Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Frenzel kommt 16:47 Uhr zur Sitzung hinzu. Somit sind 50 Mitglieder anwesend.
Herr Michelmann (Dezernent 3) führt aus, dass die unterschiedlichen Beschlussfassungen im Kreistag am 18.09.2019 und im Stadtrat der Stadt Wolmirstedt beide Vertragspartner nicht ermöglichen die Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen. Beide Parteien sind bemüht eine Synchronisation zu finden. Sinn ist es, die Rahmenvereinbarungen so zusammenzuführen, dass beide Seiten diese unterzeichnen können.
Herr Heuer (CDU) erläutert den von der CDU-Fraktion eingereichten Änderungsantrag. Die Eigentumsverhältnisse sollen bleiben, wie sie sind. Es besteht die Frage, ob Investitionen in eine fremde Aufgabe erfolgen können, hierzu gibt es bereits eine Anfrage an das Landesverwaltungsamt durch die Verwaltung. Die Verwaltung soll bis Ende Juni 2020 die Zeit erhalten, sämtliche Vorbereitungen zu treffen. Weiterhin soll ein Punkt d) eingefügt werden, „vorausgesetzt der Zustimmung des Landesverwaltungsgerichts“.
Herr Stichnoth (Landrat) führt aus, dass am Montag, den 11.05.2020 in der Harnisch-Schule eine Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates der Stadt Wolmirstedt, den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie dem Kreistagsvorsitzenden und dem Stadtratsvorsitzenden, Frau Cassuhn als Bürgermeisterin der Stadt Wolmirstedt und seiner Person stattgefunden hat. An der Beratung nahmen außerdem Herr Michelmann und Herr Kambach (Mitarbeiter im Amt für Gebäudemanagement) teil. Es ist nun an der Verwaltung aufzuzeigen, welche Investitionen notwendig sind, um die Harnisch-Schule als Grundschule herzurichten. Eine Antwort zur Frage der Investition in eine fremde Aufgabe kann durch das Landesverwaltungsamt erst abschließend nach Vorliegen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Erarbeitung einer Nutzungsvereinbarung gegeben werden.
Herr Zeymer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) unterstützt insofern den Antrag der CDU-Fraktion, als das es ein Zeit- und Kostenersparnis geben kann. Er gibt aber zu bedenken, dass die Zustimmung des Stadtrates Wolmirstedt benötigt wird. Auch ist er weiterhin dafür, dass die Schulleiter in den Prozess einbezogen werden müssen.
Frau Tiedge (DIE LINKE) merkt an, dass der rechtliche Rahmen stimmen muss. Es ist vorab zu klären, ob die Investition in eine fremde Aufgabe erfolgen kann. Sie beantragt den Punkt d) wie folgt zu ändern: „Diese Vereinbarung unter Punkt zwei des Änderungsantrages, tritt nur in Kraft, wenn die ausdrückliche Zustimmung des Landesverwaltungsamtes schriftlich vorliegt und diese den Kreistagsmitgliedern umgehend zur Kenntnis gegeben wird.“ Liegt die Zustimmung des Landesverwaltungsamtes nicht vor, so ist der Beschluss hinfällig.
Herr Heuer (CDU) unterstützt die Änderung der Formulierung.
Herr Mewes (UWG) unterstützt die Aussage des Landesverwaltungsamtes hinsichtlich der Aufstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Varianten. Er bittet den Landrat hierbei klären zu lassen, ob eine Grunderwerbssteuer bei Grundstückstausch zu entrichten ist, seiner Meinung nach gibt es gem. § 4 GrEStG Tatbestände, die bei Grundstücksverkäufen von Kommunen im öffentlichen Bereich keine Grunderwerbssteuer vorsehen. Er weißt darauf hin, dass alle Vereinbarung nur gemeinsam mit der Stadt Wolmirstedt getroffen werden können. Weiterhin fragt er, wer die Fördermittel bei Investition in eine fremde Aufgabe beantragen könne.
Herr Zahn (SPD) unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion. Seine Fraktion wird ihre Zustimmung geben.
Herr Kühne (CDU) bittet alle Fraktionen ebenfalls um Zustimmg.
Herr Keindorff (FDP) ist für den Änderungsantrag. Er plädiert dafür, dass alle Beteiligten regelmäßig zusammen kommen. Details werden zu einem späteren Zeitpunkt besprochen, heute entscheidet der Kreistag über den Grundsatz.
Herr Schroeder (AfD) unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls. Er weist jedoch auch darauf hin, dass der Stadtrat von Wolmirstedt immer mitentscheiden können muss. Der Antrag erhält von der AfD-Fraktion die Zustimmung. Beschluss:
Der Kreistag beschloss anstelle der Nr. 1-3 des Beschlussvorschlages der Kreisverwaltung:
a) Die Harnischschule verbleibt im Eigentum des Landkreises und wird zum Zwecke der späteren städtischen Nutzung durch den Landkreis saniert. Die Kosten der Sanierung trägt der Landkreis. Die Stadt beteiligt sich mit einem Anteil von maximal 1.450.000 €. b) Die Gutenbergschule verbleibt im Eigentum der Stadt. Etwaige nach Auszug der Grundschule erforderlich werdende Renovierungskosten trägt der Landkreis. c) Die anschließende Nutzung der beiden Schulgebäude ist durch entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:46 Gegenstimmen:0 Enthaltungen:4
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0124/D3/2020 erhoben. |
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