Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Heiligtag erklärt, dass gemäß § 36 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Vertretung aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder ihren Vorsitzenden wählt. Gängige Praxis war es bisher, dass die stärkste Fraktion hier das Vorschlagsrecht für die Benennung des Vorsitzenden hat. Dies wurde ebenfalls auf der Beratung zur konstituierenden Sitzung am 13.06.2019 besprochen. Die stärkste Fraktion ist die Fraktion der CDU.
Die Fraktion der CDU sieht Herrn Thomas Schmette vor.
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschläge der Fraktionen.
Da eine geheime Wahl gewünscht ist, erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung.
Herr Heiligtag erläutert, dass zwei Mitglieder benötigt werden, die sich zur Stimmen-Auszählung bereit erklären und bittet daher um zwei freiwillige Kreistagsmitglieder, die nach der Wahl die Auszählung der Stimmen vornehmen.
Herr Groneberg (SPD) und Herr Knispel (AfD) erklären sich hierzu bereit.
Herr Heiligtag weist zudem darauf hin, dass jedem Mitglied nur eine Stimme zur Verfügung steht. Die entsprechende Entscheidung müsse demnach durch ein Kreuz kenntlich gemacht werden. Jede zusätzliche Beschriftung, Kennzeichnung oder Gestaltung des Stimmzettels mache die Stimme ungültig. Gemäß § 56 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist die Person gewählt, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder für sie gestimmt hat.
Vor der Tür sind Sichtblende und Urne aufgebaut, dort werden die Stimmzettel ausgehändigt.
Die Wahlhandlung findet statt.
Nach der Stimmenauszählung verkündet Herr Heiligtag das Wahlergebnis und fragt Herrn Schmette, ob er die Wahl annimmt.
Herr Schmette (CDU) bejaht dies.
Herr Heiligtag beglückwünscht Herrn Schmette und übergibt ihm die Sitzungsleitung. Beschluss:
Der Kreistag wählte
Herrn Thomas Schmette
zu seinem Vorsitzenden.
Von insgesamt 54 abgegebenen Stimmen entfielen auf Herrn Thomas Schmette 51 Stimmen.
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0002/BLR/2019 erhoben. |
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