Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Vorstellung und Evaluation der Frühen Hilfen im Landkreis Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 22.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Frau Kunz, Netzwerkkoordinatorin im Landkreis Börde, stellt die Frühen Hilfen im Tätigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe vor, deren Angebote sich an werdende Eltern und Familien mit Kinder von 0 bis 3 Jahren richten. Ziel ist, präventiv früh anzusetzen, damit sich Problemlagen in Familien gar nicht weiter entwickeln können. In der Präsentation (Anlage 2) wird das Netzwerk Frühe Hilfen im Bördekreis vorgestellt und auf die Rolle der Familienhebamme als Hauptakteurin eingegangen. Es wird Erreichtes aufgezeigt und dargelegt, was noch benötigt wird, um besser zu werden. Die Frühen Hilfen finanzieren sich aktuell allein von den 90 T€, die sie von der Bundesstiftung erhalten. Obwohl die Hilfe auf Dauer angelegt ist und die Tendenz nach oben weist, wünscht sich der Bund, dass sich die Kommunen selbst für die Prävention stark machen. Frau Kunz führt aus, dass es noch Regionen im Landkreis gibt, in denen sie schlecht aufgestellt sind. Frau Kunz bestätigt auf Anfrage von Herrn Nase, dass es zusätzlich zum aktuellen Stand von 179 betreuten Familien noch weitere Fälle gab, die an andere Hilfen abgegeben werden mussten, weil eine Betreuung nicht gewährleistet werden konnte.

 

Herr Rauschenberger ergänzt die Ausführung und beleuchtet statistisch die Evaluation der ersten Runde der Teilplanung, die demografischen Rahmenbedingungen, die Bedarfsermittlung u. –bewertung und die Handlungsempfehlungen zur Frühen Hilfe (Anlage 3). In der Bedarfsbewertung wird deutlich, welche Gemeinden gar keine bzw. nicht bedarfsgerecht betreut werden konnten.

In den Handlungsempfehlungen wird aufgeführt, dass die Frühen Hilfen in das Leistungsspektrum der Pflichtaufgaben zu überführen sind, die derzeit beim Landkreis befristet angestellte Familienhebamme eine Festanstellung erhält und die Stelle einer zusätzliche Familienhebamme im Stellenplan mit min-destens 0,5 VzÄ geschaffen wird, um die Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes der Frühen Hilfen gewährleisten zu können.

 

Herr Nase stellt fest, dass leichter darüber zu befinden ist, wenn Erfolgsindikatoren zu finden sind, was im sozialen Bereich schwierig ist. Andererseits hat er Erreichtes gehört, das für ihn als Vater jede Ausgabe rechtfertigt.

Herr Michelmann ist vom Angebot der Frühen Hilfen überzeugt, weil die Hilfe dort ankommt, wo die kritischen Momente sind und wünscht sich, dass sich der Jugendhilfeausschuss zum Gesagten positi-oniert. Zur Höhe des benötigten zusätzlichen Betrages befragt, antwortet Herr Michelmann, dass diese davon abhängig ist, ob eine Aufstockung der Bundeszuwendung zu erwarten ist und somit teilweise die zusätzlich benötigte 0,5 VzÄ daraus finanziert werden kann. Ansonsten würde dieser Punkt eine Mehraufwendung innerhalb der Jugendhilfeleistung ergeben.

 

Herr Nase schlägt als Arbeitsaufgabe vor, die positiven Erfolge und Ziele zu verschriftlichen und bei der Bundesstiftung in Erfahrung zu bringen, ob eine Aufstockung in Aussicht gestellt werden kann bzw. diese bereits schon in der Fortschreibung der Finanzpläne der Bundeshaushalte für die Folgejahre vorgesehen ist.

 

Herr Michelmann weist darauf hin, dass der Bund es gern sehen würde, dass sich die Landkreise mit  einem eigenen Anteil beteiligen. Der Landkreis Börde gehört zu den wenigen (oder ist sogar der einzige im Land), die zum Stiftungsgeld nichts dazu geben.

 

Herr Nase bezieht sich auf die positiv dargestellte demografischen Entwicklung im Landkreis und die in den Medien verbreitete Situation, dass Sachsen-Anhalt stärker als jedes andere Bundesland schrumpft und möchte vor dem Hintergrund der Aussage von Frau Kunz, dass die Höhe des ausgeschütteten Geldes von der Bevölkerungs- und Geburtenzahl abhängig ist, wissen, welche Auswirkungen dies für unseren Landkreis haben kann - verändert sich die Höhe der Festschreibung dann nur für Sachsen-Anhalt oder ist diese bundesweit zu verzeichnen?  Frau Kunz informiert, dass hierzu die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern Antwort geben kann, in der die Gelder für die Landkreise im 5-Jahres-Bonus festgelegt sind.

 

Für Herrn Dill stellt sich nicht die Frage, ob die Frühen Hilfen in das Leistungsspektrum der Pflichtauf-gaben des Landkreises Börde überführt werden sollen, sondern nur wie. Er sieht theoretisch die Mög-lichkeit, dass über den Beschluss des Teilplans zur Jugendhilfeplanung eine Handlungsgrundlage geschaffen werden kann, die durch Beschlüsse des Kreistages wirtschaftlich untermauert werden müsste. Die Zielrichtung wäre somit definiert und ein gesonderter Einzelbeschluss, so wie ihn Herr Michelmann vorgeschlagen hat, würde nicht gebraucht werden.

 

Herr Nase stellt fest, dass der TOP noch einmal im Jugendhilfeausschuss zu thematisieren ist. Er erwartet dann detaillierte Antworten zu den gestellten Fragen. Noch im Nachgang aufkommende Fragen sollten an die Verwaltung geschickt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 

Ablehnungen: 

Enthaltungen: 

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben.