Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Lüthge informiert, dass lt. Novellierung des § 19 Kinderförderungsgesetzes vom 01.08.2020 die Landkreise nicht mehr das Wahlverfahren für die Landeselternvertretung regeln. Die Satzung wurde angepasst und beschränkt sich nur noch auf das Wahlverfahren zur Kreiselternvertretung.
Es gibt keinen weiteren Diskussionsbedarf. Die Ausschussmitglieder werden zum Verfahren hinsichtlich der Positionierung zur Beschlussvorlage Nr. 0133/51/2020, die im Kreistag beschlossen werden soll, informiert. Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: Ablehnungen: Enthaltungen:
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||