Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Richtlinie des Landkreises Börde zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 III SGB VIII  

 
 
ordentliche Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
TOP: Ö 7
Gremium: Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0071/51/2019 Richtlinie des Landkreises Börde zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 III SGB VIII
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Beckroth, Maureen

Herr Zimmermann erklärt, dass die Neufassung der Richtlinie notwendig wurde, da die bestehende zum 31.12.2019 ausläuft, es neue Bedarfe abzudecken gilt, sich Verbraucherpreise erhöht haben und eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt wird. In seinen weiteren Ausführungen erläutert er die vorgenommenen Änderungen.

 

17.25 Uhr – Herr Webel trifft ein.

 

Herr Zimmermann weist am Ende seiner Ausführungen darauf hin, dass alle Leistungen, die nicht in der Leistungstabelle aufgeführt sind, im Rahmen der weitergehenden Leistungen beantragt werden können. Die Notwendigkeit muss dann jedoch vom ASD oder PKD bestätigt werden.

 

Herr Neumann regt an, im Leistungskatalog bei der Beihilfeart „Führerschein“ in der Spalte Voraus-setzungen/Bemerkungen die Formulierung „Schul- und ausbildungsbedingte Notwendigkeit“ zu überdenken, da dies bedeuten würde, dass alle anderen nicht die Möglichkeit der Beihilfe haben.

 

Die Diskussion zur Erstattung der Klassenfahrten ergibt, dass die Festlegung „in voller Höhe“ belas-sen bleiben sollte, um so niemanden auszugrenzen.

 

Herr Czernitzki sieht es als schwierig an, bei der Fahrerlaubnis einen Höchstbetrag von nur 400 € festzulegen, da damit eine Fahrerlaubnis nicht wirklich gemacht werden kann. Herr Dill erklärt, dass es selbst für normalverdienende Familien Lebensalltag ist, für den Führerschein sparen zu müssen. Für ihn findet hier keine Ausgrenzung statt. Ein Führerschein ist kein Standard. Auch Frau Schünemann schließt sich dem an.

 

Herr Czernitzki lässt darüber abstimmen, dass der Unterausschuss dem Jugendhilfeausschuss die Empfehlung ausspricht, die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 0071/51/2019 „Richtlinie des Landkreises Börde zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 III SGB VIII zu be-schließen.

 

Abstimmungsergebnis: Die Empfehlung wurde einstimmig (10 Ja-Stimmen) befürwortet.

 

Herr Zimmermann verlässt die Sitzung.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 

Ablehnungen: 

Enthaltungen: 

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben.