Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Verpflichtung der Mitglieder des Kreistages auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Kreistagsmitglied  

 
 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 4
Gremium: Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 03.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:28
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Heiligtag bittet alle Kreistagsmitglieder sich zu erheben und verpflichtet alle Anwesenden auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

 

Zu diesem Zweck verliest er folgenden Verpflichtungstext:

 

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Amtspflichten gemäß

§ 53 Absatz 2 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt und weise im Besonderen auf den § 30 „Ehrenamtliche Tätigkeit“ sowie die §§ 32 und 33 der Kommunalverfassung hin, in denen es um die Pflichten der ehrenamtlich Tätigen und um Mitwirkungsverbote geht.

Weiterhin belehre ich Sie darüber, dass sich jedes Kreistagsmitglied nach §108 e StGB strafbar macht, wenn es als Mitglied des Kreistages einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert , sich versprechen lässt oder annimmt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt.