Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten sowie Sportfreiflächen/Kleinfeldanlagen in kreislicher Trägerschaft (Schulraum-Sportstätten-Gebührensatzung)  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.5
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 11.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:46
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0041/68/2019 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten sowie Sportfreiflächen/Kleinfeldanlagen in kreislicher Trägerschaft (Schulraum-Sportstätten-Gebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Hecht Amtsleiterin Bildung
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schulze, Elke

Frau Herzig (stellv. Landrätin) ruft die Vorlage auf. Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Haushaltssatzung im letzten Jahr, war die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, in wie weit die Vereine an den Betriebskosten beteiligt werden können und einen entsprechenden Entscheidungsvorschlag einzureichen.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales hat empfohlen, die Vorlage zurückzuziehen und die Vereine vorweg anzuhören. Die Verwaltung zieht die Vorlage nicht von sich aus zurück und stellt sie heute erneut zur Diskussion.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) sagt, dass die Verwaltung in der Zwischenzeit Gespräche mit dem Kreissportbund und anderen Verantwortlichen führen sollte. Die Vereine sollten darstellen können, welcher Verwaltungsaufwand dahinterstecken würde und in wie weit es möglich sei, sich an den Kosten zu beteiligen.

Sie beantragt Rederecht für den Geschäftsführer des Kreissportbundes Börde.

 

Herr Mewes (UWG) erklärt, dass einige Kommunen vor ca. zwei Jahren gezwungen waren, ihre Sportvereine an den Betriebskosten zu beteiligen, als sie sich in der Konsolidierung befanden. Ein weiterer Grund sei die Erhöhung der Kosten und das Verbrauchsverhalten der Sportler gewesen. Teilweise haben Familienmitglieder mit geduscht.

Zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung war dies ein Einsparvorschlag.

Er unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE.

 

Herr Kanngießer (UWG) begrüßt den grundsätzlichen Gedanken des Landkreises, seine Erträge zu erhöhen, glaubt jedoch, dass dies an der falschen Stelle geschehe. Das Ergebnis der Gespräche mit dem Kreissportbund könne vorweggenommen werden. Es würde in die ehrenamtlichen Strukturen eingegriffen werden und dies sei nicht gut.

Er erklärt weiterhin, dass es bei Einführung der Betriebskostenbeteiligung des Landkreises zu Verschiebungen in städtische Hallen käme, was nicht abgedeckt werden könne und man wäre als Hauptverwaltungsbeamter verpflichtet nachzuziehen und dies möchte er seinen Sportlerinnen und Sportlern nicht zumuten.

Herr Kanngießer appelliert daran, die Vorlage abzulehnen.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/die GRÜNEN) äußert, dass er gehofft hat, dass die Vereine ordentlich angehört worden sind. Er kritisiert, dass die Satzung bereits ab dem 01.10.2019 in Kraft treten soll. Er bringt ein Rechenbeispiel, was sein Verein bereits an einem Wochenende in der Ohrelandhalle zahlen muss.

Herr Zeymer bemängelt, dass Ermäßigungen für den Kinder- und Jugendsport nicht vorgesehen sind und genauso behandelt wird wie der Erwachsenensport. Er fragt, ob im Vorfeld eine Kosten-Nutzungs-Rechnung gemacht wurde und ob der Verwaltungsaufwand betrachtet wurde.

Er gibt an, dass es in der Stadt Haldensleben ein Duschmarkenprinzip gäbe, um die Vereine an den Kosten zu beteiligen. Nachteil hierbei ist jedoch, dass die Duschmarken nicht für alle Hallen in Haldensleben kompatibel seien. Er warnt vor solchen Aktionen.

Er bittet, die Satzung nicht zu beschließen und merkt an, dass die Sportvereine und der Kreissportbund vor in Kraft treten ordentlich angehört werden müssen.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) weist auf den Umstand hin, dass es in einigen Schulen des Landkreises keinen Sportunterricht mehr gäbe, auf Grund des Lehrermangels. Es sollte daher den Kindern nicht die Möglichkeit genommen werden, in einem Verein Sport zu treiben, weil es für die Eltern zu teuer werden würde. Sie ist ebenfalls der Meinung, dass der Verwaltungsaufwand für die Vereine zu groß sei. Kosten und Nutzen stehen nicht im Verhältnis. Man muss auch die personelle Situation in den Vereinen bedenken. Es sei denn, der Landkreis fördert eine Pauschalkraft.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) lässt über den Antrag zum Rederecht von Frau Tiedge abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmungen: 14

Ablehnungen: keine

Enthaltungen: keine

 

Dem Antrag wird somit mehrheitlich zugestimmt.

 

Frau Herzig erteilt Herrn Bäthge, Geschäftsführer des Kreissportbundes Börde, das Wort.

 

Herr Bäthge (Geschäftsführer des Kreissportbundes Börde) bringt zum Ausdruck, dass das Präsidium des Kreisportbundes und er selbst die Vorlage als Schlag ins Gesicht des Ehrenamtes empfinden und Unverständnis dafür aufbringen. Man ist jeder Zeit bereit Gespräche mit der Verwaltung zu führen. Er sagt, dass der Sport den Kreishaushalt nicht retten wird, dies bittet er zu bedenken.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) beantragt, die Beschlussvorlage zurück an die Verwaltung zu verweisen, mit der Maßgabe, dass bis zum Kreistag eine Anhörung der Verantwortlichen der Sportvereine im Landkreis erfolgt.

 

Herr Schroeder (AfD) bittet, dass der Antrag zurückgenommen wird, damit es zur Abstimmung kommt und die Satzungsänderung abgelehnt werden kann. Die AfD-Fraktion sieht die Notwendigkeit nicht, dass sich die Verwaltung noch einmal damit beschäftigt. Der Beschluss muss abgelehnt werden.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) lässt über den Antrag von Frau Tiedge abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis

Zustimmungen:neun

Ablehnungen:vier

Enthaltungen:eine

 

Der Kreisausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass die Beschlussvorlage an die Verwaltung zurückverwiesen wird.

 


Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf  (Stand: 15.04.2019) beigefügte "Erste Änderung der "Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)" hinsichtlich einer Kostenbeteiligung der Sportverbände / Sportvereine, die dem Kreissportbund angeschlossen sind, mit Wirkung ab dem 01.10.2019.