Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mündliche Information zur Rückübertragung der Schulträgerschaft der Gemeinschaftsschule Sülzetal  

 
 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
Datum: Mi, 07.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

 

Frau Herzig informierte zum Sachstand zur Übertragung der Trägerschaft der Gemeinschaftsschule Sülzetal von der Gemeinde auf den Landkreis.

 

Grundsätzlich sind die Landkreise nach dem Schulgesetz Träger von Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen.

 

2004 - Beschlussfassung des Gemeinderates Sülzetal, die Schulträgerschaft für die zukünftige Ganztagsschule in Langenweddingen zu übernehmen

 

18.08.2005 - Antrag zur Übernahme der Schulträgerschaft an das Landesverwaltungsamt und den Landkreis Börde gestellt

 

10.10.2005 - Verfügung des Landesverwaltungsamtes zur Antragsentsprechung

 

01.01.2006 - Schulträgerschaft für die Schule geht an die Gemeinde über. Damit verbunden ist die Realisierung des beabsichtigten Bauvorhabens durch die Gemeinde.

 

05.11.2007 - Abschluss eines PPP-Vertrages zwischen der Gemeinde Sülzetal und der Gero Ganztagsschule Sülzetal GmbH, dessen Vertragsinhalt der Bau, die Finanzierung und der gebäudebezogenen Betrieb der Ganztagsschule auf 25 Jahre ist. In den Betrieb ist die Zweifeldhalle-Sporthalle eingezogen.

 

2009 - Fertigstellung der Baumaßnahme zum Schuljahresbeginn

Laufzeit des Vertrages bis 2034

 

14.12.2017 - Antrag der Gemeinde Sülzetal, die Trägerschaft für die nunmehr

Gemeinschaftsschule Sülzetal auf den Landkreis Börde zu übertragen

 

Gemäß § 65 Abs. 3 SchulG ist die Trägerschaft zu übernehmen, wenn eine

Gemeinde auch in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden nicht über die

erforderliche Finanz- und Verwaltungskraft verfügt, um die erforderlichen Schulen zu errichten und fortzuführen.

 

Die Gemeinde Sülzetal befindet sich seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung.

 

Die Trägerschaft für die Gemeinschaftsschule Sülzetal ist zum 01.08.2019 übergeben.

Da es sich um einen Betriebsübergang gemäß § 13a BGB handelt, wurde auch die Schulsachbearbeiterin übernommen.

 

Der Landkreis prüft, ob er in den PPP-Vertrag eintreten wird. Um rechtliche und

finanzielle Fragen in diesem Zusammenhang zu klären, wurde ein Nutzungsvertrag

für ein Jahr mit Verlängerungsoption abgeschlossen.

 

Die Fachausschussmitglieder interessieren sich für die finanziellen Auswirkungen, die durch die Rückübertragung der Trägerschaft entstehen. Frau Herzig sichert weitere Informationen zu, sobald der PPP-Vertrag rechtlich bewertet wurde.