Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschluss:
Der Kreistag stellte fest, dass bei keiner in den Kreistag des Landkreises Börde gewählten Person ein Hinderungsgrund im Sinne des § 41 Absatz 3 Ziffer 1 bis 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:55 Ablehnungen:keine Enthaltungen:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0001/KWL/2019 erhoben.
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