Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Herzig informierte zum Sachstand zur Übertragung der Trägerschaft der Gemeinschaftsschule Sülzetal von der Gemeinde auf den Landkreis.
Grundsätzlich sind die Landkreise nach dem Schulgesetz Träger von Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen.
2004 - Beschlussfassung des Gemeinderates Sülzetal, die Schulträgerschaft für die zukünftige Ganztagsschule in Langenweddingen zu übernehmen
18.08.2005 - Antrag zur Übernahme der Schulträgerschaft an das Landesverwaltungsamt und den Landkreis Börde gestellt
10.10.2005 - Verfügung des Landesverwaltungsamtes zur Antragsentsprechung
01.01.2006 - Schulträgerschaft für die Schule geht an die Gemeinde über. Damit verbunden ist die Realisierung des beabsichtigten Bauvorhabens durch die Gemeinde.
05.11.2007 - Abschluss eines PPP-Vertrages zwischen der Gemeinde Sülzetal und der Gero Ganztagsschule Sülzetal GmbH, dessen Vertragsinhalt der Bau, die Finanzierung und der gebäudebezogenen Betrieb der Ganztagsschule auf 25 Jahre ist. In den Betrieb ist die Zweifeldhalle-Sporthalle eingezogen.
2009 - Fertigstellung der Baumaßnahme zum Schuljahresbeginn Laufzeit des Vertrages bis 2034
14.12.2017 - Antrag der Gemeinde Sülzetal, die Trägerschaft für die nunmehr Gemeinschaftsschule Sülzetal auf den Landkreis Börde zu übertragen
Gemäß § 65 Abs. 3 SchulG ist die Trägerschaft zu übernehmen, wenn eine Gemeinde auch in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden nicht über die erforderliche Finanz- und Verwaltungskraft verfügt, um die erforderlichen Schulen zu errichten und fortzuführen.
Die Gemeinde Sülzetal befindet sich seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung.
Die Trägerschaft für die Gemeinschaftsschule Sülzetal ist zum 01.08.2019 übergeben. Da es sich um einen Betriebsübergang gemäß § 13a BGB handelt, wurde auch die Schulsachbearbeiterin übernommen.
Der Landkreis prüft, ob er in den PPP-Vertrag eintreten wird. Um rechtliche und finanzielle Fragen in diesem Zusammenhang zu klären, wurde ein Nutzungsvertrag für ein Jahr mit Verlängerungsoption abgeschlossen.
Die Fachausschussmitglieder interessieren sich für die finanziellen Auswirkungen, die durch die Rückübertragung der Trägerschaft entstehen. Frau Herzig sichert weitere Informationen zu, sobald der PPP-Vertrag rechtlich bewertet wurde. |
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