Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schmette weist daraufhin, dass ein Antrag der UWG-Fraktion sowie ein Antrag von Herrn Steffens (fraktionslos) vorliegt.
Herr Kanngießer (UWG) stellt den Antrag der UWG vor und erklärt, dass nur die Aufwandsentschädigung der Feuerwehrkameraden- und kameradinnen erhöht werden solle. Die Aufwandsentschädigung der Kreistagsmitglieder solle in der derzeitigen Höhe bestehen bleiben. Konkret bedeutet dies, dass die Punkte 1 bis 7 des Art. 1 der Änderung der Entschädigungssatzung ersatzlos gestrichen werden sollen.
Der Vorsitzende Herr Schmette lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmungen:28 Ablehnungen:6 Enthaltungen:8
Der Antrag der UWG-Fraktion ist somit angenommen.
Herr Steffens (fraktionslos) stellt seinen Antrag ebenso vor und erläutert, dass der § 7 Abs. 1 S. 4 der Änderung der Entschädigungssatzung wie folgt geändert werden soll: „Die Höhe des Verdienstausfalles nach den Sätzen 2 und 3 ist auf 25,00 EUR pro Stunde begrenzt.“
Der Vorsitzende Herr Schmette lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmungen:28 Ablehnungen:5 Enthaltungen:9
Der Antrag von Herrn Steffens ist somit angenommen.
Herr Wachsmuth (Bündnis 90/Die GRÜNEN) beantragt, dass die Einsparungen für den Kreissportbund zweckgebunden werden sollen und somit diesem zu Gute kommen.
Herr Stichnoth erklärt, dass die Gelder anhand der stattfindenen Sitzungen ausgezahlt werden und eine Einsparung nicht garantiert werden kann. Sollte sich in der Mitte des Jahres 2020 eine Einsparung abzeichnen, könnte nach dem o. g. Vorschlag verfahren werden.
Damit erklärt sich der Kreistag einverstanden.
Beschluss:
Der Kreistag beschloss die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 21.10.2019) beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung) inklusive der in der Sitzung gefassten Änderungsanträge.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:37 Ablehnungen:1 Enthaltungen:4
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0070/BLR/2019 erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||