversorgung wird zwar ähnlich berechnet, allerdings wird die EG Niedere Börde nicht mehr als Referenzwert benutzt und es werden gleichzeitig Einzelbudgets für die Kriterien gebildet. Es gibt keine Berechnung mehr anhand von Zu- und Abschlägen, sondern es wird nur noch über einen Dreisatz die Einzelwerte als 100 % genommen. Es gibt 6 Kriterien. Je Kriterium werden 2000 € verteilt. Herr Dill hält es für legitim, wenn sozialschwache Regionen (z.B. Oschersleben) im Landkreis durch die Indikatoren mehr gefördert werden als starke Regionen. Durch Überprüfung und Anpassung werden so Trends mitgenommen. Herr Rauschenberger verweist darauf, dass bestimmte Personalkosten da waren, die auch die Umverteilungssumme relativ gering halten. Somit würde es nicht gleich zu riesigen Verwerfungen kommen. Es wird von den Ausschussmitgliedern festgestellt, dass das Modell einfach zu rechnen und zu verstehen ist. Basiskriterien könnten geändert werden, was allerdings zu größeren Verwerfungen führen würde. Herr Schlitte verweist darauf, dass die Anzahl der Kriterien und die Höhe der einzelnen Budgets nicht festgeschrieben sind und diskutiert werden können.
Herr Schmidtgen erinnert, dass bei der damaligen Einführung des Verteilermodells bedacht wurde, Regionen mit bestimmten sozialen Indikatoren über dieses System zu bezuschussen, um der beson-deren sozialen Lage Rechnung zu tragen. Ausschlaggebend dafür ist, wie viel Geld wird in den Bereich der sozialen Indikatoren verteilt. Für ihn ist es wertvoll, dass mit dem gewählten Modell eine klare Wirkung der Finanzzuweisung auf die sozialen Differenzen verfolgt wird.
Herr Czernitzki stellt fest, dass allgemein eingeschätzt wird, dass sich die Variante 3 leicht rechnen und nachprüfen lässt, aber zu Verwerfungen führt, weil die Indikatoren zu wenig berücksichtigt sind. Die Indikatoren sollten bei der Berechnung stärker berücksichtigt werden.
Herr Rauschenberger erklärt, dass die Variante 4 im Prinzip der Variante 3 entspricht, allerdings r-duziert wurde auf die drei Hauptkriterien: Anzahl der Ortsteile in den Gemeinden, junge Menschen in Bedarfsgemeinschaften, Anzahl der Kinder mit Adipositas. Er weist darauf hin, dass hier noch größere Abweichungen entstehen würden. Herr Dill hebt die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und Anzahl der Kinder mit Adipositas der EG Hohe Börde und der EG Oschersleben im Vergleich hervor. Für ihn gibt es hier einen Widerspruch zu dem, was gewollt ist - die Würdigung der Sozialkriterien. Auch zweifelt er den großen Unterschied bei der Anzahl der Kinder mit Adipositas an. Für ihn liegt die Wichtung auf die Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften.
Herr Neumann stellt fest, dass sich das vorhandene Modell als gut erwiesen hat und würde davon nicht abweichen wollen. Er könnte sich vorstellen, das 6. Kriterium rauszunehmen und zukünftig nur mit 5 Kriterien zu arbeiten. Die finanzkräftigen Gemeinden sollten nicht noch belohnt werden.
Herr Dill stellt den Antrag, da es rechnerisch kaum noch durchschaubar ist, die Variante 3 neu abzu-bilden mit einem Mindestbudget von 21 T€ bei 5 Kriterien, um so einen Eindruck von den Zahlen zu er-halten. Er weist darauf hin, dass die Bezugsspalte im Rahmen der Wichtung informativ dargestellt werden sollte (z. B. sollte im Kriterium 1 links neben den Zahlen die Anzahl der Ortsteile stehen). Die Mindestförderung bei der Berechnungsmethode sollte man noch steuern können, damit Härten nicht so groß werden.
Herr Czernitzki lässt über die Frage abstimmen, ob das Kriterium „ Anzahl der Kinder mit Übergewicht und Adipositas“ Berücksichtigung finden soll. Dies wird mehrheitlich mit 5 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Weiterhin wird abgestimmt, ob zukünftig mit 5 Indikatoren gearbeitet werden soll. Mit 5 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen wird dies befürwortet.
Herr Czernitzki stellt weiterhin fest, dass sich mehrheitlich für die Variante 3 ausgesprochen wurde, die nachvollziehbar ist, aber nachbearbeitet werden sollte – die Frage der Indikatoren sollte besser berücksichtigt werden. Herr Dill ergänzt: Die Verwaltung wird gebeten 2 oder 3 Berechnungsvorschläge zu erarbeiten: eine Variante, dieses Modell mit 23 T€, das 6. Kriterium entfällt/ eine Variante mit 21 T € Mindestförderung pro VZÄ.
Auf Anfrage von Herrn Czernitzki, bis wann die Entscheidungsfindung im Unterausschuss vollzogen werden soll, erklärt Herr Wendt, dass er die Hoffnung hatte, dass am heutigen Tag eine Empfehlung ausgesprochen wird. In diesem Jahr ist allerdings keine Fördervergabe nach dem neuen Modell vor-gesehen, da erst noch die Richtlinie überarbeitet werden muss, denn das Modell ist Bestandteil der Förderrichtlinie.
Herr Czernitzki schlägt vor, dass sich vor dem nächsten Jugendhilfeausschuss der Unterausschuss noch einmal mit dem Thema beschäftigt.
Herr Schmidtgen betont, dass es nicht sein darf, dass Gemeinden, die sozial eine besondere Belastung haben, das meiste Geld abgeben müssen.
Um die Beträge für Sozialkriterien heraufzusetzen, schlägt Herr Wendt als eine Möglichkeit vor, das Territorialkriterium dafür herabzusetzen. Herr Schlitte wirbt dafür, hinsichtlich des Kriteriums der Fläche eine Vereinfachung vorzunehmen, da die Werte hier nicht stark auseinandergehen.
Herr Czernitzki erteilt der Verwaltung die Arbeitsaufgabe, die Frage der Fläche und der Ortsteile gemeinsam zu bewerten als ein Kriterium.
Herr Schindler bittet Herrn Rauschenberger um Zusendung der gezeigten Tabelle, in der die Formel gezeigt wurde, nach der im alten System gerechnet wurde. Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: Ablehnungen: Enthaltungen:
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben. |
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