Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Es gibt keine Wortmeldungen zur Vorlage. Beschluss:
Der Kreistag bestätigte im Rahmen seiner Abwägung zur Festsetzung der Kreisumlage 2017 den mit Kreistagsbeschluss vom 23.11.2016 (Beschluss-Nr. 2016/20703279) im § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz von 40,1 v. H. der Umlagegrundlagen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:44 Ablehnungen:0 Enthaltungen:3
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0104/20/2020 erhoben. |
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