Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Diskussion über die Bildung der AG Kita nach § 78 SGB VIII  

 
 
ordentliche Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Datum: Mo, 03.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:45
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Schmidtgen hebt lobend die Zusammenarbeit mit der Landkreisverwaltung hervor, da alle Hinweise aus der letzten Ausschusssitzung beachtet und in die vorliegenden Dokumente eingearbeitet wurden.

 

Herr Bendler stellt den Punkt 3.1 des Entwurfes der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen vor, der in der letzten Sitzung diskutiert wurde und die Zusammensetzung der maximal 14 Mitglieder benennt.

Die Ausschussmitglieder empfehlen, den Vermerk im ersten Unterpunkt „(incl. Vertreter der Kirche)“ rauszunehmen, da er zu Verwirrungen führen kann. Es gibt zwei Wohlfahrtsverbänden, die die Kirchen vertreten. Die Benennung einer zusätzlichen kirchlichen Vertretung wird nicht gesehen.

Weiterhin trägt er die überarbeiteten Punkte 3.2; 3.3 (hier wird auf Schreibfehler verwiesen); 3.5 und 5.2 vor.

 

Herr Bendler informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass hinsichtlich der Gründung der AG verwaltungstechnisch noch Klärungsbedarf in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen (u. a. Sitzungsgeld, Fahrgeldentschädigung) besteht, die noch in die Planung einfließen müssen.

 

Herr Czernitzki stellt fest, dass der Entwurf der Geschäftsordnung der Diskussion der letzten Ausschusssitzung entspricht.

 

Herr Bendler stellt das Schreiben „Aufruf zur aktiven Mitarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft Kin-dertageseinrichtungen (AG Kita) des Landkreises Börde“ vor, das zusammen mit einer Zeitschiene „Terminplanung zur Bildung der AG Kita“ an alle Träger verschickt werden soll.

 

Herr Czernitzki verweist darauf, dass auch hier der Vermerk „(incl. Vertreter der Kirche)“ rauszunehmen ist. Weiter schlägt er vor, dass an den vorletzten Absatz der ersten Seite des Aufrufes  „Die Besetzung erfolgt auf Grundlage…“ angefügt wird „…,voraussichtlich auf seiner Sitzung am 21.10.2019.“ Die Angeschriebenen sollten so informiert werden, wann die Entscheidung zur Besetzung fällt.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen, dass der Entwurf der Geschäftsordnung unter Vorbehalt (da sich das Gremium sich diese selbst zu geben hat) dem Aufruf-Anschreiben beizufügen ist, um so den Empfängern mitzuteilen, was die Teilnahme an der AG beinhaltet.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass, wenn die Aufruf-Schreiben zur aktiven Mitarbeit zum vorgesehenen Zeitpunkt (noch in dieser Woche) rausgehen, der Termin der Rücklauffrist 28.06.2019 beibehalten werden kann. Sollten nur wenige Rückmeldungen eintreffen, kann eine Erinnerung mit einer Verlängerung der Bewerbungsfrist rausgeschickt werden.

 

Herr Bendler stellt die „Terminplanung zur Bildung der AG Kita im Landkreis Börde“ vor. Er verweist darauf, dass für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung nach seiner Neuwahl (17.09.2019) ein dritter Beratungstermin zum Thema am 07.10.2019 angesetzt wurde, da dann die konkreten Bewerbungen vorliegen und mit Hilfe einer „Übersicht der Träger von Kindertagesstätten und deren Kapazitäten“ eine ausgewogene Zusammensetzung für den Nord- und Südbereich erzielt werden sollte, um eine entsprechende Empfehlung zur Beschlussfassung an den Jugendhilfeausschuss zur Sitzung am 21.10.2019 zu geben. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezogen auf die Übersicht der Träger von Kindertagesstätten und deren Kapazitäten, in der die  Anzahl der Kita-Plätze unterteilt in kommunale und freie Träger der Höhe nach aufgeführt sind, wird noch einmal von allen Ausschussmitglieder verlangt, dass alle 5 Wohlfahrtsverbände vertreten sein sollen. Der größte freie Träger, der keinem Wohlfahrtsverband angehört, hat das Vorrecht einer Mitgliedschaft in der AG. Da die Anschriften der Einrichtungen zu ungenau sind und auch die Zugehörigkeit zum Wohlfahrtsverband, in dem sie organisiert sind, nicht ersichtlich ist, sichert Herr Bendler die Überarbeitung der Übersicht zu. Hinter jeder Einrichtung werden die Anschrift des Trägers sowie der Wohlfahrtsverband, in dem sie organsiert ist, stehen. Diese Übersicht wird zur Einsicht ins Netz gestellt. Herr Schmidtgen kann sich auch vorstellen, dass die Einrichtungen nach Wohlfahrtsverbänden geordnet werden.

 

Herr Schmidtgen stellt fest, dass die Ausschussmitglieder die besprochenen Dokumente und die Terminplanung mittragen und bestätigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 

Ablehnungen: 

Enthaltungen: 

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben.