Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilungen des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten  

 
 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
Datum: Mi, 20.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:37
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Michelmann informiert über

 

  1. Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ Wolmirstedt

Am 13.05.2020 wurde im Kreistag ein Beschluss zur Schule gefasst.

Am 14.05.2020 war die Stadtratssitzung in Wolmirstedt zum gleichen Thema und dort wurden die Veränderungen zur Rahmenvereinbarung beschlossen.

Die Bürgermeisterin der Stadt Wolmirstedt wurde bis zum 15.07.2020 beauftragt, eine Alternative zur Rahmenvereinbarung vorzulegen.

Die Bedingung ist, dass die Variante für beide Seiten wirtschaftlich sein soll.

Sollte es nach Ablauf der Frist keine Alternative seitens der Stadt Wolmirstedt geben, soll die Bürgermeisterin durch ihre rechtsverbindliche Unterschrift der Rahmenvereinbarung zustimmen.

 

Die Bauverwaltung der Stadt Wolmirstedt und Vertreter des Landkreises Börde haben die Pläne zum Umbau ausgewertet. Daraus wird ein Kostenrahmen erstellt, der Raumprogramm und bauliche Erfordernisse beinhaltet.

Der entstandene wirtschaftliche Vergleich wird dann dem Landesverwaltungsamt vorgelegt.

 

Ein aufgezeigter Lösungsweg wäre ein gegenseitiges Mietverhältnis statt dem Eigentumswechsel. Der Landkreis wäre demnach Mieter der Gutenbergschule und die Stadt Wolmirstedt Mieter der Harnischschule.

 

 Herr Kebernik erfragt, ob im Gespräch mit der Staatssekretärin eine Profilbildung  

bezüglich der Gutenbergschule angesprochen wurde und wie sich der Landkreis für den Modellversuch berufliche Orientierung mit Abitur miteinbringen kann.

 

Herr Michelmann berichtet, dass die Staatssekretärin die Idee des Modelles der Gutenbergschule sehr interessant findet. Ihre Bedenken gingen in Richtung KMK. In Deutschland gibt es bereits ähnliche Modelle, nach denen Frau Feußner sich erkundigen möchte. Es gibt den Auftrag an den pädagogischen Koordinator, ein Kurzkonzept vorzustellen. Der Antrag wird dann an das MB gestellt, damit der Vorgang vorangetrieben werden kann. Es muss auch entschieden werden, welches Schulkonzept verfolgt werden möchte. Durch die Errichtung der Werkstätten in der Schule wäre es erstrebenswert, in diese Richtung weiterzudenken.

 

  1. Start des Schulbetriebes

Ab 08.06.2020 werden die Grundschulen mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wieder in den Regelbetrieb übergehen.

Alle anderen Schulformen führen den alternierenden Unterricht fort.

 

Herr Ackermann möchte wissen, ob die Organisation der Schülerbeförderung durch den Landkreis hinsichtlich der erforderlichen Regeln abgesichert wurde.

 

Herr Michelmann betont, dass alle realistischen Vorbereitungen der Mitarbeiter des Amtes für Bildung und Kultur getroffen worden sind.

 

Frau Hort erfragt, ob ab dem 08.06.2020 für die Schüler die Pflicht besteht, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ob der Landkreis diese stellt oder ob die Eltern dafür selbst verantwortlich sind.

 

Herr Michelmann betont, dass es nie eine Forderung des MB gab, dass in den Schulen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

Im ÖPNV ist die Regelung so, dass die Eltern eigenverantwortlich dafür zu sorgen haben, dass die Kinder mit einem Mund-Nasen-Schutz ausgestattet sind.