Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 29.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 16:50
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Stankewitz (SPD) hinterfragt, welche Gemeinden ihren finanziellen Beitrag zur Erhaltung der Schulsozialarbeit geleistet haben und welche noch in der Pflicht stehen bzw. ein Versprechen zur Beteiligung abgegeben haben und trotzdem noch nicht gezahlt haben.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) antwortet, dass alle Gemeinden, die dürfen und können, gezahlt haben. Eine entsprechende Übersicht wird zur Verfügung gestellt

 

Herr Henke (DIE LINKE) fragt nach, welche tatsächlichen Möglichkeiten der Landkreis Börde im Hinblick auf die Situation im AMEOS-Klinikum gehabt hätte, bei bestehenden Bedingungen eine medizinische Vollversorgung sicherzustellen.

 

Frau Herzig (Dezernentin 2) erklärt, dass dies nicht die Aufgabe des Landkreises Börde sei. Eine Rolle spielt dabei auch die Definition des „Sicherstellungsauftrages. Die Notversorgung ist zur Zeit in jedem Falle gesichert, dies schließt jedoch nicht aus, dass darüber hinaus eine weitere Versorgung ermöglicht wird.

 

Herr Keindorff (FDP) weist darauf hin, dass ein Bundesthema diskutiert wird, denn die Situation der Krankenhäuser wurde durch die Gesetzgebung und die Durchführungsbestimmungen des Bundes hervorgerufen. Er erklärt, dass es in Sachsen-Anhalt Krankenhäuser auf kommunaler Ebene gibt, aber auch privatisierte Krankenhäuser. Er bittet um eine Zusammenstellung der Krankenhäuser, welche nach öffentlichem Tarif bezahlen.

 

Herr Mewes (UWG) erklärt, dass in unregelmäßigen Abständen Treffen des Arbeitskreises Krankenhausversorgung bei besonderen Ereignissen stattfinden sollen. Er bittet um die Einberufung des Arbeitskreises in den nächsten Wochen, zur Klärung offener Fragen mit Vertretern des AMEOS Krankenhauses.

 

Er hinterfragt, ob nach der Schulentwicklungsplanung nicht mehr die Klassenstärke entscheidend ist, sondern die allgemeinen Schülerzahlen pro Schule. Er sieht dann die Gemeinschaftsschule Gutenberg in Wolmirstedt gefährdet.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) erklärt, dass Gemeinschaftsschulen eine Schulstärke von mindestens 300 Schülern haben sollen.

 

Herr Heuer (CDU) macht deutlich, dass die Gemeinschaftsschulen sowie das Gymnasium in Wolmirstedt fußläufig zu erreichen sind. Er versteht nicht, warum eine gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Gutenberg gebildet werden soll. Eine Kooperation zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium wäre die bessere Variante.

 

Er weist bezüglich der Krankenhäuser darauf hin, dass eine Rekommunalisierung nicht erfolgen wird. Er macht deutlich, dass eine Privatisierung der Krankenhäuser nicht von Grund auf als negativ eingeschätzt werden sollte, denn zwischen den einzelnen Krankenhäusern sollte differenziert werden. Das gemeinsame Ziel muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Gesundheitsversorgung sein. Da es die sogenannte Tarifautonomie gibt, sollte die Politik nicht in die Tarifverhandlungen der Krankenhäuser einschreiten.

 

Herr von Bodenhausen (CDU) gibt an, dass 400.000 € für die Stiftung „Zukunftsfond Morsleben“ zu wenig seien. Er hinterfragt, ob hier beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt nachgesteuert werden kann.

 

Herr Stichnoth erklärt, dass zunächst das Stiftungsgesetz und die Stiftungssatzung ins Leben gerufen werden sollten. Danach wird man sich an den Bund wenden um weitere finanzielle Mittel zu erlangen.

 

Herr Heuer (CDU) erklärt, dass die erste Lesung zu diesem Thema im Februar im Plenum des Landtages erfolgen soll, spätestens im April wird das Stiftungsgesetz verabschiedet. Entscheidend ist zunächst, dass die Stiftung bereits gegründet wurde und die ersten 400.000 € zur Verfügung stehen. Die Fraktionen haben nun die Aufgabe, sich mit den zuständigen Bundestagsabgeordneten in Verbindung zu setzen, um eine Gleichbehandlung zu fordern.

 

Herr Stichnoth bestätigt, dass das Stiftungsgesetz zunächst die wichtigste Grundlage ist.