Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Rehfeld (AfD) plädiert für einen Untersuchungsausschuss und bittet darum, für die Untersuchungen zu stimmen.
Frau Tiedge (DIE LINKE) würde den Kreistag in mehrere Gruppen aufteilen. Die, die nach 1972 geboren wurden und frei von jeglicher Schuld sind. Die, die nach 1990 aus den alten Bundesländern zugezogen sind. Die größte Gruppe, bestehend aus denjenigen, die seit Jahren ein kommunales Mandat haben und die bisher mehrmals überprüft wurden. Sie selber hat mit 18 Jahren eine Verpflichtungserklärung unterschrieben und es war ihre eigene Entscheidung kurz nach der Wende damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Es sei nun 48 Jahre her. Diese Zusammenarbeit dauerte nur eine kurze Zeit, da sie dafür als ungeeignet galt, dennoch ist sie schuldig bis ans Lebensende. Als sie in den Landtag kam, hat sie ihre Akte angefordert und allen Fraktionen angeboten diese zu lesen, nur ein Mitglied des Landtages hat dies getan. Die anderen Mitglieder haben dies verweigert, da es so einfacher ist zu urteilen, wenn man die Fakten nicht kennt. Alle Parteien, die seit vielen Jahren im Kreistag, in den Stadträten oder den Gemeinderäten sitzen, alle demokratischen Parteien eingeschlossen, haben in den letzten 30 Jahren gezeigt, dass sie sich an das Grundgesetz halten. Eine nochmalige Überprüfung kann doch diese Arbeit nicht zunichtemachen. Was soll dann mit denen geschehen, bei denen man etwas feststellt? Sie selber wurde nach der Veröffentlichung ihrer Akte weiterhin gewählt und wird ihr Kreistagsmandat nicht zurückgeben. Die Unterzeichnung der Verpflichtungsermächtigung war einer der größten Fehler ihres Lebens und sie ist nicht stolz darauf, aber es ist auch nicht rückgängig zu machen. Allerdings ist es 48 Jahre her. Die Fraktion der LINKEN wird gegen die Überprüfung stimmen.
Herr Kühne (CDU) gibt an, dass einige noch immer meinen, dass die DDR kein Unrechtsstaat war, er selber ist da anderer Meinung. Es soll darüber geredet werden und offen eine Aufarbeitung der DDR Vergangenheit stattfinden. Er ist dafür, dass alle Mitglieder auf die Mitgliedschaft in der Stasi überprüft werden.
Herr Schroeder (AfD) zeugt seinen Respekt an Frau Tiedge, dass sie offen damit umgeht. Er zitiert die Handreichung zur Überprüfung. Es solle auch keiner sein Kreistagsmandat niederlegen. Er möchte Transparenz und wissen, mit wem er in einem Raum sitzt. Somit wird die AfD dem Antrag zustimmen. Er beantrag nach § 10 (5) Geschäftsordnung KT die namentliche Abstimmung.
Herr Zietmann (AfD) sagt aus, dass es um die Leute geht, die sich abducken und so tun als wäre nie etwas geschehen. Die alte Bundesrepublik hat schon Fehler gemacht, es wurden viel NSDAP-Mitglieder unbescholten gelassen. Er möchte, dass alle dafür kämpfen, dass auch die zweite Diktatur auf deutschem Boden richtig aufgearbeitet wird und alle Probleme bekannt werden. Es soll gezeigt werden, dass etwas besser gemacht werden kann, es soll nichts verdeckt werden, was der Bevölkerung wirklich interessiert. Somit solle dem Antrag zugestimmt werden.
Frau Altrichter (Bündnis 90/ Die GRÜNEN) ist beeindruckt von Frau Tiedge. Sie hat viele Menschen kennengelernt, die von der Sache schwer betroffen sind, sie selber gehört nicht dazu, da sie nach 1972 geboren wurde. Es geht nicht um Rache oder Vergeltung, es geht um Aufklärung. Sie bittet um Zustimmung der Vorlage.
Herr Schmette (Kreistagsvorsitzender) stellt den Antrag auf „namentliche Abstimmung“ zur Abstimmung.
Zustimmungen:29 Gegenstimmen:16 Enthaltungen:3
Damit wird eine namentliche Abstimmung durchgeführt.
Die Fraktionen benennen die Mitglieder und Stellvertreter für den Sonderbeirat. Die Fraktion DIE LINKE enthält sich der Mitarbeit in dem Sonderbeirat und benennt kein Mitglied und keinen Stellvertreter. Beschluss:
1. a) Der Kreistag beschloss die Überprüfung aller Mitglieder des Kreistages der Wahlperiode 2019 – 2024, die vor 1972 geboren wurden, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR mit ihrer Kenntnis gemäß § 19, 20 und 21 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG).
2. Der Kreistagsvorsitzende wurde beauftragt, beim Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 b) StUG den Antrag auf Überprüfung zu stellen. An ihn sind auch die Mitteilungen des BStU zu senden.
3. Zur Bewertung der Mitteilungen des BStU wurde ein Sonderbeirat (Überprüfungskommission) gemäß § 79 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gebildet. Der Sonderbeirat besteht aus dem Kreistagsvorsitzenden als Vorsitzenden und je einem Vertreter der im Kreistag des Landkreises Börde vertretenden Fraktionen. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter.
Dem Sonderbeirat gehören folgende Personen an:
Der Sonderbeirat wird erst konstituiert, nachdem eine Überprüfung der zu Mitgliedern berufenen Kreistagsmitgliedern durch den BStU stattgefunden und ergeben hat, dass sie keine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR ausgeübt bzw. wahrgenommen haben.
Das Verfahren im Sonderbeirat richtet sich nach der unter Anlage 3 angefügten Geschäftsordnung; sie ist auf das vorstehende Überprüfungsverfahren sinngemäß anzuwenden.
Abstimmungsergebnis durch namentliche Abstimmung
Abstimmung über Variante 1 a:
Eine Abstimmung über 1b) ist nicht mehr erforderlich.
Abstimmung über Variante 1 a plus Punkte 2 – 4 der Beschlussvorlage
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0102/BLR/2020 erhoben. |
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