Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Nase erklärt, dass die angekündigte Frau Hagen-Bleuel den Termin nicht wahrnehmen kann und von Frau Steppke-Nitsch vertreten wird.
Frau Kora Steppke-Nitsch stellt sich als Beiständin beim Landesverband PFAD Niedersachsen vor. Sie möchte Missstände im Bereich der Pflegekinderhilfe im Landkreis Börde, die dem Verein aufgefallen und bereits seit Oktober von Pflegeeltern - die Mitglieder im Landesverband sind - zugetragen worden sind, vorstellen. Ein entsprechendes Handmaterial wird an die Teilnehmer des JHA ausgegeben (Anlage 1). In ihren Ausführungen macht sie folgende Aussagen:
▪ Kinder werden aus Pflegefamilien geholt und in irgendwelche Heime verbracht (nennt Beispiel: Kind wurde nach 10 Jahren aus einer Pflegefamilie geholt und in ein Heim gegeben). Dabei wird in keiner Art und Weise berücksichtigt, was den Kindern angetan wird.
▪ Gerichtsbeschlüsse finden dabei keine Beachtung. Die Rechte der Kinder werden total mit Füßen getreten, was der Landesverband Sachsen-Anhalt zu dulden scheint. Dieser handelt nicht hin-sichtlich der Hilferufe der angeschlossenen Pflegeeltern.
▪ Die Pflegeeltern kriegen keine Hilfe vom Jugendamt sowie aus der gesamten Behörde. Sie stehen unter derartigem Druck, dass sie nicht wissen, zu wem sie Vertrauen haben können - Angst vor Sozialarbeitern steht im Raum.
▪ Mittlerweile sind 5 Anwälte für die Pflegefamilien unterwegs.
▪ Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene jährliche Prüfung, wer von den Pflegeeltern Vormund werden kann, wird nicht praktiziert.
Frau Steppke-Nitsch sieht das Gesetz in jede Richtung gebeugt und findet es an der Zeit, dass sich der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema beschäftigt, damit für alle Beteiligten eine gute Zusammenarbeit zum Wohle aller Kinder stattfinden kann.
Herr Nase stellt fest, dass im Vorgetragenen Formulierungen verwendet wurden, die sehr absolut waren, was mit Sicherheit relativiert werden muss. Er appelliert an eine vernünftige Herangehensweise.
Herr Michelmann erklärt, dass die geäußerten pauschalen Urteile in keiner Weise der täglichen schweren Arbeit der Mitarbeiter des Jugendamtes entsprechen. Er verwehrt sich gegen die Aussage, dass das Gesetz hier in jede Richtung gebeugt wird und weist darauf hin, dass der Verein nicht das Recht hat, hier für alle Pflegeeltern zu sprechen. Er bittet darum, die Diskussion zu versachlichen und dabei auch zu versuchen, die Position der Jugendhilfe zu verstehen, die den gesetzlichen Auftrag hat, an erster Stelle die Möglichkeit der Rückführung in die Herkunftsfamilie zu verfolgen. Herr Michelmann könnte sich vorstellen, dass zum Thema auch die Sichtweise des Landesverbandes Sachsen-Anhalt gehört wird.
Herr Nase erklärt, dass im Vorfeld vereinbart wurde, dass keine Diskussion angefügt wird und die Verwaltung in der nächsten Ausschusssitzung die Gelegenheit erhält, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Er schlägt vor, diesen TOP im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung einzuordnen. Die Ausschussmitglieder sollen einen grundsätzlichen Überblick erhalten (Anzahl der Fälle und der daran arbeitenden Mitarbeiter, evtl. anonymisierte Ausführungen zu manchen Problemsituationen).
Herr Dill verweist auf das partnerschaftliche Miteinander im Jugendhilfeausschuss, der kein Kontroll-gremium des Jugendamtes ist. Da es sich um Fachrecht handelt, sieht er für die Ausschussmitglieder ganz wenig Handlungskompetenz, um sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Ein Jurist sollte prüfen, ob der Pflegevertrag tatsächlich rechtswidrig ist.
Herr Nase erklärt, dass er einen grundsätzlichen Eindruck von der Thematik erhalten möchte und dem Jugendamt die Möglichkeit zur Gegendarstellung einräumen will, wobei für ihn klar ist, dass im Aus-schuss keine detaillierte Prüfung erfolgen kann. Daher bittet er die Verwaltung, die Ausführungen zum Thema für alle Ausschussmitglieder verständlich zu unterbreiten.
(17.30 Uhr – Die Vertreter des Vereins verabschieden sich.)
In der Hoffnung, dass durch das verspätete Erscheinen eines stimmberechtigten Mitgliedes die Be-schlussfähigkeit für den TOP 7 noch hergestellt werden kann, werden die TOP 8 und 9 vorgezogen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: Ablehnungen: Enthaltungen:
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben. |
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