Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Verteilungsmodell zur Berechnung der Personalkostenförderung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Erläuterung und Diskussion  

 
 
ordentliche Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Datum: Mo, 06.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Rauschenberger stellt  im Rahmen einer späteren Diskussion zur Richtlinie der geförderten Kinder- und Jugendarbeit zunächst das Verteilungsmodell zu den Personalkosten der Jugendarbeit vor.

Er gibt einen kurzen Abriss, und zwar will er die Hintergründe erklären, welche rechtlichen Rahmenbedingungen wirken , die praktische Umsetzung d. h. das eigentliche Modell erklären und anschließend die Perspektive.

 

Das Jugendamt hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung für die Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und auch für die angrenzenden Themenbereiche wie Netzwerk Frühe Hilfen. Hierzu gibt es einen speziellen Paragraphen im Sozialgesetzbuch, der die Arbeit definiert – hier der § 80 SGB Kinder- und Jugendhilfe. Also das Jugendamt und die Jugendhilfeplanung sollen den Bestand an Einrichtungen und Diensten feststellen, egal ob Heimeinrichtung oder ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit, den Bedarf zu ermitteln. Gibt es z.B. bestimmte Hotspots in den Einheits- und Verbandsgemeinden, gibt es bestimmte Zielgruppen die Bedarfe signalisieren und des Weiteren die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben zu treffen. Es steht ganz konkret drin, was zu machen ist. Die Bedarfe sollen definiert werden und dann den Bedarf decken. Hierzu gibt es noch ergänzende Sachen,  wie z.B. Qualitätssicherung oder angrenzende gesetzliche Rahmenbedingungen.

Im Rahmen der Umsetzung der Planungsverantwortung sind nicht nur die eigenen Erkenntnisse anzusetzen, sondern man soll auch andere fachliche Standards in den Fokus setzen, Empfehlungen und Stellungnahmen von relevanten sozialen Akteuren und im jeweiligen Themenbereich einsetzen.

Zur praktischen Umsetzung eines möglichen Personalkostenverteilungsmodells wurden einige Einzelbestandteile definiert.

 

Bei den Sozialindikatoren ist es wichtig, auf die beiden Bundesstudien zurückzublicken. Dort hat sich gezeigt, dass es in den letzten 10 – 15 Jahren die Diskussion um Armut  gab. Gleichzeitig haben wir als öffentlicher Träger der Jugendhilfe auch die gesetzliche Verantwortung, die besonders im § 11 SGB III definiert wird.

 

Es wurde sich auf drei Sozialindikatoren verständigt. Die Anzahl der jungen Menschen in Bedarfsgemeinschaften und mit eigener Bedarfsgemeinschaft, der Anteil der alleinerziehenden Eltern und die Sicherung etablierter und gutnachgefragter Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Dies dient dazu, die gewachsenen Strukturen weiter am Laufen zu halten und die Einheits- und Verbandsgemeinden hinsichtlich ihrer Zuschüsse zu honorieren.

Das Indikatorenmodell zeigt zwei Hauptbestandteile, die sozialpädagogische Grundversorgung und die Gesamtsummen. Für die Berechnung wird die Niedere Börde als Referenzwert genommen. Das bedeutet, dass auf 1000 junge Menschen in der Altersgruppe

der 6- bis unter 27-Jährigen, eine Vollzeitkraft definiert wurde, die gleichzeitig mit einer Untergrenze der Förderung von unter 21.000 EUR versehen wurde. Es ist eine lineare Verteilung mit dem Referenzwert der Niederen Börde, der auf die anderen Gebietsbereiche übertragen wird. Jede Gemeinde wird anhand von ihren Ortsteilen betrachtet, und zwar geht es darum, dass man die Abweichung vom Mittelwert in Wochenstunden umrechnet. Am Beispiel von Flechtingen sieht man, dass diese die größte Flächenausdehnung hat und den größten Anteil an Ortsteilen. Sie haben 37 Ortsteile. Der Mittelwert an Ortsteilen je Einheits- und Verbandsgemeinde ist im Landkreis Börde 16.  Durch die höchste Ausprägung wird dann ein Zuschuss errrechnet, der in dem Falle 15 % ergibt. Der höchste Wert der gemessen wird, erhält 15 % der Grundförderung. Dieser Wert wurde genommen, um realistische vertretbare Werte zu erzeugen.

 

Herr Schindler erklärt seine Bedenken zu diesem Thema. In der Theorie sieht es oftmals anders aus als in der Praxis.

 

 

 

 

 

Herr Schlitte stellt klar, dass ersteinmal ein Modell gebaut werden soll, wie der Personalkostenverteiler aussehen soll.

 

Herr  Schindler – die 15 % sind nach seiner Meinung aus der Luft gegriffen. Herr Rauschenberger stellt aber klar, dass dies berechnet wurde und realistische Werte rauskommen. Hier gibt es die Untergrenze von 21.000 EUR,  die im Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde.

 

Herr Schindler erklärt zum Punkt  der Sicherung bestehender Angebote, dass man das auch genau anders rum sehen könnte. Es soll ja für die Jugendlichen etwas erreicht werden. Wenn diese z.B. in einer Gemeinde leben, die gerade in der Haushaltskonsolidierung, würden sie dann von uns auch noch weniger kriegen. Gemeinden, die von uns Zusatzmittel erhalten, sind schon belobigt, dass die Jugendeinrichtung ordentlich arbeiten kann.

 

Herr Neumann sieht es so, dass es ja einen bestimmten Betrag gibt, der verteilt werden kann und dafür braucht man Kriterien. Denn die, die gute Jugendarbeit machen, kriegen das Geld. Dann sind  die, die keine gute Jugendarbeit machen schlechter dran. Die würden ja dann nichts kriegen. Von den Qualitätskriterien sollte das Ziel sein, dass jeder Jugendliche im Landkreis Börde die gute Jugendarbeit genießen kann. Er befürwortet die genannten Kriterien.

Der Landkreis zahlt dafür Geld, dass qualitativ hochwertige Jugendarbeit geleistet wird  und das sollte man berücksichtigen.

 

Herr Schindler stellte die Frage, ob es eine Gegenüberstellung der Tabellen gibt.

Herr Rauschenberger - Diese Gegenüberstellung gibt es seit 2014, aber jetzt mit kleinen Änderungen. Die kleinen Änderungen sind die Budgets, die jedes Jahr neu beschlossen werden. Das sind die Einzelbudgets für die Sozialräume.

 

Herr Schlitte – hier soll ersteinmal über das Modell gesprochen werden oder es hat jemand einen anderen Vorschlag.

Es geht erstmal in die sozialpädagogische Grundversorgung, die sich nur anhand der Anzahl junger Menschen berechnen lässt. Das was gezeigt wurde, ist nur ersteinmal eine Idee, diese kann und sollte diskutiert werden. Momentan sind es 26 Stellen. Hier hatte man dann die Vorstellung, dass zwei Drittel, also 17 Stellen anhand der Grundversorgung verteilt  und ein Drittel der Stellen, das sind 9, anhand der zusätzlichen Bedarfe verteilt wird. Es gibt  27.950 junge Menschen im Landkreis Börde. Rechnet man auf die 17 Stellen, so wäre man bei ca. 1700 junge Menschen, die eine Vollzeitstelle benötigen.

Hier wurden die Anzahl der Ortsteile und die Abweichung zum Durchschnitt den Kreis ergeben. Das bedeutet, sind viele Ortsteile vorhanden, kriegt man eine hohe Abweichung.

Es wurde jedoch anders gemacht. Hier ist Barleben I der Ort mit der geringsten Fläche und Flechtingen wäre der Ort mit der höchsten Fläche. Hier würde man versuchen, mit Rangpunkte zu arbeiten.

 

Herr Neumann – Was passiert, wenn man alle 26 Stellen auf die durchschnittlichen Jugendlichen vom gesamten Landkreis umrechnet und diese dann aufteilt.

 

Auch Herr Schindler sieht das auch als eine Möglichkeit, um dies zu vereinfachen.

 

Herr Rauschenberger sieht das Problem, wenn man ein Modell vereinfacht, dass man den Bezug zur Realität weiter verliert. Die großen Strukturen verlieren dann noch mehr, weil dann die Extremwerte nicht mehr bedient werden.

 

 

 

 

Zum nächsten Unterausschuss Jugendhilfeplanung werden den Mitgliedern die Kriterien  zur Auswahl gegeben und die Verwaltung arbeitet ein Modell aus für die 15 % je  Kategorie.   Anschließend kann die Abweichung verdeutlicht und bewertet werden.   

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 

Ablehnungen: 

Enthaltungen: 

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben.