Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.15 Beschluss:0076/40/2019
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 20:32
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0076/40/2019 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Zahn (SPD) stellt den Antrag, dass im § 2a Absatz 4 auf der Seite 11 ergänzt wird, dass Sonderregelungen auf Antragstellung möglich sind. Dies könne die angespannte Situation in den Wolmirstedter Schulen aufgrund der Schuleinzugsbereiche entschärfen.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) weist daraufhin, dass die Definition von Sonderfällen und Ausnahmen kaum möglich ist, sodass die möglichen, daraus resultierenden Folgen nicht abschätzbar sind. Er weist daraufhin, dass bezüglich der Johannes-Gutenberg-Schule im ersten Quartal 2020 die Frage im Raum steht, wie sichergestellt werden kann, dass die Zahl von 50 Schülerinnen und Schülern in der Oberstufe erreicht wird. Dies wird Auswirkungen auf das gesamte Schulsystem haben. Desweiteren steht der Kreisverwaltung in den nächsten 1 ½ Jahren die Schulentwicklungsplanung bevor, die vom Land Sachsen-Anhalt bestenfalls im März 2020 zur Beratung freigegeben wird und somit auch bis Mitte 2021 beschlossen werden kann. In dieser Schulentwicklungsplanung könne die gesamte Systematik besser überblickt werden. Er bittet um Abweisung des o. g. Antrages.

 

Herr Groneberg (SPD) verlässt um 19:18 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 41 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Mewes (UWG) unterstützt Herrn Zahn und macht deutlich, dass die Schülerinnen und Schüler das Ziel haben, diese Schule zu besuchen und wenn möglich auch das Abitur abzulegen. Dies wurde so durch den Kreistag zusammen mit den Schulen und dem Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Dieser Beschluss wird nun nicht mehr realisiert.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) erklärt zunächst, dass damals die Synchronisierung der Einzugsbereiche der Grundschule mit der Gemeinschaftsschule beschlossen wurde. Für einzelne Schülerinnen und Schüler wurden Einzelgenehmigungen erteilt. Diese dürfen jedoch nicht auf inhaltliche Schulkonzepte beruhen, sondern auf individuelle Problemlagen der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Dies bedeutet in der Praxis, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler einer Grundschule geschlossen auf eine weiterführende Schule gehen können, denn manche Grundschulen bedienen verschiedene weiterführende Schulen.

 

Herr Zahn (SPD) präzisiert seinen Antrag nochmals und macht deutlich, dass dieser Passus nur für den Wolmirstedter Bereich eingefügt werden soll. Er möchte die Interessen der Bürger im Kreistag vertreten und politisch etwas bewirken.

 

Herr Keindorff (FDP) merkt an, dass er dem Antrag nur zustimmen kann, wenn die Sonderfälle definiert werden, da ansonsten keine fundierten Entscheidungen getroffen werden können.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) macht deutlich, dass eine Drei- bzw. Vierzügigkeit in der Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg von Anfang an demnächst beschlossen werden müsste, um dieses Problem zu lösen und um genug Schulplätze für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Die Veränderung der Satzung wie oben vorgeschlagen, könnte die Rechtmäßigkeit dieser in Frage stellen.

 

Der Kreistagsvorsitzende Herr Schmette lässt über den Antrag abstimmen:

 

Zustimmungen:4

Ablehnungen:32

Enthaltungen:5

 

Der Antrag von Herrn Zahn wurde somit abgelehnt.

 

Herr Stankewitz (SPD) verlässt um 19:27 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 40 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Steffens (KWG) wundert sich über die unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen von Herrn Thiel und Herrn Michelmann zum Thema Schulbezirke und Kapazitätsgrenzen. Er bittet daher Herrn Michelmann um eine Erläuterung.

 

Herr Stankewitz (SPD) kommt 19:28 Uhr wieder zur Sitzung hinzu.

Es sind somit 41 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Michelmann (Derzernent 3) erklärt, dass es Konflikte zwischen den Definitionen von Schuleinzugsbereichen, Schulbezirken und räumlichen Bereichen gibt. Bei Schuleinzugsbereichen können keine Kapazitätsobergrenzen festgelegt werden, in anderen Bereichen ist dies jedoch möglich. Er macht deutlich, dass er auf die beschlossenen Satzungen und auf die Rechtmäßigkeit vertraut.

 

 

 

 

 


 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die zu dieser Vorlage als Anlage 2 im Entwurf  (Stand: 05.11.2019) beigefügte „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20“ mit Wirkung ab dem 01.08.2019.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:28

Ablehnungen:10

Enthaltungen:2

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0076/40/2019 erhoben.