Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Kreistagsmitglieder und der Beschlussfähigkeit  

 
 
außerordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 1
Gremium: Kreistag Landkreis Börde
Datum: Di, 02.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:06
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Schmette eröffnet die außerordentliche Sitzung des Kreistages um 16:04 Uhr. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung, sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Von den 54 Kreistagsmitgliedern plus dem Landrat sind 38 anwesend.

 

Herr Schmette merkt an, dass das schriftliche Verfahren nicht zum Abschluss gekommen sei, weil es in der Zwischenzeit die Einladung zur heutigen außerordentlichen Sitzung gab. Das Umlaufverfahren ist aufgehoben und die Einladung zur heutigen Sitzung ist rechtmäßig erfolgt. Zur Einberufung der außerordentlichen Sitzung ist der Kreistagsvorsitzende im Einvernehmen mit dem Landrat gemäß § 53 (3) KVG-LSA berechtigt. Bis heute, 02.06.2020, um 24 Uhr muss die Beschwerde beim Gericht eingelegt werden.

 

Herr Mewes (UWG) merkt an, dass er die ordnungsgemäße Ladung anzweifelt. Er halte die Fraktionen nicht für antragsberechtigt. Im laufenden Abstimmungsverfahren kann man die Vorlage nicht zurück ziehen. Herr Mewes hält es für sicherer, die Sitzung als Informationsveranstaltung zu deklarieren.

 

Herr Stichnoth (Landrat) kommt um 16.10 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit sind 39 Mitglieder anwesend.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) möchte nicht die Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerde hindern. Sie habe aber ein Problem mit der ordnungsgemäßen Sitzung. Das schriftliche Verfahren wurde abgebrochen, auf Grund der Anträge oder Hinweise zweier Fraktionen. Es solle eine rechtssichere Lösung gefunden werden. Wenn die Anträge nun keine sind, muss dies geheilt werden. Frau Tiedge merkt an, dass der Beschluss möglicherweise rechtswidrig sein könnte und regt ebenfalls eine Informationsveranstaltung an, nach welcher der Landrat eine Eilentscheidung zur Vorlage trifft.

 

Herr Zahn (SPD) plädiert für die Umsetzung der Tagesordnung. Der Vorsitzende hat den Sachverhalt dargestellt und die Einberufung ist satzungskonform. Die Summe von fünf Millionen Euro solle dabei nicht vergessen werden. Die Umsetzung und Beschlussfassung sei wichtig.

 

Herr Heuer (CDU) merkt an, dass die CDU-Fraktion eine Präsenzsitzung für wichtig hielt. Er gibt an, dass die Rechtssicherheit durch die Verwaltung zu schaffen ist und man sich darauf verlassen können muss.

 

Herr Lasner (Justitiar Landkreis Börde) macht Ausführungen zum Verfahren. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 17. März 2020, das Urteil des Verwaltungsgerichtes, dass die Kreisumlageerhebung 2017 bei der Gemeinde Barleben für rechtswidrig erachtet hat, bestätigt. Aus dem Grund, dass der Landkreis auf Grund der Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes nicht in der Lage war, 2020 den Abwägungsvorgang zur Kreisumlage wirksam nachzuholen. Die Revision wurde im Urteil nicht zugelassen und deswegen muss heute der Beschluss zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gefasst werden. Herr Lasner erläutert, dass mit dem schriftlichen Verfahren, auf eine weitere Kreistagssitzung verzichtet werden sollte. Dieses Verfahren ist nach dem Erlass zur Corona-Pandemie möglich und gleicht nicht dem Verfahren nach § 54 KVG LSA. Die Stimmabgabe wäre schriftlich erfolgt und hätte die Sitzung ersetzt. Durch den Erörterungsbedarf zweier Fraktionen, wurde zur heutigen Sitzung geladen und das schriftliche Verfahren aufgehoben. Zukünftig werde auf genaue und klare Formulierungen geachtet.

 

Herr Schroeder (AfD) erklärt, die AfD-Fraktion habe einen Widerspruch zum schriftlichen Verfahren eingelegt, weil Klärungsbedarf bestand. Zweifel an der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung bestehen nicht.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) macht auf die Rechtssicherheit aufmerksam und befürwortet, dass es heute zu einer Sitzung gekommen ist. Außerdem ist die Beschlussvorlage erneuert wurden und somit muss über den Inhalt beraten werden. Er weist daraufhin, dass zukünftig alle Anträge fristgemäß zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Schmette merkt an, um alle Zweifel zu beseitigen, dass der Beschluss auf der nächsten ordentlichen Kreistagssitzung am 08.07.2020 erneut auf die Tagesordnung kommt und zur Abstimmung gestellt wird.