Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mündliche Information zum Sachstand Schulstandort Wolmirstedt  

 
 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
Datum: Mi, 07.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Frau Herzig berichtet über den Stand zum Abschluss eines Rahmenvertrages zur Sicherstellung des Raumbedarfes der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ in Wolmirstedt (Schultausch).

 

Der Landkreis Börde ist in Wolmirstedt Schulträger der FöS (G)“Gerhard-Schöne“, der Gemeinschaftsschule „Gottfried Wilhelm Leibniz“ und der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg.“

 

Das Schulgebäude der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ befindet sich in der Meseberger Straße 32.

 

Das Schulgebäude ist Eigentum der Stadt Wolmirstedt. Im Schulgebäude ist ebenfalls die Grundschule in Trägerschaft der Stadt Wolmirstedt angesiedelt. Auf dem Grundstück der Schule befinden sich auch die berufsorientierenden Werkstätten (Projekt innerhalb des pädagogischen Konzeptes der Gemeinschaftsschule) in Eigentum des Landkreises.

 

Eine Zweifeldsporthalle steht ebenfalls auf dem Grundstück. Diese ist Eigentum der Stadt.

Außerdem ist eine Sportfreianlage vorhanden. In der Straße der Deutschen Einheit 66 befindet sich das Schulgebäude der ehemaligen FöS (L) „Christian Wilhelm Harnisch“.

Gebäude und Grundstück sind Eigentum des Landkreises.

 

Gegenwärtig wird ein Teil des Schulgebäudes der ehemaligen FöS(L) als Außenstelle der

5. –7. Klassen der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ genutzt, da im Schulgebäude in der Meseberger Straße 32 nicht ausreichend Raumkapazität vorhanden ist.

 

Um zukünftig der Umsetzung der pädagogischen Konzepte der Grundschule und der

Gemeinschaftsschule in erforderlichem Maß gerecht zu werden, sind der Landkreis

und die Stadt durch ihre Vertretungen beauftragt, den Schultausch zwischen der Schule in der Deutschen Einheit 66 und der Schule in der Meseberger Straße 32 als favorisierte Variante zu betrachten und bis zum 31.08.2019 den Entwurf eines Rahmenvertrages vorzulegen. Hinter der Beauftragung steht der Gedanke, dass die Grundschule zukünftig in der Deutschen Einheit 66 beheimatet sein soll und für die Gemeinschaftsschule das Schulgebäude in der Meseberger Straße 32 allein genutzt wird.

 

Zukünftig sollen Grund- und Gemeinschaftsschule zweizügig geführt werden.

Ab dem Schuljahr 2019/2020 führt die Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe.

 

Der zusätzliche Raumbedarf hat sich in der Vergangenheit aus dem Anwahlverhalten aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der Gemeinschaftsschule in 2015/2016 ergeben.

 

Danach war der Jahrgang der 5. Klasse fünfzügig statt zweizügig. Deshalb mussten Klassen zunächst im Schulgebäude in der Straße der Deutschen Einheit 66 unterrichtet werden.

 

Das Landesschulamt hat dafür eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt.

Die 5-Zügigkeit läuft mit dem Ende des Schuljahres 2019/2020 aus.

 

Vermehrter Raumbedarf ergibt sich auch aus dem Führen der gymnasialen Oberstufe, dem Wechsel der Schulformen durch einzelne Schüler, aus dem Migrationsverlauf und der Schaffung von Teilhabemöglichkeiten für Schüler mit Beeinträchtigungen.

 

Veränderungen bei der Klassenbildung können auch durch Schulformwechsel und integrative Beschulung entstehen.

 

Vorübergehender Mehrbedarf ist in der Grundschule durch integrative

Beschulung und Schulzuweisung entstanden.

 

Der Entwurf einer Rahmenvereinbarung zum Schultausch zwischen dem Landkreis Börde und der Stadt Wolmirstedt liegt vor. Strittig sind die Punkte 4, 6 und 7 des Vertrages

(sh. Anlage Sachstandsinformation der Bürgermeisterin vom 31.07.2019).

 

Die Verwaltung wird am 26.08.2019 eine Informationsveranstaltung für die Stadträte zu dem Thema durchführen.

 

Am 14.09.2019 soll der Rahmenvertrag auf der Tagesordnung des Kreisausschusses vorliegen.