Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bestellung der Verbandsvertreter des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Natur- und Kulturlandschaft Drömling/Sachsen-Anhalt"  

 
 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 21 Beschluss:0022/80/2019
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:28
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0022/80/2019 Bestellung der Verbandsvertreter des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Natur- und Kulturlandschaft Drömling/Sachsen-Anhalt"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja

Das Vorschlagsrecht obliegt hier der CDU und der AfD. Da die Fraktionen im Vorfeld der Sitzung noch keine Personen hierzu benannt haben, benennen Herr Heuer und Herr Schroeder diese nun nach.

 

Es gibt keine Fragen oder Wortmeldungen.

 


Beschluss:

 

Als Vertreter des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Natur- und Kulturlandschaft Drömling/Sachsen-Anhalt“ wurden bestellt:

 

1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

a) Herr Hans-Werner Kraul als Verbandsvertreter/in,

b) Frau/Herr N.N. als dessen Stellvertreter/in,

 

2. auf Vorschlag der Fraktion der AfD :

a) Herr Thomas Schmirander als Verbandsvertreter/in,

b) Herr Wolfgang Erich Erhard Rehfeldals dessen Stellvertreter.

 

Die Verbandsvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:39

Ablehnungen:keine

Enthaltungen:neun

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0022/80/2019 erhoben.