Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mündliche Information über die Kultur- und Sportförderung des Landkreises Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Di, 28.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben


Frau Hecht lehnt sich in ihren Ausführungen an die Kulturförderrichtlinie des Landkreises an. Projektförderungen sollen das Kulturleben im Landkreis fördern und unterstützen. Auch in den Anfängen sich befindende Initiativen können gefördert werden. Beispielhaft führt sie das Projekt „Gestrandeter Zug Farsleben“ an. Der gegründete Verein befasst sich mit der Aufarbeitung der damit zusammenhängenden Geschichte am Ende des 2. Weltkrieges. Als Maßnahmen können grundsätzlich gefördert werden: 

  • Projekte und Initiativen, die eine breite öffentliche Teilnahme der Bürger ermöglichen und eine Bereicherung der Kulturlandschaft des Landkreises Börde darstellen.
  • kulturelle und künstlerische Kinder- und Jugendarbeit von regionaler und überregionaler Bedeutung.
  • kulturelle Vorhaben, die der Pflege und der Wahrnehmung von Brauchtum und Tradition unserer Region gewidmet sind.
  • Initiativen in allen Bereichen der Kultur/Kunst (Musik, Theater, Tanz, Ausstellungen, Lesungen etc.), die Weltoffenheit, Meinungs- und Interessenfreiheit wiederspiegeln.
  • Unterstützung regionaler Künstler und des Kulturaustausches zwischen freien Trägern der Kultur.
  • Forschung und Publikationen über lokale Geschichte und Kultur sowie zu volkskundlichen Studien.
  • kulturelle Projekte im Rahmen von Traditions-  und Heimatpflege wie Volksfesten, Jahrfeiern, Stadt  und Gemeindefesten.
  • Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Chorleiterschulungen oder Fortbildungen im Ehrenamt).

 

Förderungen wurden in 2018 beispielsweise ausgereicht für das OK-Live Ensemble, Heimat- und Kulturvereine, „Rockfestival unter den Eichen“ in Bertingen oder das Kleid der Heidekönigin. In Summe wurden etwa 35.000 Euro beantragt und 11.000 Euro davon bewilligt.

 

Für den Sportbereich gibt es ebenfalls eine entsprechende Sportförderrichtlinie, die Grundlage des Handelns im Landkreis darstellt. Für die Kinder- und Jugendarbeit sind diese Förderungen wichtig, um den Sport für die Zielgruppen zu ermöglichen. Die Förderung umfasst Sportveranstaltungen, Anschaffung von Sportgeräten, die Übungsleiterhonorierung, Teilnahme an überregionalen Meisterschaften, Aus- und Weiterbildungen, Nachwuchsleistungssport (Kinder- und Jugendspiele) und die grundsätzliche Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen, die sogenannte Zuschusspauschale.

 

Die Übungsleiterhonorierung ist gestaffelt nach Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer entsprechenden Lizenz. Warum wird dies so umgesetzt? Die Sportvereine haben sehr große Probleme, Ehrenamtliche von einer Übungsleiterausbildung zu überzeugen, da diese viele zeitliche Ressourcen beansprucht. Um den Übungsbetrieb im Kinder- und Jugendbereich noch absichern zu können, hat der Landkreis diese Möglichkeit mit einbezogen. Im Kalenderjahr 2018 wurden 165.000 Euro für Übungsleiter an die Vereine ausgezahlt.

Im Haushaltsjahr 2019 stehen dem Bereich der Sportförderung etwa 25.000 Euro weniger zur Verfügung. Ziel ist es, die Mittel trotzdem optimal zu verteilen, um Sportarbeit im Flächenlandkreis zu ermöglichen.

 

Herr Dr. Pfeiffer fragt nach, wie, aufgrund der derzeitigen Haushaltssperre, weiterhin mit Projektanträgen verfahren werden soll?

 

Frau Hecht führt dazu aus, dass mit Beginn der Haushaltssperre, somit ab Mai, keine Förderungen mehr ausgereicht wurden. Da die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis als sehr wichtig betrachtet wird, müssen Gespräche verwaltungsintern erfolgen, um diese mit den vorhandenen Mitteln weiterhin abzusichern.