Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mündlicher Bericht zum Unterhaltsvorschussgesetz  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 22.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Lüthge, SL Leistungen und Zentraler Service, gibt einen Überblick der Kosten- und Fallzahlen-entwicklung im Bereich Unterhaltsvorschuss, beruhend auf der Gesetzesnovellierung 2017 (Anlage 4). Es werden die Auswirkungen der Einführung einer 3. Altersstufe sowie die Abschaffung einer Höchst-bezugsdauer von 6 Jahren betrachtet. Er weist darauf hin, dass sich die Fallzahlen vom Januar 2017 bis zum Mai 2020 fast verdoppelt haben und erläutert die Ausgabensteigerung im Monatsvergleich sowie die Rückholquote, die im Mai 2020 bei 13,14 % lag, womit sich der Landkreis Börde im Landesvergleich noch relativ im Mittelfeld bewegt. Ziel soll sein, die Rückholquote durch stärkeres Reingehen in die rechtlichen Verfahren zu erhöhen, worüber der Jugendhilfeausschuss auf dem Laufenden gehalten werden soll.

Nach der Kompensation der Kostensteigerung befragt, erklärt Herr Michelmann, dass der Bund Gelder an die Länder gibt, die dann an die Träger der Jugendhilfe weitergereicht werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat diesen Betrag minimiert, wogegen verschiedene Landkreise vor dem Verfassungsgericht geklagt haben, aber dem leider nicht entsprochen wurde.

 

Herr Nase möchte der Verwaltung die Frage mitgeben, wie hoch die Kompensationsleistungen in Pro-zent ausgedrückt für die im Jahr anfallenden Ausgaben in Höhe von ca. 4,2 Mio. € im Bereich Unter-haltsvorschuss ausfallen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 

Ablehnungen: 

Enthaltungen: 

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben.